Nostraventjo
Grafikerin mit <3
- 29 Januar 2007
- 463
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Nehmen wir an, eine gutgläubige Person hat privat via Internet einen Kaufvertrag mit jemandem abgeschlossen.
Diese Person hat mit Einverständnis des Verkäufers eine Ratenzahlung vereinbart, und als "Beweis" eine erstmalige Summe von 30€ gezahlt. Danach sollte die Ware, dessen Betrag um die 170€ lag losgeschickt werden.
Nach Eingang der ersten Zahlung wurde versichert, die Ware zu schicken.
Dies geschah vor ca. 2 Wochen und bis heute ist beim Käufer keine Ware eingegangen. Der Verkäufer hat zuerst beschwichtigend reagiert, "die Ware würde auf dem Weg sein" und sich letztendlich garnicht mehr gemeldet.
Zudem hat der Verkäufer noch andere "unseriöse" Angebote veröffentlicht.
Im Nachhinein wurde festgestellt, das auch die Fotos der Ware geklaut waren (erkennbar an einem kleinen Wasserzeichen).
Es deutet darauf hin, dass der Verkäufer absichtlich versucht, andere Menschen über das Internet zu betrügen (diverse unseriöse Fragen in Foren, was man aus einer IP rauslesen kann, wie man eBay-Accounts löscht, usw..)
Das alles hat der Käufer natürlich erst im Misstrauen im nachhinein heraus gefunden. Nun möchte er wenn möglich sein Geld zurück, oder wenigstens als "erzieherische" Maßnahme anderweitig gegen den Verkäufer vorgehen.
Es geht hierbei mehr um das Prinzip als weniger um das Geld.
Wie geht man in diesem Fall vor?
Diese Person hat mit Einverständnis des Verkäufers eine Ratenzahlung vereinbart, und als "Beweis" eine erstmalige Summe von 30€ gezahlt. Danach sollte die Ware, dessen Betrag um die 170€ lag losgeschickt werden.
Nach Eingang der ersten Zahlung wurde versichert, die Ware zu schicken.
Dies geschah vor ca. 2 Wochen und bis heute ist beim Käufer keine Ware eingegangen. Der Verkäufer hat zuerst beschwichtigend reagiert, "die Ware würde auf dem Weg sein" und sich letztendlich garnicht mehr gemeldet.
Zudem hat der Verkäufer noch andere "unseriöse" Angebote veröffentlicht.
Im Nachhinein wurde festgestellt, das auch die Fotos der Ware geklaut waren (erkennbar an einem kleinen Wasserzeichen).
Es deutet darauf hin, dass der Verkäufer absichtlich versucht, andere Menschen über das Internet zu betrügen (diverse unseriöse Fragen in Foren, was man aus einer IP rauslesen kann, wie man eBay-Accounts löscht, usw..)
Das alles hat der Käufer natürlich erst im Misstrauen im nachhinein heraus gefunden. Nun möchte er wenn möglich sein Geld zurück, oder wenigstens als "erzieherische" Maßnahme anderweitig gegen den Verkäufer vorgehen.
Es geht hierbei mehr um das Prinzip als weniger um das Geld.
Wie geht man in diesem Fall vor?