MisterSimpson
Simpsons Fan
- 20 April 2006
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Hi wie schaut das aus mit dem Kindergeld wenn man Azubigehalt + Kleingewerbe hat bekommt man noch Kindergeld?
Also Kindergeld bekommt man ja solange wenn man unter 7.680 Euro verdient. Da bin ich noch drunter mit meinem Azubigehalt (rechnen die Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazu?)
Jedoch habe ich seit diesem Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Wird der Gewinn dazu gerechnet?
Bei wiki steht:
Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht zu versteuern sind, z. B. Stipendien, der Zuschussanteil von Ausbildungsförderung (BAFöG), Arbeitslosengeld 1 und 2, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Renten.
Ich meine die beim Finanzamt meinte zu mir das ich das Geld nicht versteuern bräuchte, weil es ein Kleingewerbe ist. Nur halt das man beachten muss das man nicht über die 17.500 Euro Umsatz kommen darf.
Also Kindergeld bekommt man ja solange wenn man unter 7.680 Euro verdient. Da bin ich noch drunter mit meinem Azubigehalt (rechnen die Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazu?)
Jedoch habe ich seit diesem Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Wird der Gewinn dazu gerechnet?
Bei wiki steht:
Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht zu versteuern sind, z. B. Stipendien, der Zuschussanteil von Ausbildungsförderung (BAFöG), Arbeitslosengeld 1 und 2, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Renten.
Ich meine die beim Finanzamt meinte zu mir das ich das Geld nicht versteuern bräuchte, weil es ein Kleingewerbe ist. Nur halt das man beachten muss das man nicht über die 17.500 Euro Umsatz kommen darf.
