Bewerbung wenn Selbstständig und Krankenkasse

Bunny25

Member
ID: 419228
L
15 Mai 2011
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Hallo,

mal eine Frage. Mein Bekannter ist selbstständig und bezahlt den Höchstbetrag bei der gesetzlichen Krankenkasse, sollte man dieses in der Bewerbung reinschreiben? Schließlich wäre es ein finanzieller Vorteil für den neuen Chef, da dieser keine Krankenversicherung und Pflegeversicherung für den Bewerber zahlen müsste.

Er möchte den Job nicht prinzipiell wegen dem Geld haben, sondern um seine Kenntnisse und Fähigkeiten weiter auszubauen. Der Job als Angestellter hat keine Verbindung mit der Selbstständigkeit. Vom zeitlichen her wäre das auch kein Problem.

Soetwas lernt man ja auch nicht im Bewerbungstraining. Was würdet ihr sagen?

Noch als Nachtrag: https://www.klamm.de/forum/6540501-post7.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Bekannter ist selbstständig und bezahlt den Höchstbetrag bei der gesetzlichen Krankenkasse, sollte man dieses in der Bewerbung reinschreiben? Schließlich wäre es ein finanzieller Vorteil für den neuen Chef, da dieser keine Krankenversicherung und Pflegeversicherung für den Bewerber zahlen müsste.

Wäre der Bewerber privat versichert, wäre das erwähnenswert, allerdings nicht in der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch, sondern beim durchsprechen und unterschreiben des Arbeitsvertrages.
Wenn der Job sozialversicherungspflichtig ist, ist es egal, da der Bewerber automatisch gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert wird durch den Arbeitgeber, wenn er vorher auch gesetzlich versichert war.
Wie gesagt nur bei einer Privatversicherung verhält sich das anders.
 
Dein Freund muss dennoch pflichtversichert werden. In Deutschland gibt es so etwas wie ein gesetzliches Sozialversicherungssystem.
Je nach Monatsverdienst muss er also im schlimmsten Fall (über 400€ monatlich) sowohl Steuern vom Lohn, als auch die PKV durch seine Selbstständigkeit bezahlen.
Dem Chef entsteht hierdurch also keinerlei Vorteil, für ihn bleibt alles wie bei jedem anderen Bewerber auch -> nicht mit in die Bewerbung schreiben. Kommt inkompetent rüber.
 
Im Grunde isses dem Arbeitgeber doch egal, wie der Bewerber versichert ist, denn er zahlt trotzdem das gleiche Brutto-Gehalt.

Aber wenn dein Freund zufällig keine Sozial-/Rentenversicherung etc. zahlen muss, dann wird es für den Arbeitgeber schon interessanter, aber ich denke mal, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass es bei deinem Freund so ist ;)
 
Ich glaube ihr versteht das falsch. Er ist gesetzlich krankenversichert und zwar auf freiwilliger Basis in der AOK. Und dort bezahlt er den Höchstsatz das sind 638 Euro monatlich.

Die AOK sagt nun, dass der Arbeitgeber für ihn dann keine Abgabe für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen muss.
 
Ich glaube ihr versteht das falsch. Er ist gesetzlich krankenversichert und zwar auf freiwilliger Basis in der AOK. Und dort bezahlt er den Höchstsatz das sind 638 Euro monatlich.

So, ich war auf gesetzlich versichert auf freiwilliger Basis, weil ich nur einem Minijob nachgegangen bin, da allerdings dann auf dem niedrigsten Satz (148€ glaub ich)...
Wenn dein Bekannter nun einen sozialversicherungspflichtigem Beruf nachgeht als Arbeitnehmer wird er gesetzlich krankenversichert vom Arbeitgeber und kann sich somit die (ziemlich hohen) 638€ sparen, es sei denn er muss für seine Selbstständigkeit nochmals extra versichert sein.
Ansonsten würde ich mich an seiner Stelle für die Zeit wo er dort angestellt wird, über den Arbeitgeber respektive Sozialabgaben krankenversichert lassen, das kommt wesentlich günstiger.
Es sei denn, er hat die Kohle, dann kann er gerne weiter freiwillig versichert bleiben. Aber anders als bei einer privaten Krankenversicherung hat man, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist keine Vorteile gegenüber einer Pflichtversicherung durch den Arbeitgeber.

Es ist also eine rein finanzielle Frage^^
 
Habe ihn gerade gefragt und er meinte, dass die AOK ihn gefragt hat welche Tätigkeit vom Lohn her überwiegt. Und das ist die Selbstständigkeit.

Sprich in der Selbstständigkeit verdient er soviel Geld, dass er den Höchstsatz bezahlen muss und als Angestellter verdient er nicht soviel, aber er würde selbstständig bleiben.

Somit hiess es, dass er weiterhin freiwillig versichert bleiben wird, da zwei Sachen nicht gehen und von seinem Bruttogehalt keine Krankenversicherung und keine Pflegeversicherung abgezogen werden. Somit muss der Arbeitgeber auch keine Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen.
 
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Somit hiess es, dass er weiterhin freiwillig versichert bleiben wird, da zwei Sachen nicht gehen und von seinem Bruttogehalt keine Krankenversicherung und keine Pflegeversicherung abgezogen werden. Somit muss der Arbeitgeber auch keine Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen.

Doch, ein Minijobber kostet beispielsweise knapp 23% monatlich an SV-Abgaben für den Arbeitnehmer. Es sei denn die haben einen Vertrag über Freiberuflichkeit am laufen. Ist nur tricky dann wegen seiner Selbstständigkeit, da ist man schnell in einer "Scheinselbstständigkeit" und dann kann das Finanzamt dem AG ans Bein p*****.