Tag liebe Leute,
ich nutze das hier um auch gleichzeitig meinem Frust abhilfe zu schaffen. Ich war zwischen Mitte April bis Mitte Mai diesen Jahres bei einer Firma angestellt, und wurde für eine Dienstleistung "ausgeliehen".
Zuerst kamen fehlerhafte Abrechnungen, die dann 4 Wochen gedauert haben bis die erste Richtige bei mir angekommen ist. Dann die nächste Unverschämtheit - das Gehalt wurde mir jetzt am 17.07. (!) erst überwiesen, obwohl im Vertrag eindeutig steht "zum 15. des nachfolgenden Monats ..." ergo hätte dies am 15. Mai sein müssen ... Auf mehrere Nachfragen ab dem 18.5. habe ich mir nur anhören dürfen "sie haben die Lohnsteuerkarte nicht eingereicht ...", was nicht stimmte denn diese hab ich per Einschreiben rausgeschickt gehabt VOR Arbeitsantritt. Dann wurde sage und schreibe 5 mal nachgefragt, welche Sozialversicherungsnummer ich habe - obwohl auch eine Kopie des Sozialversicherungsausweises Inhalt der Arbeitsvertragsunterlagen war.
Am Ende auf X-Anrufe und genauso viele EMails, bekam ich vom Projektleiter eine Mail mit dem Inhalt, ich möchte doch bitte meine Arbeitseinstellung überdenken sollte ich jemals wieder für dieses Unternehmen tätig sein wollen. Nur so zur Info: Das Unternehmen, an dass ich "verliehen" wurde - war begeistert von mir und dort habe ich nun auch eine Vollzeitanstellung in einer stellvertretenden Leitenden Position bekommen. Das wäre wohl nicht der Fall, wenn ich meine Arbeitseinstellung überdenken sollte.
Logisch, dass er die Antwort bekommen hat für so ein Unternehmen, dass sich nicht mal an die schriftlich festgelegten Vertragsgrundlagen hält möchte ich nicht mehr arbeiten ... wer würde auch wieder für so etwas tätig sein wollen ?!
Nachdem ich meine neue Arbeitsstelle erst zum 01.06. angetreten habe, der befristete Vertrag schon am 18.05. ausgelaufen ist - hätte ich für den Zeitraum dazwischen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Soweit so gut, zum Arbeitsamt gelaufen mich persönlich Arbeitslos gemeldet und die Unterlagen bekommen. Noch am selben Tag hab ich wieder per Einschreiben (mit Rückschein) und einem freundlichen Anschreiben mit der Bitte um zügige Bearbeitung, dem Ex-AG das Schreiben zukommen lassen, einen Termin für die Abgabe der Unterlagen hatte ich für den 25.05. bekommen.
Tja, ... bis heute hab ich das Formular nicht ausgefüllt zurück bekommen. Seither schon wieder mehrmals mit denen Telefoniert, zuerst wurde gesagt das Einschreiben ist nicht angekommen (Blöde Ausrede wegen Rückschein, Einschreiben wurde vom Inhaber ! persönlich angenommen), bis zu "sie waren nur 4 Wochen angestellt, dass müssen wir nicht ausfüllen" alles dabei.
Nachdem ich mich gerade wieder tierisch ärgere (hab grad wieder so ein Gespräch mit denen hinter mir), und ich auch nicht weiß wielange ich Rückwirkend das ALG I bekomme wende ich mich mal an euch. Vielleicht ist hier jemand, dem es so ähnlich erging. Natürlich hab ich das ganze auch schon der Sachbearbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit geschildert, die meinte aber nur trocken "dass dies nicht ihr Problem sei, und ich mich selbst drum kümmern müsste".
Gibt es einen Paragraphen, Gerichtsurteil o.ä. welches den AG zum Ausfüllen in einem festgelegten Zeitraum verpflichtet - oder kann ich die 14 Tage "Leistungsausfall" vom AG einklagen ?
