[Aubildung] auf einmal andere Betriebsstätte

Bububoomt

ohne Vertrauen
ID: 10361
L
28 April 2006
19.666
769
HAllo, wollte mal Fragen ob sich jemand mit mehreren Betriebstätten in der Ausbildung auskennt? Also wie ist das mit dem Einsatz an mehreren Betriebsstätten?


Es geht darum, das meine Freundin eine Ausbildung macht, bei einer Fastfoodkette (welche ist ja egal).

Sie wurde damals für die Betriebsstätte A eingestellt (Im vertrag steht wohl drin, das sie auch in anderen Beschäftigt werden kann. Genauen wortlaut kenn ich nicht).

Inzwischen arbeitet sie in Betriebsstätte B (ca 8km entfernt) seit einiger Zeit Dauerhaft und ist nun wieder in Betriebsstätte A (ca 2km).

Nun soll sie auf einmal wohl zur Betriebsstätte C (ca.30km) und dort duaerthaft arbeiten. Sie hat dort schon als Urlaubsaushilfe etc. gearbeitet und das wra für einige Tage auch kein Problem. Aber wenn sie dort dauerhaft Arbeiten soll ist das für sie Finanziel kaum machbar.
(Die Cheffin hat wohl zu ihrer Mitauszubildenden gesagt entweder sie odermeine Freundin, da meine Feundin ja zu dem zeotpunkt in A Arbeitet, viel die entscheidung nun auf sie und nicht die andere Auszubildende)

Sie bekommt jetzt schon ca. 70€ BAB, da sie so wenig hat und ja eine Eigene Wohnung finanzieren muß, was aber auhc nicht viel ist.

Ist der Arbeitgeber bei sowas Verpflichtet die Anfahrt zu bezahlen? Oder hat sie sonst eine möglichkeit mehr Geld zu bekommen?


Ich würde ihr gern helfen, kann es mir aber momentan auch nicht leisten.
 
Also mir stellt sich gerade die Frage, wie sie derzeit in die Arbeit kommt und wo der finanzielle Unterschied liegt, wenn sie in die andere Betriebsstätte fahren muss.

Ansonsten kann man ohne den genauen Wortlaut nicht viel sagen. Evtl. könnte Sie aber nachfragen, ob sie von der Firma einen Fahrtkostenzuschuss bekommt.

anddie
 
Zu A
Naja momentan wohl zu fuß, weil sie tags über arbeitet, und es nur 2 km sind.

Zu B
Sonst fährt sie mit dem Auto, hin und zurück ca. 14 km.
mit dem Auto, weil es an der Autobahn ist, also sie muß über die landstraße!! Fahrrad ginge vielleicht noch, aber mitten in der nacht 2/3 Uhr muß ja net sein.


Zu C
Müßte sie mit dem Auto auf jedenfall, denn wenn sie Frühschicht hat, würde sie dort nicht anders hin kommen. Wenn Sie Spätschicht hat würde sie nciht mehr wegkommen, weil um die Zeit fährt nix. Das sind dann aber knapp 70km. Also 56km mehr als bei B.

56*20=1120 km= ca 112 Liter * 1,35€= ca. 150€ Mehrkosten für Sie im Monat. Autoreparatur mal nicht mit eingerechnet.

Wenn Man Wohnung und Telefon und Strom+Die Fahrtkosten nimmt, bleibt nix übrig. Naja doch , wohl ein fettes minus.

Wohl gemerkt, sie soll erreichbar sein (handy an!!)!! Und dafür erhält sich auch nichts. Also kein Bereitschaftsgeld! Was ichne schweinerei finde. Vorallem in der Ausbildung...
 
Wie wäre es mit einer Alternative zum Auto, z.B. einen Roller oder Quad. Die sind sehr günstig zu unterhalten und eigenen sich hervorragend für alle Straßen (außerd er Bahn).

Gruss,
CM
 
1. So ein ding ist nicht billig. Das kann sie sich nicht leisten eins zu kaufen. Die kosten ja auch mind. einige hundert €

2. was ist bei Regen? Sie kann nciht 8-9 Std. klitsch nass auf der Arbeit sein.

3. Ich würde mir sicherlich noch mehr sorgen machen, das ihr was passiert. Auf der landstraße passieren viele Unfälle mit Motorrädern.
 
Wohl gemerkt, sie soll erreichbar sein (handy an!!)!! Und dafür erhält sich auch nichts. Also kein Bereitschaftsgeld! Was ichne schweinerei finde. Vorallem in der Ausbildung...
Soweit ich weiß, ist das ein Punkt, der bei Azubis gesetzlich gar nicht ohne weiteres zulässig ist.
Selbst bei mir als normalen Arbeitnehmer muss so eine Bereitschaft vom Betriebsrat genehmigt werden. Und ich darf das max. 1 Woche pro Monat machen.

anddie
 
Ja das ist was ich auch meine, das die das nicht dürfen eiegntlich. Verlangen es von ihr aber dennoch.

Ich meine, da gibts denke ncoh mehr was sie nicht machen dürfte/müßte. Deswegen frage ich ja nach wie das damit eigentlich aussieht. Hmm vielleicht solte sie mir mal ihren vertrag zukommen lassen, damit ich mir den mal genauer angucke, vorallem was da drin steht bezgl. den anderen betriebsstätten.
 
Ja das ist was ich auch meine, das die das nicht dürfen eiegntlich. Verlangen es von ihr aber dennoch.

Ich meine, da gibts denke ncoh mehr was sie nicht machen dürfte/müßte. Deswegen frage ich ja nach wie das damit eigentlich aussieht. Hmm vielleicht solte sie mir mal ihren vertrag zukommen lassen, damit ich mir den mal genauer angucke, vorallem was da drin steht bezgl. den anderen betriebsstätten.

Verträge können auch Sachen beinhalten die nicht zulässig sind. Da du anscheinend auch nicht über genaue Informationen verfügst, empfehl ich dir echt dich mit oder/ohne den Vertrag mal bei der IHK zu melden und einfach mal nachzufragen. Die haben sicherlich Leute die darin geschult sind.
 
Nein nicht zulässiges dürfen sie nicht beinhalten. Dürfen nur beinhalten, was der gesetztgeber unter der bedingung, das es drin steht erlaubt...
 
70€ BAB sind verdammt wenig.. ich hab damals 280€ BAB bekommen..

Wenn man sich da ein wenig geschickt anstellt, bekommt man da auch mehr raus. (Nein,ich rede nicht davon, den Staat zu bescheißen.)
 
Naja das mit den 70€ liegt daran, das bei Antragsstellung ihr Vater noch beim bund bedienstet war, ihre Mutter Gearbeitet hat. Aber das ist nun ganz anders. Nun ist er in Pension, und die Mutter ist Krankheitsbedingt nicht in der Lage zu Arbeiten u.a. wegen den ganzen Arzt terminen.

Laut am, wird das nicht berücksichtigt, da immer das Gehalt von vor 3 jahren genommen wird. Leider habe ich dazu noch keine Infos gefunden. Kann ich mir nciht vorstellen, beim Bafög gibt es aja auch sowas wie einen Herteantrag, wenn sich das einkommen der Eltern drastisch verringert...
 
Naja das mit den 70€ liegt daran, das bei Antragsstellung ihr Vater noch beim bund bedienstet war, ihre Mutter Gearbeitet hat. Aber das ist nun ganz anders. Nun ist er in Pension, und die Mutter ist Krankheitsbedingt nicht in der Lage zu Arbeiten u.a. wegen den ganzen Arzt terminen.

Laut am, wird das nicht berücksichtigt, da immer das Gehalt von vor 3 jahren genommen wird. Leider habe ich dazu noch keine Infos gefunden. Kann ich mir nciht vorstellen, beim Bafög gibt es aja auch sowas wie einen Herteantrag, wenn sich das einkommen der Eltern drastisch verringert...
Da stimmt was nicht.. es gillt immer die aktuelle Lage.. außerdem wird sowieso alle 18 monate ein neuer antrag gestellt, so isses zumindest bei uns (Thüringen und Sachsen).. wenn sich was ändert (auch aus der Finanziellen Lage der Erziehungs-, bzw. hilfe-bepflichteten ) dann wird das eigentlich _sofort_ übernommen... nich reingehn und lieb fragen, du musst druck machen.. ggf. den chef verlangen und dir das von dem genau erklärn lassn, die sind meist kompetenter..

Hab ich auch schon mehrfach gemacht.. erst so..
"Das geht nich,.. vor Januar wird das nix.."

"Ist ihr chef da? Also jetzt nich falsch verstehn, ich weiß nur aus erfahrung das diese besser helfen können.."
"mom"

und das, was ich wollte, war noch am gleichen Tag erledigt..

Also geht nochmal hin und fragt nochmal genau nach, wär ja ein unding, wenn euch da nich geholfen wird..
 
Ja das ist was ich nicht verstehe, dachte mir auch, das es so sit das es genommen wird.Die mutter hatte dort ehrfach nachgefragt und die neuen Unterlagen eingereicht.

Ich glaube ich rufe mal bei dem AA hier an. was die meinen riesen unterschiede wirds ja bei den Bundesländern nicht geben. Zumindest nicht bzgl dessen, was (welches Jahr) berücksichtigt wird.
 
also ich glaube da gibt es so ne art härtefallregel. dh, wenn sich innerhalb kurzer zeit an der situation der eltern drastisch was ändert, dann muß das neu berechnet werden. ist zumindest beim bafög so.
 
da immer das Gehalt von vor 3 jahren genommen wird.
Das wird allerdings nur genommen, wenn sich am Einkommen der Eltern nichts großartiges geändert hat. Hängt einfach damit zusammen, dass nur bis dahin das zu beachtende Einkommen auch steuerlich feststeht. Für die letzten beiden Jahre hat man nämlich noch nicht zwingend die Einkommensteuererklärung gemacht.

Ansonsten steht eigentlich in jedem Merkblatt, was man zu irgendeinem staatlichen Zuschuss bekommt, dass man Einkommensänderungen unverzüglich anzeigen muss.

anddie
 
Nun die mutter hat eine aktuele est-erkl. eingereicht und die Dame vom amt hat den antrag abgelehnt.

Wie gesagt es hat sich drastisch was geändert. Von zwei rech großen Gehältern nur noch die Pension vom Vater.

Hmm, hatte verscht online etwas herauszufinden, habe nur etwas von einem anderen Bundesland gefunden, wo von 2 Jahren die rede ist, aber nix vom aktuellen stand...

Si wohnt ja in Bayern...

ich rufe mal am besten beim amt an und frage die dirkt.