bundeswehr musterung vorführung durch die polizei

§ 44 Wehrpflichtgesetz
Zustellung, Vorführung und Zuführung

(1) Ein Bescheid, der in Ausführung dieses Gesetzes ergeht, ist zuzustellen. Dies gilt nicht für begünstigende Verwaltungsakte. Bei einem Minderjährigen ist an diesen selbst zuzustellen. Ein Einberufungsbescheid zu einer Hilfeleistung im Innern (§ 6c) oder einer Wehrübung, die als Bereitschaftsdienst angeordnet ist (§ 6 Abs. 6) oder die als Alarmübung nicht länger als drei Tage dauert, kann auch mit gewöhnlichem Standardbrief mit dem Vermerk „Vorrangpost“ oder in entsprechender Anwendung des § 5 des Verwaltungszustellungsgesetzes unmittelbar durch die Truppe zugestellt werden.

(2) Bei Wehrpflichtigen, die der Erfassung, der Musterung, einer erneuten ärztlichen Untersuchung, der Prüfung der Verfügbarkeit, der Eignungsuntersuchung oder auf eine Aufforderung der Wehrersatzbehörde, sich persönlich zu melden (§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3), unentschuldigt fernbleiben, kann die Vorführung angeordnet werden; das gleiche gilt bei männlichen Personen, die der Erfassung unentschuldigt fernbleiben (§ 15 Abs. 6). Die Polizei ist um Durchführung zu ersuchen.

(3) Die Polizei kann ersucht werden, Wehrpflichtige, die ihrer Einberufung unentschuldigt nicht Folge leisten, dem nächsten Feldjägerdienstkommando zuzuführen.

(4) Die Polizei ist befugt, zum Zwecke der Vorführung oder Zuführung die Wohnung und andere Räume des Wehrpflichtigen zu betreten und nach ihm zu suchen. Das Gleiche gilt, außer zur Nachtzeit, für andere Wohnungen und Räume, wenn sich der Wehrpflichtige einem unmittelbar bevorstehenden Zugriff der Polizei durch Betreten solcher Wohnungen und Räume entzieht.
 
@topic
Wie schon gesagt wurde, solange die keinen Durchsuchungsbescheid haben, dürfen die nicht einfach in die Wohnung es sei denn es ist Gefahr im Verzug (z.B. du stehst mit Waffe an Fenster ^^)

Haha, wenn Du mit der Waffe am Fenster stehst, kannste deinen KDV-Antrag auch gleich aufessen :LOL:

Marco (OG a.D.)
 
Ich zitiere die Annerkennung des KDV Antrages "Dieser Bescheid ist unanfechtbar" :ugly:

Und wo ist dann das Problem ? Leg dem KWEA jenes Schreiben beim Vorgespräch (welches bei der Musterung von statten geht) vor.

Ich bin ja kein KDV, aber dann müsstest Du nach einer Unterschrift (max.) wieder raus sein.

Wenn Du Glück hast, bekommste trotzdem die Fahrgelderstattung und hast dann den Rest des Tages frei.

Aber mal ´ne andere Frage : Warum willst Du denn nicht zum Bund ?

Marco
 
Mal so rein interessehalber:
Kommt denn da dann die "richtige" Polizei?
Oder die Feldjäger?

Mit den Feldjägern habe ich Erfahrungen. :mrgreen:
Nur nette! :mrgreen:

Hintergrund:
Mein Dad war Reservist in der NVA. Und meine Mom war mit meiner Schwester schwanger. Dann sollte mein Dad zur Reserve, genau 3 Wochen rund um den errechneten Entbindungstermin meiner Schwester.
Er hat gefragt, ob man das nicht verschieben kann. Ging nicht, durfte nicht, sollte nicht...

Also tappelte er los und meine Mutter blieb hochschwanger mit mir und meinem Bruder zu Hause.

Und *peng* eine Woche nach Beginn der Reserve bekam meine Mutter die Wehen. Ich rannte mitten in der Nacht zu meinem Opa, der hatte Telefon (war in der DDR Mangelware) und bat ihn, den Papa zu benachrichtigen. Also rief der Opa dort an und mein Vater bekam die Nachricht, dass die Lütte unterwegs ist.

Und was macht der Held?
Schnappt sich n Mofa und geht stiften - ab ins Klinikum (waren nur 40 km). :ugly:
Postwendend (2 Stunden später) standen die Feldjäger bei mir vor der Tür. Ich war 11 und hab mir fast in die Hose geschissen.

Die fragten, wo mein Vater ist und ich habs denen gesagt. Ich hab fast geflennt, wegen der Mama und meiner Schwester...

Und siehe da - die Typen waren cool druff.
Die sind zum Klinikum gefahren und haben sich davor im Auto hingesetzt. Und gewartet... und gewartet... und gewartet...
Mein Vater hatte die schon gesehen - der war zwischendrin mal eine rauchen.
Und als meine Schwester da war ist er ne Stunde später raus und zu denen hin und hat sich mitnehmen lassen.

