Auktionen, die die Welt nicht braucht...

...dachte ich dran. - aber von mir gibt´s erstmal nen grünen für die Aktion. :mrgreen:

und von mir auch:D

p.s.: ich bin mal gespannt, wie sich mein verkaufsthreat auf den losepreis auswirkt...

wenn ich morgen aufstehe und lauter solche threats finde, weiß ich, was passiert ist:D

edit: :-( mein angebot wurde entfernt:-(
 
Wow, der macht damit ja richtig Geld o_0. Aber ist das denn so erlaubt? Er lügt in der Artikelbeschreibung ja maßlos..

Habe mir mal die ebay agbs durchgelesen.

"Verboten" habe ndie sowas direkt nicht. Da steht drinne: (zusammengefasst) wenn der Verkäufer Fehler oder Defekte nicht mitteilt, so hat der Kunde viv. Rechte vom Vertrag zurückzutreten... und solche sachen... Und das man nicht mehr als die Versand und Verpackungskosten mit dazurechnen darf...

Die gehen eben davon aus, dass keiner sowas überteuertes kauft aber es ist auch ausdrücklich geschrieben:

-jeder darf mehr als ein Konto besitzen, jedoch darf dieses nicht zu manupulationszwecken genutzt werden (z.B. Bewertungen) oder das Angebot in die Höhe treiben. Sollte sich also z.B. herausstellen, dass der, der die 20 stück gekauft hat, der selbe user ist, so macht der Verkäufer sich strafbar, sonst nicht

So habe ich das verstanden. Sollten Inhaltliche Fehler im Text sein bitte korrigieren!

Hier noch mal die Zitate:

§ 9 Angebotsformate und allgemeine Regeln
1. eBay stellt seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um auf dem eBay-Marktplatz wirksame Verträge abzuschließen oder Interessenten für von ihnen angebotene Artikel zu finden.

2. Kommt es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.

3. Anbieter müssen die eBay-Grundsätze für das Anbieten von Artikeln beachten: https://pages.ebay.de/help/policies/ia/grunds_auml_tze_f_uuml_r_das_einstellen_von_artikeln.html. Sie müssen ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden.

4. Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden Sie im Grundsatz für Lieferzeiten: https://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html

5. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren, sofern ein solches besteht.

6. Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht bei eBay angebotene Ware ist unzulässig.

7. Die Zulässigkeit von Links regelt der Grundsatz für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten: https://pages.ebay.de/help/policies/listing-links.html.

8. Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.

9. Anbietern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren, PayPal-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.

10. Es ist Mitgliedern untersagt, die Suchfunktion der eBay-Website zu manipulieren, z.B. indem missbräuchliche Markennamen oder andere Suchbegriffe in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Grundsätzen für das Anbieten von Artikeln: https://pages.ebay.de/help/policies/ia/grunds_auml_tze_f_uuml_r_das_einstellen_von_artikeln.html

11. Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, dürfen nur dann Gebote streichen und das Angebot zurückziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind. Weitere Informationen: https://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
...
und :



§ 2 Anmeldung und Mitgliedskonto
1. Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden.

3. Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer (keine Mehrwertdiensterufnummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma und einen Vertretungsberechtigten.

4. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien).

5. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.

6. Bei der Anmeldung wählen Mitglieder einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter - insbesondere keine Namens- oder Markenrechte - verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

7. Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.

8. eBay wird das Passwort eines Mitglieds nicht an Dritte weitergeben und ein Mitglied nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.

9. Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.

10. Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 6).
11. Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

12. eBay behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

und:


§ 10 Auktion. Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter
1. Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchsbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

2. Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde. Weitere Informationen: https://pages.ebay.de/help/buy/proxy-bidding.html

3. Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht. Weitere Informationen: https://pages.ebay.de/help/sell/reserve

4. Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.

5. Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.

6. Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.
7. Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Weitere Informationen: https://pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html.

8. Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B. Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.). Weitere Informationen: https://pages.ebay.de/help/sell/multiple.html

9. Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Auktion ist ja der Brüller, wenn ich Geld übrig hätte würde ich mal 100 Lose kaufen, allein um zu sehen wer sowas denn macht! :D:D
 
Da kommste nicht gegen an.

Klammlose haben keinen festen Wert - wenn´s den Leute 15 Euro wert ist, bitte sehr.

Ohne festen Marktwert wird´s schwer. ;)
 
Da kommste nicht gegen an.

Klammlose haben keinen festen Wert - wenn´s den Leute 15 Euro wert ist, bitte sehr.

Ohne festen Marktwert wird´s schwer. ;)

war der Beitrag für mich?

Jaja... habe ich ja auch geschrieben... macht er sich nicht strafbar...

Nur eben, wenn herauskommen würde, dass der, der 20 gekauft hat er ist oder ein näherer Verwandter würde er sich unter umständen strafbar machen.

Sonst kommt man ja net gegen an...

Freie Marktwirtschaft lässt grüßen:D

edit: sollte es sich aber wirklich um einen Betrug handeln, dann bekommt vielleicht jeder in diesem Threat nen Freibier:D
 
Liebe Leute da steht doch Limited edition........:biggrin:

Dies Lose bestehen aus reinem Gold und sind ca. 380jahre alt wusstet ihr das denn nicht:wall:

Wardog
 
Ich habe ihn gefragt ob das wirklich 100 oder 100mio. sein sollen.
Das ist die Antwort:


Antwort von mr.winkler
mr.winkler( 69)
Positive Bewertungen: 92,6%
Mitglied seit: 01.03.03
Ort: Deutschland
Angemeldet bei: www.ebay.de
Artikel: LIMITED EDITION !!! 666x100? Klammlose !!! Nur 3 Tage (250149260174)
Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
mr.winkler ist der Verkäufer.
eigentlich sollte es 1000 sein... fragezeichen soll ne null sein. ich kenne mich da nicht aus. ich habe nur selber über die seite die lose gesammelt und es war ein hartes stück arbeit. mir wurde gesagt ich soll es so machen. mfg
 
hat jemand 100 pakete a 100lose für mich

brauche sie dringend

zahle per üw die 150 tausend euro

wenn ich innerhalb von 30min ein käufer finde 50 tausend bonus obendrauf

bitte schnell melden dringend
 
hat jemand 100 pakete a 100lose für mich

brauche sie dringend

zahle per üw die 150 tausend euro

wenn ich innerhalb von 30min ein käufer finde 50 tausend bonus obendrauf

bitte schnell melden dringend

Kriegste von mir bitte 150000€ an mich Lose kommen dann sofort....:LOL::LOL::LOL:

Also ich finde dies echt dreist habe auch mal den käufer angeschrieben und ihm aufgeklärt was die lose wirklich kosten er kann sich ja sein geld rückerstatten lassen von PayPal mit der Begründen das er vom kauf zurück tritt...
Echt eine dreiste frechheit was geht nur in solchen köpfen ab.

Wardog
 
Kriegste von mir bitte 150000€ an mich Lose kommen dann sofort....:LOL::LOL::LOL:

Also ich finde dies echt dreist habe auch mal den käufer angeschrieben und ihm aufgeklärt was die lose wirklich kosten er kann sich ja sein geld rückerstatten lassen von PayPal mit der Begründen das er vom kauf zurück tritt...
Echt eine dreiste frechheit was geht nur in solchen köpfen ab.

Wardog


wardog wo bleiben meine lose ich hab dir geld schon längst überwiesen

wenn du die lose genau 10000 nicht aufbringen kannst dann e5statte mir bitte das geld zurück.

find ich echt sch.. von dir das du mir die lose nicht schickst obwohl ich sie dringend brauche.

mfg szomer
 
Hallo,

Was ihr habt !

Ist doch keine Private Auktion !

Wenn das welche Anwälte sehen ist der drann wegen keine Mwst und Agb und Rücktritt rechts !

mfg jens
 
Hallo,

Was ihr habt !

Ist doch keine Private Auktion !

Wenn das welche Anwälte sehen ist der drann wegen keine Mwst und Agb und Rücktritt rechts !

mfg jens

hmmm... stimmt... .da fehlt die Floskel: Privatverkauf, deshalb kein Rückgaberecht... bzw rückgaberecht Steueridentitätsnummer...

ich hatte mcih so auf die 20 verkäufe von einer person verwirren lassen und hatte die so genau untersucht, dass mir das andere gar net aufgefallen ist... (siehe letzte seite)