Arbeitszeugnis

superubbi

Well-known member
ID: 183713
L
9 Juni 2007
1.354
74
Ich bin mit meinem ehemaligen Arbeitgeber etwas im Streit was das Arbeitszeugnis angeht er hat mir eins ausgestellt das max. 3-4 ist und ich bin damit nicht einverstanden. Da gut zureden bis jetzt noch keine Besserung brachte. Muß ich mir jetzt ein Zeugnis selber ausstellen.
Dieses sollte bei 2-3 liegen ich hatte mal was vorbereitet und hoffe das es in der grössen ordnung ist.
Vielleicht kann der ein oder andere mal seine Meinung dazu schreiben evtl. mir sagen ob etwas fehlt oder zuviel ist.

Hier das Zeugnis:

A R B E I T S Z E U G N I S



Herr X, geboren am XX in X, trat am 01. Dezember 1999 als X im befristeten Anstellungsverhältnis in unsere Gesellschaft ein.

Sein Aufgabengebiet umfasste

...


Herr x war gut motiviert, hohen Belastungen gewachsen und zeichnete sich durch Pflichtbewußtsein aus.


Er hat seine Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.


Herr X zeigte sich bei der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche flexibel und aufgeschlossen.



Herr X zeichnete sich bei der Erledigung aller seiner Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Fleiß und Selbständigkeit aus.


Er erwies sich als pflichtbewußter und zuverlässiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets zügig und gut erledigte.


Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei.


Das Arbeitsverhältnis endet, da der Zweck des befristeten Arbeitsvertrag zum 30.09.2007 erreicht ist und das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt automatisch endet.
 
..


Er hat seine Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.

....

Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei.


.....
vollen Zufriedenheit = 3
vollsten Zufriedenheit = 2
stets zur vollsten Zufriedenheit = 1
Die Formulierung ist hier nicht gut.
(Denn eine Position kann man nicht ausüben ;) )

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

Es fehlt, die Wünsche für weiteren beruflichen und privaten Lebensweg.

Meiner Meinung nach besteht nur aus einzelnen Sätzen, wirkt dadurch etwas geleiert :-?
 
vollen Zufriedenheit = 3
vollsten Zufriedenheit = 2
stets zur vollsten Zufriedenheit = 1
Die Formulierung ist hier nicht gut.
(Denn eine Position kann man nicht ausüben ;) )
Hm mal sehen wie ich das umändere
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.
<-- Ich denke mal das kriege ich nicht durch.
Es fehlt, die Wünsche für weiteren beruflichen und privaten Lebensweg.
<--- Da sagte mir unser Personalchef das man das nicht fordern kann. Aber ich werde es mal versuchen.

Meiner Meinung nach besteht nur aus einzelnen Sätzen, wirkt dadurch etwas geleiert :-?
Stimmt aber anders kriege ich das nicht hin.


So jetzt etwas verändert:
A R B E I T S Z E U G N I S



Herr X, geboren am XX in X, trat am 01. Dezember 1999 als X im befristeten Anstellungsverhältnis in unsere Gesellschaft ein.

Sein Aufgabengebiet umfasste

...


Herr x war gut motiviert, hohen Belastungen gewachsen und zeichnete sich durch Pflichtbewußtsein aus.


Er hat seine Arbeit stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.


Herr X zeigte sich bei der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche flexibel und aufgeschlossen.



Herr X zeichnete sich bei der Erledigung aller seiner Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Fleiß und Selbständigkeit aus.


Er erwies sich als pflichtbewußter und zuverlässiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets zügig und gut erledigte.


Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.


Das Arbeitsverhältnis endet, da der Zweck des befristeten Arbeitsvertrag zum 30.09.2007 erreicht ist und das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt automatisch endet.

Wir danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.
 
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war (stets) einwandfrei.

Warum sollte das nicht klappen :?: ;)

Superbubbi schrieb:
Da sagte mir unser Personalchef das man das nicht fordern kann. Aber ich werde es mal versuchen.

Das ist eine Standartfloskel, kommt dann nur wie auch bei dem oberen darauf an was zuerst genannt wird ;) Ich würde es immer so formulieren. Wenn Du nachher mit dem was Du wirklich bekommst zu sehr unzufrieden bist kannst Du ja Einspruch einlegen ;)