[BWL-Wirtschaftsprüfung]Bestätigungsvermerk

Morpheus2k

ID 63439
ID: 63439
L
2 Juli 2006
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Hi,

vielleicht hat ja hier jemand eine schlüssige Erklärung, wie folgender Sachverhalt zu beurteilen ist. Wir können uns im Rahmen unserer Gruppenarbeit einfach nicht entscheiden, was die richtige Lösung ist... :-?

Die Unternehmung B nimmt eine planmäßige Abschreibung des Geschäftswertes gemäß § 255 Abs. 4 S. 3 vor. Die Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäftswertes werden im Anhang nicht genannt, obwohl diese laut § 285 Nr. 13 HGB anzugeben sind.
Der Vorstand weigert sich den Anhang zu korrigieren.


Aufgabe ist nun, mit einer plausiblen Begründung zu entscheiden, ob der Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, einen eingeschränkten BV, oder einen Versagungsvermerk zu erteilen hat.:roll: