Azubigehalt + Kleingewerbe = Kindergeld?

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
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20 April 2006
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Hi wie schaut das aus mit dem Kindergeld wenn man Azubigehalt + Kleingewerbe hat bekommt man noch Kindergeld?

Also Kindergeld bekommt man ja solange wenn man unter 7.680 Euro verdient. Da bin ich noch drunter mit meinem Azubigehalt (rechnen die Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazu?)

Jedoch habe ich seit diesem Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Wird der Gewinn dazu gerechnet?
Bei wiki steht:
Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht zu versteuern sind, z. B. Stipendien, der Zuschussanteil von Ausbildungsförderung (BAFöG), Arbeitslosengeld 1 und 2, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Renten.

Ich meine die beim Finanzamt meinte zu mir das ich das Geld nicht versteuern bräuchte, weil es ein Kleingewerbe ist. Nur halt das man beachten muss das man nicht über die 17.500 Euro Umsatz kommen darf.
 
Das war aber die Putzfrau beim Finanzamt, die das zu dir "meinte"?

Mit solchen Fragen, die wirklich wichtig sind, sollte man zu einem Steuerberater gehen.

Du kannst auch beim FA fragen, die geben kostenlose Auskunft, am besten schriftlich.

Aber sorry, das kann dir kein FA verbindlich mitgeteilt haben. :nö:

Oder du hast das ganz falsch verstanden und es ging um die Mehrwertsteuer. Das halte ich sogar für wahrscheinlich.
Jedes Einkommen ist zu versteuern. Ob man dann auch Einkommenssteuer zahlen muss, ist was anderes.

Such dir jemanden, der dir das erklären kann, das ist in Foren eher selten der Fall.
 
Es zählen alle einkünfte und bestimmte bezüge

Einkünfte aus nicht selbständiger arbeiut, sälbständiger arbeit, Sonsotge einkünfte... (Auch Zinsen wenn du da viel hast).

Also auch dein gewinn aus Gewerbebetrieb.

17.500€ ist wichtig für die Umsatzsteuer, aber nicht für die Einkommensteuer!

Versuch einfach deinen Gewinn zu drücken!! Da gibt ja einige möglichkeiten und kann sich lohnen wenn sonst das Kindergeld wegfallen würde! Ist ja nicht gerade wenig das Kindergeld.

vielleicht schaust da mal vorbe(habs net angucken können, weil acrobat abstürzt bei mir :( ):
https://www.arbeitsagentur.de/Navig...Geldleistungen/Kindergeld/Kindergeld-Nav.html

@Bad Boy, naja alle Einkünfe die in §2 EStG stehen, die nciht drin stehen, die müssen nicht versteuert werden ;)
 
Die 17.500€ sind definitiv auf die Umsatzsteuer bezogen.

Für das Kindergeld zählen Einkünfte und Bezüge. Einkunft ist alles einkommensteuerpflichtige und Bezug ist (fast) alles, was dabei aus dem Raster fällt, z.B. Sparerfreibetrag, zusätzlich aber auch alles andere wie z.B. (rein theoretisch) Geschenke o.ä., da gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, die rausfallen.

Wenn man knapp an der Grenze ist lohnt es sich die Einkünfte geringfügig zu drücken, also noch schnell am Jahresende Werbungskosten produzieren, z.B. durch Kauf von Arbeitsmaterialien (Achtung, falls es was größeres ist, wirkt nur der AfA-Teil in dem Jahr) oder bei Einkünften aus Gewerbebetrieb sehr gerne genommen: Die Ansparrücklage des §7g. Aber ich würde damit nicht gleich durchstarten, das ist nur ein Steuerverschiebungsmodell und kein Steuersparmodell.
 
Wenn man wüßte was für Kleingewerbe es ist könnte man Tipps geben...
Naja wenns eng wir, so ne komplette Büroausstattung (Locher, Stifte, Papier, Ordner, Tacker, Kleber,...) da kommt schon einige Euro zusammen, die man ja sofort absetzen kann....

Kann man nur halt eher nicht jedes Jahr machen (Locher kauft man nur einmal alle x Jahre...)
 
hier wird gerade arg vom Thema abgewichen ..

die Frage war nach dem Kindergeld, da hat das FA nichts mit zu tun, das ist die Kindergeldkasse

dieser musst du alle Einkünfte angeben, dazu zählen auch die Einkünfte aus dem Kleingewerbe

es gibt einen Betrag, den der Azubi verdienen darf, ohne Wegfall des Kindergeldes, bist du nur einen Cent drüber, ist das Kindergeld weg

Frag bei der Kindergeldkasse nach, meistens macht das das Bürgerbüro der Stadt für einen, die können dir über die Grenzen entsprechend Auskunft geben, ich weiß, dass ich damals schon im ersten Lehrjahr mit knapp 50 Mark drüber lag, und wir am überlegen waren, mit dem Ausbildungsbetrieb eine Verzichtsklausel aufzusetzen, um das Kindergeld zu sichern
hätte aber leider nur im ersten Lehrjahr etwas gebracht, haben das dann also gelassen ..
 
Das meiste wurde ja schon gesagt aber ich will noch eins hinzufügen was die meisten nicht kennen. Du kannst auch als Azubi Werbungskosten absetzen (anfahrt zur Arbeit u.s.w.)
Ich war als azubi auch über dieser Gesamtsumme. Habe dann aber die Werbungskosten "abgesetzt" und habe dann noch 2 volle Jahre Kindergeld bekommen.
 
hier wird gerade arg vom Thema abgewichen ..

die Frage war nach dem Kindergeld, da hat das FA nichts mit zu tun, das ist die Kindergeldkasse


Das stimmt so nicht!

