Darf der Verkäufer eines Scripts die Veränderung des php-codes verbieten?

sunnysven

Well-known member
ID: 211629
L
3 Mai 2006
1.962
101
Liebe Programmierer,

ich weiß nicht ganz genau, ob ich hier richtig bin.
Wenn ich falsch bin, dann bitte verschieben.

Zum Problem:
Ich habe ein relativ teures Skript gekauft.
Das Skript wurde vor ca. zwei Wochen installiert und gestern habe ich dann die Lizenz inkl. Lizenzvertrag ausgehändigt bekommen (per pdf in eMail).

Da ist eine Passage drin, die mich doch etwas verwirrt:
Verkürzte Fassung :arrow: ... zum Schutz der Software verpflichten Sie sich, die Software nicht zu ändern...

Ist so eine Regel gesetzeskonform?

Im Urheberrecht habe ich gesucht und auch etwas gefunden :arrow: § 31 Einräumung von Nutzungsrechten, was mir aber auch nicht so richtig hilft, v.a. weil ich es mir nicht vorstellen kann, dass die Passage im Lizenzvertrag so in Ordnung ist.

Sven

Hintergrund: Ich habe mir das Skript gekauft und war mir schon vorher bewusst, dass an dem Skript noch einiges/etwas verändert werden muss.
Jetzt habe ich Angst, dass mir die Lizenz zum Skript entzogen wird, wenn ich Änderungen vornehmen lasse...
 
Normalerweise dürfte man das Skript verändern. Jedoch nur aus privaten Zwecken und man darf es so dann nicht weiterverkaufen.

Wenn man allerdings seine eigene Lizenz vergibt, dann muss das Skript wieder im Originalzustand sein.

Aber da ich hier nicht ganz so sicher bin, frage ich vor dem Kauf immer nach. Sicherheitshalber.
 
ich weiß nicht ganz genau, ob ich hier richtig bin.
Wenn ich falsch bin, dann bitte verschieben.
:arrow: Programmierung / Scripts & Software

@Topic:
Also wenn ich eine Software kaufe, heißt es eigentlich immer beim Installationsprogramm, ihr wisst schon, das Blabla, was normal wohl eh keiner liest :mrgreen:, dass die Software nicht dekompiliert etc. werden darf.

Von daher find ich so ne Passage in den Bedingungen nicht besonders spektakulär.
 
Servus,

wie wäre es, wenn du den Programmierer einfach mal anschreibst und nach fragst ob und wenn in welchem Umfang du es ändern darfst?

Normalerweise ist es so, das wenn man nichts ändern darf, wird idR das via ioncube o.ä. verschlüsselt, wenn es ein hochwertiges Script ist.
Ich weiß ja nicht was in deinen Augen "relativ teures Skript" ist. Die Schmerzgrenze ist bei jedem anderst.
 
Servus,

wie wäre es, wenn du den Programmierer einfach mal anschreibst und nach fragst ob und wenn in welchem Umfang du es ändern darfst?

Das werde ich sicher machen.
Trotzdem steht meine Frage immer noch, ob ein Verkäufer/Ersteller eines Skripts Änderungen durch jemand anderen ausschließen darf...

Letztendlich wäre ja auch schon der Einbau eines Designs eine Änderung am Script-Code (jedenfalls wenn man Links/Proportionen ändert) und damit ein Verstoß gegen den Lizenzvertrag...

Ich weiß ja nicht was in deinen Augen "relativ teures Skript" ist. Die Schmerzgrenze ist bei jedem anderst.

Das Skript liegt im niedrigen vierstelligen Eurobereich...
 
bei solch heiklen Fragen geht man zu einem Anwalt und fragt nicht irgendwo in einem Forum (da diese die genaue Rechtslage meist nicht kennen).

Ich erinnere mich aber an irgendwas, das man den Lizenzvertrag einer Software oder so schon vor dem Kauf hätte einsehen können müssen, sonst kann man es zurückgeben oder sowas in der Art, aber da wird dein Anwalt dir auch die nötigen Infos geben können.
 
Das werde ich sicher machen.
Trotzdem steht meine Frage immer noch, ob ein Verkäufer/Ersteller eines Skripts Änderungen durch jemand anderen ausschließen darf...

Ja rechtlich gesehen, meines erachtens schon (ohne Haftung)

Letztendlich wäre ja auch schon der Einbau eines Designs eine Änderung am Script-Code (jedenfalls wenn man Links/Proportionen ändert) und damit ein Verstoß gegen den Lizenzvertrag...

Nein, Design änderungen sind keine Code Änderungen, da nichts direkt im Script geändert wird.

Das Skript liegt im niedrigen vierstelligen Eurobereich...
Dann sollte man schon davon ausgehen, das die es verschlüsseln wenn es nicht erlaubt wäre :-?




Ich erinnere mich aber an irgendwas, das man den Lizenzvertrag einer Software oder so schon vor dem Kauf hätte einsehen können müssen, sonst kann man es zurückgeben oder sowas in der Art, aber da wird dein Anwalt dir auch die nötigen Infos geben können.

Jap bin auch der meinung das man die Lizenzbestimmungen vorher sehen muss.
 
Also ich habe nochmal in meinem Buch "Recht für Software- und Webentwickler" nachgeschlagen und dort steht unter Nutzungsrechten, dass der Entwickler/Verkäufer ganz genau die Rechte definieren kann, was du mit der Software anstellen darfst.

Dies ist natürlich auch keine Aussage, die einen Anwalt ersetzt ;)

Nachtrag: Endbenutzer-Lizenzvertrag lesen ;)
Aber auch wieder: Ohne Anwalt würde ich da nicht selbst irgendwie handeln.
 
@ icebreaker: Du hast natürlich Recht, dass ich hier keine verbindliche Auskunft bekomme. Danke auch für deinen Hinweis aus dem Buch.

Ein Anwalt wäre sicher nicht meine erste Adresse; zuerst werde ich mich da mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. ;)

Allen anderen danke ich auch für die Teilnahme.

Es kann natürlich gerne weiter diskutiert werden. :D

Sven
 
zuerst werde ich mich da mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. ;)

der legt es sich immer aus wie er gerade möchte und behauptet dann Falschinformationen aus Unwissenheit oder einfach weil es ihm besser in den Kram passt.

Frei nach dem Motto: "Bei jeder Software die du im Laden kaufst, kannst du ja auch vorher nicht den Lizenzvertrag sehen"