Gute Frage.In wie fern schadet entweder das eine oder das andere speziell bei diesem Thema?
Bequem ist eine Kartenzahlung sicher nicht, eher ist es das Prestige eine Karte bekommen zu haben, obwohl das mittlerweile auch keine Rolle mehr spielt.Du hast ja umgekehrt auch keinen Schaden wenn du ihnen nicht glaubst, ausser vielleicht dass du nicht die Bequemlichkeit der Kartenzahlung nutzt.
In den USA gibt es "electronic benefits cards", nichts anderes als elektronische Essensmarken für sozial Unterstützungsbedürftige - wer Bares hat ist klar im Vorteil.
Buchhaltung gab es schon bevor es das Finanzamt gab - das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Es gibt noch eine Inventarliste, die bei der Inventur jährlich geprüft werden muss. Der Name muss nicht notiert werden, aber auf Verlangen muss eine Quittung geschrieben werden. Es bringt dem Finanzamt nichts die Namen zu kennen - nur Geldbewegeungen sind interessant. Namen kann man erfinden und Strohmänner finden sich auch immer wieder - neuerdings kann man sogar Identitäten übernehmen.Ich denke die meisten Unternehmen können sehr wohl nachvollziehen mit wem und vor allem auch was sie gehandelt haben. Zwar nicht welcher Kunde in einem Supermarkt ein Brot kauft, aber das es Brot war das gekauft wurden wohl schon. Dem Finanzamt einem vom Pferd erzählen zu können wäre wohl auch enorm leicht wenn man nur festhällt "Betrag, Datum und Soll/Haben".
Vermutlich wird niemand klagen, wie so oft. Es wäre aber schon interessant zu wissen ob der Vertrag im Ganzen Gültigkeit hat, wenn nicht wären die Abbuchungen nämlich widerrechtlich gewesen. Ich denke aber dass die Klausel zwar die Abbuchung abdeckt aber nicht die längerfristige Speicherung der Daten über den Abschluss der Abwicklung hinaus. Oder andere Verwendungen.Ebenso wie meine leihenhafte Meinung es ist, dass es ausreichend ist, ist dein eine selbige die sagt es ist zu schwammig. Vermutlich wird es nun ohnehin durch den Medienwirbel Klagen geben und es wird erneut geprüft. Wobei Unternehmen einer solchen Größe sicher bessere Juristen beschäftigt als wir beide es sind![]()
Die Kartenzahlung ist eben kein Geld, sondern nur eine Forderungsabtretung - muss i. A. nicht angenommen werden.Ich hatte den Fall mal. ich hab eine Fehlbuchung bei einem Baumarkt beanstandet und konnte bis zur Klärung dort nicht mit Karte zahlen.
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