Das Wort Einstellungsuntersuchung alleine ist ein rotes Tuch für mich; da könnte ich ein eigenes Thema füllen (habe gerade keine Lust auf Freitagsputz
). Ich würde diese in jedem Fall erstmal abwarten, denn dieser Vorbehalt macht nämlich die Verbindlichkeit des Angebots zunichte, wenn das Ergebnis doch gegen Dich spricht. Besonders Banken und Versicherungen übrigens sind da nicht zimperlig, das Angebot dann abzuändern. Das dann eventuell schlechtere Angebot ist dann wenigstens verbindlich ... 
). Ich würde diese in jedem Fall erstmal abwarten, denn dieser Vorbehalt macht nämlich die Verbindlichkeit des Angebots zunichte, wenn das Ergebnis doch gegen Dich spricht. Besonders Banken und Versicherungen übrigens sind da nicht zimperlig, das Angebot dann abzuändern. Das dann eventuell schlechtere Angebot ist dann wenigstens verbindlich ... 