Guten Abend,
mal ne ganz bescheuerte Frage, zu nem Fall, den es in Deutschland wohl sehr selten gibt.
Wenn der Chef (bzw. Ausbilder) nebenberuflich noch Berufsschullehrer ist und Rechnungswesen unterrichtet, darf er denn dann seinen eigenen Azubi unterrichten?
8 Schulstunden / Blockwoche
Ich bin ja der Meinung, dass es nicht erlaubt ist. (Da er den Schüler/Azubi bevor- oder Benachteilgen könnte)
An wen könnte man sich da wenden?
Da bin ich ja mal gespannt ob ne Antwort kommt
MfG
Duff
mal ne ganz bescheuerte Frage, zu nem Fall, den es in Deutschland wohl sehr selten gibt.
Wenn der Chef (bzw. Ausbilder) nebenberuflich noch Berufsschullehrer ist und Rechnungswesen unterrichtet, darf er denn dann seinen eigenen Azubi unterrichten?
8 Schulstunden / Blockwoche
Ich bin ja der Meinung, dass es nicht erlaubt ist. (Da er den Schüler/Azubi bevor- oder Benachteilgen könnte)
An wen könnte man sich da wenden?
Da bin ich ja mal gespannt ob ne Antwort kommt

MfG
Duff