Berufsjahre in der Ausbildung

Mawa007

Well-known member
ID: 39939
L
25 Juni 2006
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Ich habe mal eine Frage:
1. Werden mir die Jahre, die ich ausgebildet werde als Berufsjahre anerkannt oder nicht?
Falls ja:
2. Wenn eine Ausbildung 3 Jahre dauert und auf Grund von Abitur auf 2,5 Jahre verkürzt wird, zählt das dann als 3 oder als 2,5 Berufsjahre.
 
soweit ich weiß werden die garnicht anerkannt, da diese nicht als Berufsjahre sondern Ausbildung gelten. Für Rente und Arbeitslosenversicherung ist das fast egal da du ja in der Ausbildung so gut wie keine Steuern einzahlst. Und im Arbeitszeugniss oder wenn du gekündigt wirst zählen die Ausbildungsjahre nicht als Beschäftigtenverhältniss.
 
Für Rente und Arbeitslosenversicherung ist das fast egal da du ja in der Ausbildung so gut wie keine Steuern einzahlst.
In meinem Rentenbescheid tauchen die aber auf, da ich schliesslich in der Zeit auch Rentenversicherungsabeiträge bezahlt habe. Mit Steuern hat das nichts zu tun.

Und für das Arbeitslosengeld zählt es auch.

Und im Arbeitszeugniss oder wenn du gekündigt wirst zählen die Ausbildungsjahre nicht als Beschäftigtenverhältniss.
Das kommt wiederum auf den Tarifvertrag an. Bei vielen zählen sogar erst Jahre ab dem 26. Lebensjahr für so Dinge wie Kündigungsfristen.

Marty
 
Ohne genaue Bezeichnung, für welchen Bereich sie anerkannt werden sollen, ist eine Auskunft schwer.

Nicht anerkannt werden sie z.B. für Wartezeiten auf bestimmte Berufe (z.B. Steuerberater). In der Arbeitslosigkeit zählt Ausbildung wie jede Arbeit und in der Rente gabs glaub ich mal einen Sprung, ab irgendwelchen Jahrgängen zählen sie nicht mehr dazu, aber da ich bekomm da später eh nichts raus, also habe ich mich damit auch noch nie beschäftigt :ugly: :mrgreen:
 
als erfahrungsjahre zählen sie nicht, also wenn du zb maler lernst und vorraussetzung für ne neue arbeitsstelle 2 jahre berufserfahrung ist, haste pech!
 
darf ich mal frage was das mit steuern zu tun hat. du zahlst doch auch mit deiner ausbildung in die rente ein
 
darf ich mal frage was das mit steuern zu tun hat. du zahlst doch auch mit deiner ausbildung in die rente ein
Aber nur minimal weil du entweder fast alles wieder rausbekommst oder erst fast keine Abzüge hast. Im Gegensatz zu einer Festanstellung mit Steuerklasse 1 wo du gleich mal rund 40 % Abzüge hast, bleiben dir in der Ausbildung fast alles.
 
Hallo!

Ob die Ausbildungsjahre und in welcher Höhe angerechnet werden können ist abhängig ob Du die Ausbildung in der Branche getätigt hast, in der Du jetzt beruflich einsteigen willst. Genaueres dazu ist in deinem Tarifvertrag geregelt.
Wenn Du nicht weißt wo Du den findest, bzw. wie viele Jahre bei Dir angerechnet werden einfach deinen Vorgesetzten fragen. Er sollte Dir darüber Auskunft geben.

MfG

Lynx72
 
Im Gegensatz zu einer Festanstellung mit Steuerklasse 1 wo du gleich mal rund 40 % Abzüge hast, bleiben dir in der Ausbildung fast alles.

Was hat denn die Höhe der Lohnsteuer mit dem Betrag in der Renten- oder Arbeitslosenversicherung zu tun? Von 19,5% bzw. 6,5% zahlt je die Hälfte der Arbeitgeber und man selbst und das unabhängig, ob man Auszubildender oder "Normaler" ist (einzige Ausnahme als Azubi mit bis zu 325€, da wird vom Azubi gar nichts einbehalten).