Beschränkte Geschäftsfähigkeit?

Pe-Su-Ki

<- Pe-Su-Ki ->
20 April 2006
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Hallo @ all,

habe mal eine frage zur beschränken Geschäftsfähigkeit:

Ein 15jähriger möchte mir sein Bike verkaufen, muss ich mir dann die Zustimmung der Eltern einholen?

Laut dem Taschengeldparagraphen würde es ja wohl sein Limit überschreiten.


Gruß Pe-Su-Ki
 
Schadet zumindest nicht.

Doof wäre es, wenn du zwei Wochen später n Anruf von den Eltern kriegst und die das "Geschäft" rückgängig machen wollen, weil sie es nicht abgesegnet haben. Dann hast du nämlich schlechte Papiere.

...wobei normalerweise gehts beim Taschengeldparagraphen ja drum, wieviel Geld der beschränktgeschäftsfähige Jugendliche ausgeben darf. In diesem Fall wäre ja eher die Frage, ob ihm das Fahrrad gehört und er es veräußern kann.
 
richtig, Taschengeldparagraph gilt für den umgekehrten Fall, bin gerade auch am grübeln, wie sich das da verhällt. Also ich würde auf nummer sicher gehen und die Eltern fragen.

*edit*
wie ich mir gedacht hatte, da er dadurch auch eine Pflicht hat (Das Fahrrad abgeben), brauchst du die Einwilligung der Eltern:

https://www.scribd.com/doc/33969/Uebungsfaelle-Beschraenkt-Geschaeftsfaehige

Fall 2!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst dir zwar nicht Zustimmung der Eltern holen, dann ist der Kaufvertrag aber schwebend unwirksam. Es kann sich um eine nichtige Willenserklärungen handeln, wenn die Willenserklärung von einem 15jährigen (beschränkt geschäftsfähig) gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters ist. Nichtig bedeutet, dass das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig ist und ohne Rechtsfolgen ist.

Dass ein 15jähriger sein Rad verkauft und die Eltern etwas dagegen haben, kann ich mir vorstellen. Erst durch die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters ist der Kaufvertrag wirksam. Es empfiehlt sich die Zustimmung der Eltern einzuholen.