Bürgen bei Loseleihe?

eieisammeli

promoking.de
ID: 168471
L
20 April 2006
1.454
47
Hey, ich habe mir vor einiger Zeit eine Loseleihe genommen. als "Sicherheit" habe ich meine Münzen von Münzenklau gesetzt. Diese Seite ist aber offline gegangen und die Münzen sind somit futsch. Nun habe ich mir überlegt, dass mir die Münzen, oder zumindest der Gegenwert der Münzen zusteht. Und da ich sie als Sicherheit, und somit also als Bürgen gesetzt hab, müsste der Verleiher, dem ich die Lose zurückzahlen müsste, eigentlich nun der Besitzer der Münezn sein, eh ich das richtig?

mfg
 
Also würde ich so ehen, nur das kein Bürge, ein Bürge ist eine juristische oder natürliche Person würde ich sagen. Die Münzen sind eher eine Sicherheit... Und diese müßte an den verleiher übergehen...

So würde ich das jetzt ganz kurz zusammenfasen
 
Hast du die Sicherheit übergeben?
Wenn nicht, hast Du dafür zu sorgen das die verbürgte Sache jederzeit dem Gläubiger zur Verfügung steht.
Steht die verbürgte Sache nicht mehr zur Verfügung, haftest Du automatisch mit deinem Privatvermögen.
 
Hey, ich habe mir vor einiger Zeit eine Loseleihe genommen. als "Sicherheit" habe ich meine Münzen von Münzenklau gesetzt. Diese Seite ist aber offline gegangen und die Münzen sind somit futsch. Nun habe ich mir überlegt, dass mir die Münzen, oder zumindest der Gegenwert der Münzen zusteht. Und da ich sie als Sicherheit, und somit also als Bürgen gesetzt hab, müsste der Verleiher, dem ich die Lose zurückzahlen müsste, eigentlich nun der Besitzer der Münezn sein, eh ich das richtig?

mfg

Nein, das siehst du falsch. Du bist weiterhin Eigentümer der (nicht mehr vorhandenen) Münzen. Allerdings hat der Verleiher jetzt keine Sicherheiten mehr.

Der Verleiher wäre Besitzer, vorausgesetzt, du hättest ihm auch das Loggin & PW gegeben und er hätte das PW geändert. In sein Eigentum würden die Münzen gehen, falls du die Lose nicht zurückgibst.

Das hat sich aber wohl erledigt, wenn es die Seite nicht mehr gibt.
Auf keinen Fall hast du irgendwelche Ansprüche gegen den Verleiher, wie kommst du auf das schmale Brett?

Edit:
Du hast hier auch mit "Bürgen" einen falschen Begriff reingebracht. Ein Bürge wäre ein anderer User, der sich verpflichtet, die Lose an den Verleiher zurückzuzahlen, wenn du es nicht kannst.

Loseleihe ist übrigens auch nicht ganz richtig. Eine Leihe ist immer unentgeltlich. Hier geht es um einen Losekredit.

*klugscheissmodusaus*
 
Zuletzt bearbeitet:
Also so wie ich das sehe. musst du die Lose wohl zamkratzen.
Wie sieht es denn mit der Seite aus? Kommt die wieder?

MfG
 
Mal logisch nachdenken: Ich leihe mir 100.000 Euro und trage als Sicherheit mein Haus ein. Jetzt kommt ein Erdbeben und zerstört mein Haus. Muss dann die Bank mit mein Haus bezahlen?

Wenn Du die Frage beantwortest, hast Du Deine auch beantwortet.

Marty
 
Mal logisch nachdenken: Ich leihe mir 100.000 Euro und trage als Sicherheit mein Haus ein. Jetzt kommt ein Erdbeben und zerstört mein Haus. Muss dann die Bank mit mein Haus bezahlen?

Wenn Du die Frage beantwortest, hast Du Deine auch beantwortet.

Marty

So wie ich das sehen würde, ja. Denn trotz dessen, das das Haus zerstört wurde, müsste noch ein Gegenwert da sein, richtig? Und da meine Münzen noch ganz sind, nur die Seite weg ist, müsste es doch eingentlich gehen...
 
Mal logisch nachdenken: Ich leihe mir 100.000 Euro und trage als Sicherheit mein Haus ein. Jetzt kommt ein Erdbeben und zerstört mein Haus. Muss dann die Bank mit mein Haus bezahlen?

Wenn Du die Frage beantwortest, hast Du Deine auch beantwortet.

Marty

Na das ist doch einfach, die Bank verlangt eine Gebäudeversicherung wenn du dein Haus als sicherheit gibst, und die Versicherung bezahlt dann den Schaden ;)
 
Es gibt aber keine Lose- bzw. Paidseitenversicherung. ;) Die Beiträge könnte auch keiner zahlen. :biggrin:
So wie ich das sehen würde, ja. Denn trotz dessen, das das Haus zerstört wurde, müsste noch ein Gegenwert da sein, richtig? Und da meine Münzen noch ganz sind, nur die Seite weg ist, müsste es doch eingentlich gehen...

Wenn du deine Schwester als Jungfrau bei dem Verleiher abgibst und nachher ist sie keine mehr, ließe sich eventuell etwas machen. So aber bestimmt nicht. :mrgreen:
 
Wie willst du dem Verleiher denn die Münzen geben, wenn es sie nichtmehr gibt? :roll:

Ist mir nur grade so aufgefallen :LOL:

Ich hoffe auch, dass ich nicht mit dem Verleiher gemeint bin, denn du hast noch Lose von mir. :ugly:
 
Mal logisch nachdenken: Ich leihe mir 100.000 Euro und trage als Sicherheit mein Haus ein. Jetzt kommt ein Erdbeben und zerstört mein Haus. Muss dann die Bank mit mein Haus bezahlen?

Wenn Du die Frage beantwortest, hast Du Deine auch beantwortet.

Marty

Ich kenn mich nicht so aus, aber verleiht man nicht eingentlich das Grundstück und nicht das Haus?
Das Grundstück gibt es ja noch.....nur stark im Wert gemindert ;)