Gab glaub 2 Wochen Bunker. :ugly:
 
Hört sich an, als wenn du noch stolz darauf bist :-?

Also eingentlich würde ich darauf nicht antworten und es gehört nicht hierher. Natürlich bin ich nicht stolz darauf und sicher ist Dir das klar, aber ich war jung (und brauchte das Geld *lol*), aber da der Eigner dieses Posts sich ja nicht geäussert hat, warum er nicht zur Musterung will, und da die Urinprobe ein Grund hätte sein können, wollte ich ihm einfach die Angst davor nehmen. Die eigentliche Musterung fand ich überhaupt nicht schlimm, da ein
E(ier)K..G.. oder sogar eine mögliche anale Untersuchung bei mir überhaupt nicht stattgefunden hat. Das hat bei mir erst beim Gesundheitstest zum Zivildienst stattgefunden. Das war natürlich nicht wirklich angenehm, aber das ist nunmal so. Also kann ich nur einem Vorredner zustimmen, der meinte, dass es ein (berufsschul-) Freier-Tag war - mit Buskostenerstattung- *g*

Natürlich gebe ich zu, dass dieses alles schon vor über 10 Jahren war, aber ob sich da so vieles geändert bezweifele ich doch, da es sich nunmal um eine Behörde handelt *g*.

Ich habe halt einen Polizisten gefragt, und der hat mir den Paragraphen genannt und da ist ein Unterschied, ob es eine Vorführung aufgrund eines Richters ist (es muss dann noch der richterliche Durchsuchungsbefehl vorliegen zum Betreten der Wohnung) oder in im Fall dieses Posts eine Amtshilfe, und den Gesetzestext habe ich gepostet. Warum dieser Unterschied so ist kann ich nur dadurch erklären, dass wir in DE leben *g*

Ich hoffe zumindest bei seiner Frage hilfreich gewesen zu sein.
 
Kommt denn da dann die "richtige" Polizei?
Oder die Feldjäger?


Da du vor der Einberufung in die Bundeswehr, kein Angehöhriger der BW bist, sind die Kollegen Feldjäger noch nicht für dich zuständig ... also muss die Polizei ran ... da helfen aber oft die Feldjäger mit ;)

Aber wenn du Fahrenflüchtig bist (nicht zum Dienst bei der Bundeswehr kommen) sind die Feldjäger dran, können aber auch auf die Unterschtützung der Polizei zurückgreifen ...
 
zeigt aber immer wieder wie viele sinnlose Gesetze wir haben.

Nun muss ich mal klugscheissen. :mrgreen:

Die NVA hat mit der BRD nix zu tun. Die Geschichte spielte sich in der DDR ab. Ich denke, dass sowas heute vielleicht nicht mehr vorkommen würde, ich glaube nicht, dass man da heute immer noch so intolerant ist.

Aber ich kann mich täuschen, ich bin nie mit dem Bund in Berührung gekommen, außer dass mein Bruderherz da gerade seinen Wehrdienst ableistet. Aber der ist brav und es sind auch (hoffentlich) keine Kinder von ihm "unterwegs" - ich denke, eine solche Situation bleibt ihm erspart. *kicher*
 
Aber wenn du Fahrenflüchtig bist (nicht zum Dienst bei der Bundeswehr kommen) sind die Feldjäger dran, können aber auch auf die Unterschtützung der Polizei zurückgreifen ...

Naja Fahnenflüchtig od auch unerlaubt Abwesend bist du erst nach 4 Tagen, bei unentschuldigtem Fernbleiben der Truppe ;)

Die Polizei wird bei sowas kaum noch eingesetzt das machen die Feldjäger dann persönlich, und wenn die dich hier nicht antreffen/finden geht das ganze nach Interpol.

Musste schon zweimal so ne Meldung an die Feldjäger tippseln, scheiß Papierkram sag ich euch ^^


(HG a.D.)
 
Also ich versteh GAR NICHT! was manche Leute gegen den Bund haben,
in der Heutigen Zeit ist das der beste Ort wo ihr Unterkommen könnt!
Ich finde die Disziplinierte Art und Respektvolle Umgangsweise super :D
Ausserdem jibbet jenug Kohle für Auslandseinsätze und Sonderübungen :p

Und wenn man soweit ist das man eine Polizeiliche Vorführung bekommt ..
Naja dazu kann ich nur sagen, selber Schuld! ^^

P.S. Ich habe gerade noch einen Thread zum Abnehmen gelesen,
dort hat man bestimmt keine Probleme mit der Fitness :LOL: :LOL:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe während der ganzen Zeit (Musterung, KDV-Untersuchung) regelmässig alles mögliche genommen, aber auf jeden Fall ständig gekifft, und da ist nie was nachgekommen wegen der Urinproben. Oder ich hatte nur Glück.

*lach* ich habe wegem kiffen ehrlich mit ja geantwortet war auch nur ein oder zwei tage her aber der meint man hätte nix gefunden!