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Berechnung fremder Bankgebühren unzulässig
Verbraucher müssen schon seit längerem keine Gebühren mehr bezahlen, wenn eine Lastschrift bei der Bank wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt werden kann. Aber auch für die Rücklastschriftgebühr einer fremden Bank muss ein Kontoinhaber nicht aufkommen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden und erklärte damit erneut eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines deutschen Geldinstituts für unzulässig.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband; Bundesgerichtshof, AZ XI ZR 245/01, 9. April 2002
Sind dir die Gebühren von der Sparkasse in Rechnung gestellt worden oder von deinem Domain Provider?
und vielen Dank für Ihre Hinweise. Wir haben Ihre Links sofort geprüft
und auch mit unserer Hausbank Rücksprache gehalten. Die aufgeführten
Urteile sind richtig wiedergegeben, allerdings beziehen sie sich auf
einen anderen Fall: Es geht darum, dass Ihnen Ihre Bank keine Gebühren
für die Rücklastschrift berechnen darf. Dass Ihre Bank allerdings uns
5.11€ und zusätzlich unsere Hausbank 3€ Bearbeitungsgebühren erhebt, ist
leider rechtens. Insgesamt entstehen uns (neben dem Arbeitsaufwand) so
reine Kosten in Höhe von 8.11€ für die Rücklastschrift. Dazu kommen 30Ct
Bankgebühren für die Buchungsposten. Hinzu kommt, dass laut Aussage
Ihrer Bank die Rücklastschrift nicht mangels Deckung sondern wegen
Widerspruchs durch Sie erfolgt ist. Dieser Widerspruch ist zum einen
ohne Begründung und zum anderen ohne Rückfrage an uns passiert. Er ist
damit also nicht rechtens und wir bitten -wie nahezu jedes andere
Unternehmen- unter jeder Rechnung darum, Differenzen in Bezug auf die
Rechnung vorab schriftlich oder fernmündlich mit uns zu klären.
Wir haben als Ziel, einen tollen Service zu einem sehr sehr guten Preis
anzubieten und Sie schreiben selbst, dass Sie mit unserem Service sehr
zufrieden sind. Wir kalkulieren dazu sehr knapp und sind daher auch auf
zuverlässige und faire Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden
angewiesen. Ein Widerspruch gegen eine Forderung ohne vorherige
Rücksprache zähle ich nicht zu einer fairen Geschäftsbeziehung.
Da Sie zum ersten Mal mit einer Rücklastschrift in Erscheinung getreten
sind, biete ich Ihnen an, dass Sie den Rechnungsbetrag (die Rechnung ist
Ihnen via eMail zugegangen und liegt samt Briefkopf auch im Kundenmenü
zum Download und Ausdruck) nebst 8.44€ Bankgebühren bis zum kommenden
Mittwoch (24.01.2007), auf unser Konto XXX bei der XXX
XXX (XXX) anweisen. Sollte es künftig einmal
Zahlungsschwierigkeiten oder Fragen zu Rechnungen geben, bitte ich Sie
stets um ein klärendes Gespräch oder eine entsprechende eMail. Sie haben
für eine Rücklastschrift eine Frist von sechs Wochen - können also auch
nach sechs Wochen noch Geld zurückziehen, wenn wir uns bis dahin nicht
einige geworden wären.
Ich bitte Sie nun also um die Überweisung auf unser Konto. Da wir stets
gute Arbeit machen, bitte ich Sie, dass Sie künftig Ihren Teil der
Verträge ebenfalls einhalten und die Abbuchungen bestehen lassen.
Vorsorglich muss ich Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass
wir bei einer erneuten Rückbuchung (sei es als Widerspruch oder mangels
Deckung) die vollen 15€ Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen werden
- ich denke, dass es nicht so weit kommen wird, da wir uns nun über die
Zahlungsmodalitäten einig sind?
Naja, n 10er hätte ich für gerechter gehalten.Naja zum glück ist der Service so kulant das ich nur die berechtigten 8,11€ bezahlen muss!![]()
Naja, n 10er hätte ich für gerechter gehalten.![]()
Also das kam jetzt als Antwort, nur von einem Wiedersprich weiß ich leider nichts. Sondern nur das mein Bankkonto zu dem zeitpunkt nicht ausreichend gedeckt war!
Naja zum glück ist der Service so kulant das ich nur die berechtigten 8,11€ bezahlen muss!![]()
Closed