Kindergeldkasse-> zuständig für dass Auszahlen des Kindergeldes, und Ermittlung des vorläufigen Anspruchs. Die ermitteln nur ob er voraussichtlich einen Anspruch drauf hat, bzw. besser gesagt die Eltern!

Jedoch Prüft das FA dann bei der Veranlagnung ob das Kindergeld wirklich zugestanden hat oder nicht, wenn nicht verlangt das FA das Geld mit der EStErklärung zurück!

Denn In der EStErklärung erfolgt auch die Günstigerprüfung des Kinderfreibetrages bzw. des Kindergeldes, das Prüft ja die Kindergeldkasse nicht, die zahlt generell das Geld aus, wenn es zusteht.

Somit hat das FA damit sehr viel zu tun, nur nicht mit der Unterjährigen Auszahlung!


@Illuminatus,
naja die wenigsten kommen über die AN-Pauschale. Meist sind es ein paar Bücher und paar Kilometer. Aber stimmt schon, wenn da einiges zusammen kommt, sinken die Einkünfte dadurch.
 
@Witti: Hier wird gar nicht abgewichen. Es geht in erster Linie um Einkünfte und da haben sich die Familienkassen - wie auch das FA - nach dem allgemein üblichen EStG zu richten. Bei deren Berechnung fürs Kindergeld kommen nur noch die Bezüge hinzu, aber der Rest ist erstmal wie in er Steuererklärung. Und übrigens kommt die gleiche Berechnung auch in die Steuererklärung der Eltern.

@Illuminatus: Vergessen hat das niemand, das ist schon im Wort "Einkunft" enthalten. Einkünfte sind Einnahmen abzüglich Werbungskosten. Ich habe oben auch explizit von Werbungskosten geredet (also Anspielung auf die Ausbildung und die 19er Einkünfte). Gut, beim Schlenker zum 7g habe ich nicht das Wort Betriebsausgaben für z.B. 15er Einkünfte gesagt
 
Ich denke schon, dass Witti hier richtig argumentiert hat.

Ich bilde mir ein, ein wenig über Steuern etc. zu wissen. Ich kann aber überhaupt nichts mit dem Satz "Also Kindergeld bekommt man ja solange wenn man unter 7.680 Euro verdient. Da bin ich noch drunter mit meinem Azubigehalt (rechnen die Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazu?" anfangen.

Sind das jetzt Einkünfte oder zu versteuerndes Einkommen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen! Wobei wir wieder bei der Mengenlehre wären. ;)

Also, ich würde, wenn ich so eine Frage hätte, ja zu jemanden gehe, dem ich im Zweifelsfall auch den schwarzen Peter zuschieben könnte.
 
@bad_boy: Weder [Einkünfte] noch [zu versteuerndes Einkommen].

Ausschlaggebend ist die Summe von Einkünften und Bezügen. Die Summe der Einkünfte setzt sich aus den Einkünften der einzelnen Einkunftsarten zusammen (= "alles nach Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben"), was nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte kommt interessiert hier leider (= verfassungswidrig?) nicht [warum wohl versucht der Gesetzgeber Studienkosten als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten zu definieren? Kindergeld und 10d!]. Und wie gesagt, wie das errechnet wird ergibt sich [auch für die Kindergeldkasse] ganz normal nach dem Einkommensteuergesetz (mit der Ausnahme, dass SV-AN-Anteile bei der Kindergeldberechnung als negative Einnahmen (ja Mengenlehre, quasi wie Werbungskosten, aber nicht ganz, sondern besser) gewertet werden).

Die Summe der Bezüge ist eine eher vernachlässigbare Rechnung, da i.d.R. der Großteil schon bei der Berechnung der Bezüge auftaucht (was z.B. als Sparerfreibetrag die Einkünfte mindert, kommt in gleicher Höhe dann als Bezug dazu) und sie oft gar nicht mehr gemacht werden muss, weil man die 7680€ Grenze eh schon überschritten hat.
 
Mh also muss ich aufjedenfall unter der Grenze bleiben. Wenn das so weitergeht werde ich aufjedenfall drüber kommen.

Wenn es wirklich drüber kommt muss ich im nächsten Jahr das Kindergeld von 2007 zurückzahlen, aber keine Strafe oder? Werde dann mal schaun was ich alles absetzen kann.
 
Strafe mußt du keine Zahlen. Wieso solltest Strafe zahlen? Ne "Strafe" müßtest höchstens Zahlen, wenn du vorsätzlich falsche Angaben machst um dir das Kindergeld zu erschleichen!


Also du muß immer ein Jahr für sich nehmen. Wenn du im Jahr x zuviel verdienst, dann steht dir (bzw. besser gesagt deinen Eltern) in dem Jahr x kein Kindergeld zu, eventuell ausgezahltes Geld müssen deine Eltern dann zurück erstatten, bzw. wird mit Guthaben beim FA verrechnet.

Wie gesagt, am besten so im Dezember ausrechnen wie die Summe deiner Einkünfte und Bezüge aussieht und wenns möglich ist diese verringern...
 
OK danke ich weiß ja selber noch nicht wie es dann am Ende 2007 aussieht. Wohne ja zu Hause, Gewerbe läuft auch über zu Hause. Eventuell könnte man dann Miete (Kostgeld) als Ausgaben verbuchen.
 
Das wäre eher nicht sinnvoll, das könnte andere Probleme geben, würde aber heir jetzt zu sehr abschweifen...
 
Miete unter Angehörigen ist immer eine heiße Sache. Wenn du wirklich ordentlich gestalten willst, solltest du dir mal fachlichen Rat besorgen. Es gibt immer verschiedene Wege, aber dazu muss man auch den Fall genau kennen und - was das schwerste ist - man muss sich auch an seinen eigenen Jahresplan halten ;)