Brief vom Zoll bekommen nach 2 Jahren

resoucer

Gesperrt
ID: 77379
L
20 April 2006
2.846
109
Hallo,

undzwar habe ich gerade vom Zoll ein Brief bekommen wo drin steht das ich über den User XYZ (sitz in China) bei Ebay am 08.01.2006 was gekauft haben soll.
Soweit so richtig.

Es handelte sich dabei um ein Sony Memory Duo Stick 2 GB

Jetzt soll ich lt. dem Brief 109,99 € dafür gezahlt haben und dementsprechend 17,60€ zahlen.

Jetzt wollte ich euch mal fragen (da ich dummerweise die Ebayrechnung nicht mehr habe) wie teuer der Stick ca. vor 2 Jahren war (bin mir ziemlich sicher das er never 110€ gekostet hat. Wohl eher 40€)

Evtl. hat der ein oder andere ja auch schonmal solche Erfahrungen gemacht. Ich soll das Geld bis zum 26.06.08 überweisen :-(
 
Wie teuer er vor 2 Jahren bei ebay war? Das ist doch von Auktion zu Auktion verschieden, oder?
Wie hast du bezahlt? Alte Buchungen irgendwo auf Kontoauszügen? Wie kommen sie auf den Preis? Zollangabe auf dem Paket?
 
Leider weis ich nicht mehr wie ich gezahlt habe.

Per Bank kann eigentlich nicht sein, da ich sonst enorme Gebühren zahlen müsste.
Per Paypal habe ich gerade alles durchgeschaut aber nichts passendes gefunden.

Und der Stick hatte nirgendswo so viel gekostet (2006). Ich kann man dran erinnern das in der Beschreibung stand das mit dem Zoll etc. alles schon geklärt wird und man nichts mehr zahlen müsste.

Ich weis ist echt doof das ich die Mails gelöscht habe, aber wer kann auch damit rechnen das nach über 2 Jahren solch ein Brief kommt.
 
Dann kannst du nur noch direkt nachfragen, wie sie auf diesen Wert kommen. Man kann ja nirgends nachsehen, ebay löscht Auktionen da auch (damals nach 90 Tagen)
Und der Preis steht in der Regel in der Zollinhaltserklärung
 
Da steht nur
Zollwert: 109,99€ x Zollsatz tariflich frei = Zoll-Euro
+
Zoll Euro: 0,00€
=
EUST-Wert 109,99€ x EUST-Satz: 16% = EUST 17,60 €
= Einfuhrabgaben: 17,60 € insgesamt.

Kann das denn sein das der Zoll meine Ebaybewertungen durchgeschaut hat (der Chinese hat mich gut auf deutsch bewertet) und dann ebay angeschrieben hat wg. was genau verkauft wurde ? Kann doch normal nicht sein das die über 2 Jahre brauchen um den Brief abzuschicken. Kontrolliert haben müssten die das ja direkt beim Zoll am versanddatum.
 
40 Euro fürn 2gb stick von vor 2 Jahren? Naja da finde ich die 110 Euro wesentlich realistischer ... die Preise sind massiv gesunken in den letzten 1 1/2 bis 2 Jahren ja aber damals waren die sticks eigentlich noch sehr teuer. gugg mal unter www.toppreise.ch ob den den stick findest und ob die Preischart bis 2 jahre zurück geht, weiss grad net auswendig
 
Passt doch, du entrichtest die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf das Produkt, was du eingeführt hast nach DE
Die war vor 2007 16%..
Das hat ansich nichts mit Zollgebühren zu tun, der Zoll kassiert das eben nur bei Importgeschäften.
Als der Verkäufer die Ware abgeschickt hat, hat er den Verkaufspreis auf die Zollinhaltserklärung geschrieben (muss das ja angeben) und nun will der Staat die MwST..
 
habe mal bei Hardwareschotte den Preistrend nachgeschaut. Dort kann man von 01/06 bis heute schauen

pricetrend.php


mhh, hätte nicht gedacht das ich soviel dafür ausgegeben hätte !
Dabei muss man auch bedenken das das der Preis für deutschland ist und nicht der für china (wo ichs her habe)
 
ich kann dir aus Sicht eines Game-Dealers sagen, dass der Preis für 2006 schon realistisch ist, ich habe die zu dem Zeitpunkt zwischen 90 und 120€ verkauft, je nachdem, welche Marke
 
Habe gerade mal mit Verwandten gemailt, welche beim Zoll sind und die meinten...

...aber wer kann auch damit rechnen das nach über 2 Jahren solch ein Brief kommt.

Schon sehr ungewöhnlich, aber trotzdem rechtens.

Dann kannst du nur noch direkt nachfragen, wie sie auf diesen Wert kommen.

Wenn ein Preis unglaubwürdig oder nicht angegeben ist, werden die geschätzt (anhand von Zollinternen Katalogen oder auch durch einfache Internetrecherche).
 
Mhhh gibt es denn bei sowas nicht auch eine Verjährungszeit ? Denn 2 Jahre her und jetzt erst melden kommt mir sehr komisch vor.


MFG Herby
 
Verjährung
die Verjährung beginnt mit dem 01.01. des Folgejahres und dauert 3 Jahre

heißt also, wenn du am 01.01.2007 etwas kaufst, ist es erst am 31.12.2010 verjährt
 
Das ja mal gut zu wissen.

Danke Dir ;)

kein Thema
die allgemeine Verjährung wurde glaube ich im Rahmen der Neuordnung des Schuldrechts 2001 von 2 auf 3 Jahre raufgestuft

wenigstens ein kleines Zugeständnis an die Unternehmer, weil dort auch vieles für Unternehmer nachteilige eingeführt wurde
 
danke für die vielen Posts.

Ich hatte schonmal was importiert, dort musste ich aber sofort das Geld zahlen und dann wurde die Ware weiter geschickt (was ich auch nicht 100%ig i.O. fand aber ok, da konnte man wenigstens mit einer zeitnahmen Bearbeitung rechnen - nicht so wie in diesem Fall)
 
Gilt das auch für Steuerschulden? Würde mich wundern. Das wäre nämlich nicht übel.

Marty
Die Verjährung der Steuerfestsetzung wird in § 169 Abgabenordnung geregelt:
[...]
(2) [SUP]1[/SUP]Die Festsetzungsfrist beträgt:
1. ein Jahr
für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen,
2. vier Jahre
für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sind.

[SUP]2[/SUP]Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist. [SUP]3[/SUP]Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und dass sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.
 
Ich hatte schonmal was importiert, dort musste ich aber sofort das Geld zahlen und dann wurde die Ware weiter geschickt (was ich auch nicht 100%ig i.O. fand aber ok, da konnte man wenigstens mit einer zeitnahmen Bearbeitung rechnen - nicht so wie in diesem Fall)

so gings mir auch mal. Allerdings durfte ich mein Zeug beim Zoll direkt abholen. Aufgrund des geringen Preises (damals n 256MB MP3player direkt aus Hongkong - ca 30€) musste ich nichts mehr nachzahlen, lediglich ne Kopie des eBay-Kaufs und eines Kontoauszugs. :ugly: