Arbeitslosengeld - Ex-AG schickt AG Formular nicht zurück !

Saber

Alpha Pegasi
ID: 111548
L
8 Dezember 2006
2.294
193
Tag liebe Leute,

ich nutze das hier um auch gleichzeitig meinem Frust abhilfe zu schaffen. Ich war zwischen Mitte April bis Mitte Mai diesen Jahres bei einer Firma angestellt, und wurde für eine Dienstleistung "ausgeliehen".

Zuerst kamen fehlerhafte Abrechnungen, die dann 4 Wochen gedauert haben bis die erste Richtige bei mir angekommen ist. Dann die nächste Unverschämtheit - das Gehalt wurde mir jetzt am 17.07. (!) erst überwiesen, obwohl im Vertrag eindeutig steht "zum 15. des nachfolgenden Monats ..." ergo hätte dies am 15. Mai sein müssen ... Auf mehrere Nachfragen ab dem 18.5. habe ich mir nur anhören dürfen "sie haben die Lohnsteuerkarte nicht eingereicht ...", was nicht stimmte denn diese hab ich per Einschreiben rausgeschickt gehabt VOR Arbeitsantritt. Dann wurde sage und schreibe 5 mal nachgefragt, welche Sozialversicherungsnummer ich habe - obwohl auch eine Kopie des Sozialversicherungsausweises Inhalt der Arbeitsvertragsunterlagen war.

Am Ende auf X-Anrufe und genauso viele EMails, bekam ich vom Projektleiter eine Mail mit dem Inhalt, ich möchte doch bitte meine Arbeitseinstellung überdenken sollte ich jemals wieder für dieses Unternehmen tätig sein wollen. Nur so zur Info: Das Unternehmen, an dass ich "verliehen" wurde - war begeistert von mir und dort habe ich nun auch eine Vollzeitanstellung in einer stellvertretenden Leitenden Position bekommen. Das wäre wohl nicht der Fall, wenn ich meine Arbeitseinstellung überdenken sollte. :roll:

Logisch, dass er die Antwort bekommen hat für so ein Unternehmen, dass sich nicht mal an die schriftlich festgelegten Vertragsgrundlagen hält möchte ich nicht mehr arbeiten ... wer würde auch wieder für so etwas tätig sein wollen ?!

Nachdem ich meine neue Arbeitsstelle erst zum 01.06. angetreten habe, der befristete Vertrag schon am 18.05. ausgelaufen ist - hätte ich für den Zeitraum dazwischen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Soweit so gut, zum Arbeitsamt gelaufen mich persönlich Arbeitslos gemeldet und die Unterlagen bekommen. Noch am selben Tag hab ich wieder per Einschreiben (mit Rückschein) und einem freundlichen Anschreiben mit der Bitte um zügige Bearbeitung, dem Ex-AG das Schreiben zukommen lassen, einen Termin für die Abgabe der Unterlagen hatte ich für den 25.05. bekommen.

Tja, ... bis heute hab ich das Formular nicht ausgefüllt zurück bekommen. Seither schon wieder mehrmals mit denen Telefoniert, zuerst wurde gesagt das Einschreiben ist nicht angekommen (Blöde Ausrede wegen Rückschein, Einschreiben wurde vom Inhaber ! persönlich angenommen), bis zu "sie waren nur 4 Wochen angestellt, dass müssen wir nicht ausfüllen" alles dabei.

Nachdem ich mich gerade wieder tierisch ärgere (hab grad wieder so ein Gespräch mit denen hinter mir), und ich auch nicht weiß wielange ich Rückwirkend das ALG I bekomme wende ich mich mal an euch. Vielleicht ist hier jemand, dem es so ähnlich erging. Natürlich hab ich das ganze auch schon der Sachbearbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit geschildert, die meinte aber nur trocken "dass dies nicht ihr Problem sei, und ich mich selbst drum kümmern müsste".

Gibt es einen Paragraphen, Gerichtsurteil o.ä. welches den AG zum Ausfüllen in einem festgelegten Zeitraum verpflichtet - oder kann ich die 14 Tage "Leistungsausfall" vom AG einklagen ?
Solang ich das blöde Formular nicht habe, kann ich nichts beantragen - weder den ALG I Anspruch noch die Trennkostenbeihilfe die ich bräuchte um weiterhin meinem "neuen" Job nachgehen zu können ...
 
Zuletzt bearbeitet:
hm, bei mir ist es so, das ich meinen eh. AG nicht erreicht bekommen habe.
Dann nach einiger zeit und etlichen Versuchen bin ich zum A amt wieder hin und habe ihnen den fall geschildert, musste auflisten wann und wie ich versucht habe Kontakt zum meinem damals noch arbeitgeber (von mitte Mai Resturlaub bekommen, ende Mai gekündigt wurden zum 30.6, und bis dahin hatte ich dann noch den Urlaub für dieses Jahr.).

Dann habe ich das dem A amt übergeben und dann haben sie die Arbeitsbescheinigung vom AG eingefordert !!!

Ich würde es nochmal bei einer anderen frau vom Arbeitsamt schildern.

mfg Tele
 
Kann ich Tele zur zustimmen, die Leuts von der Bundesagentur können das selber anfordern, wenn Du ihnen nachweist, daß Du es schon per Einschreiben mit Rückschein usw probiert hast.
 
Normalerweise sollte Deine Verdientsbescheinigung (Lohnzettel) + Arbeitsvertrag für die Arbeitsagentur ausreichen denn im Falle einer Firmeninsolvenz mit Unauffindbarkeit der beteiligten ehemaligen Leitungsfiguren ist es auch praktisch unmöglich, diese Formulare amtsgerecht ausgefüllt zu bekommen.

Wie schon geschrieben wurde ... geh nochmal zum Amt, schildere den Fall.
Nimm die o.g. Unterlagen mit sowie die Rückscheine der Einschreibesendungen.

Ich bin mir sicher, dass sich das auch ohne zutun des ehemaligen Arbeitgebers regeln lässt.
 
Das Problem dabei ist, ich erreiche den dummen AG ja noch. Der geht wunderbar ans Telefon nimmt die Schreiben entgegen etc. aber weigert sich das Formular auszufüllen. Solange wollen die den Lohnzettel + Vertrag nicht akzeptieren.

Mit den Rückscheinen und der Telefonrechnung war ich schon bei der Frau, aber das Interesse war mäßig bis gar nicht vorhanden. Zu einer anderen wollten die mich danach nicht lassen, da der Nachname mit einem "R" beginnt und damit die Sachbearbeiter schon festgelegt.

Entweder ich heirate und bekomme einen anderen Buchstaben als Nachnamen, oder ich zieh um und geh zu einer anderen Bundesagentur. Die sind auch keinen deut besser als der alte AG.

Naja und nachdem mir gesagt wurde "dass ist nicht mein Problem" glaub ich auch nicht das das AA für mich das Formular bei dem Einfordert.
Aber aus Prinzip und ich auch das Geld dringend bräuchte, will ich darauf nicht verzichten und dem alten AG es nicht zu einfach machen ...
 
Dann geh nochmal zu deiner Sachbearbeiterin hin und frag wie du nun weiter vorgehen sollst, das der AG nicht gewillt is dir das Schriftstück auszuhändigen.

Kommt dabei wieder sowas, das is nicht mein Problem etc. würde ich mich an ihren Vorgesetzen wenden.

mfg Tele
 
Wende Dich schriftlich an Deine AfA. Schildere, was da beim alten AG los ist und das Du deswegen nicht in der Lage bist, das Formular einzureichen.
Das geht dann an die Leistungsabteilung Deiner AfA.

Dann können 2 Dinge passieren:
1) Ein anderer Sachbearbeiter nimmt das Schreiben ernst und kümmert sich.
2) Deine Sachbearbeiterin schickt Dir schriftlich, dass sie das nix angeht. Und dagegen würde ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.