Solang ich das blöde Formular nicht habe, kann ich nichts beantragen - weder den ALG I Anspruch noch die Trennkostenbeihilfe die ich bräuchte um weiterhin meinem "neuen" Job nachgehen zu können ...
ich nutze das hier um auch gleichzeitig meinem Frust abhilfe zu schaffen. Ich war zwischen Mitte April bis Mitte Mai diesen Jahres bei einer Firma angestellt, und wurde für eine Dienstleistung "ausgeliehen".
Zuerst kamen fehlerhafte Abrechnungen, die dann 4 Wochen gedauert haben bis die erste Richtige bei mir angekommen ist. Dann die nächste Unverschämtheit - das Gehalt wurde mir jetzt am 17.07. (!) erst überwiesen, obwohl im Vertrag eindeutig steht "zum 15. des nachfolgenden Monats ..." ergo hätte dies am 15. Mai sein müssen ... Auf mehrere Nachfragen ab dem 18.5. habe ich mir nur anhören dürfen "sie haben die Lohnsteuerkarte nicht eingereicht ...", was nicht stimmte denn diese hab ich per Einschreiben rausgeschickt gehabt VOR Arbeitsantritt. Dann wurde sage und schreibe 5 mal nachgefragt, welche Sozialversicherungsnummer ich habe - obwohl auch eine Kopie des Sozialversicherungsausweises Inhalt der Arbeitsvertragsunterlagen war.
Am Ende auf X-Anrufe und genauso viele EMails, bekam ich vom Projektleiter eine Mail mit dem Inhalt, ich möchte doch bitte meine Arbeitseinstellung überdenken sollte ich jemals wieder für dieses Unternehmen tätig sein wollen. Nur so zur Info: Das Unternehmen, an dass ich "verliehen" wurde - war begeistert von mir und dort habe ich nun auch eine Vollzeitanstellung in einer stellvertretenden Leitenden Position bekommen. Das wäre wohl nicht der Fall, wenn ich meine Arbeitseinstellung überdenken sollte.
Logisch, dass er die Antwort bekommen hat für so ein Unternehmen, dass sich nicht mal an die schriftlich festgelegten Vertragsgrundlagen hält möchte ich nicht mehr arbeiten ... wer würde auch wieder für so etwas tätig sein wollen ?!
Nachdem ich meine neue Arbeitsstelle erst zum 01.06. angetreten habe, der befristete Vertrag schon am 18.05. ausgelaufen ist - hätte ich für den Zeitraum dazwischen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Soweit so gut, zum Arbeitsamt gelaufen mich persönlich Arbeitslos gemeldet und die Unterlagen bekommen. Noch am selben Tag hab ich wieder per Einschreiben (mit Rückschein) und einem freundlichen Anschreiben mit der Bitte um zügige Bearbeitung, dem Ex-AG das Schreiben zukommen lassen, einen Termin für die Abgabe der Unterlagen hatte ich für den 25.05. bekommen.
Tja, ... bis heute hab ich das Formular nicht ausgefüllt zurück bekommen. Seither schon wieder mehrmals mit denen Telefoniert, zuerst wurde gesagt das Einschreiben ist nicht angekommen (Blöde Ausrede wegen Rückschein, Einschreiben wurde vom Inhaber ! persönlich angenommen), bis zu "sie waren nur 4 Wochen angestellt, dass müssen wir nicht ausfüllen" alles dabei.
Nachdem ich mich gerade wieder tierisch ärgere (hab grad wieder so ein Gespräch mit denen hinter mir), und ich auch nicht weiß wielange ich Rückwirkend das ALG I bekomme wende ich mich mal an euch. Vielleicht ist hier jemand, dem es so ähnlich erging. Natürlich hab ich das ganze auch schon der Sachbearbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit geschildert, die meinte aber nur trocken "dass dies nicht ihr Problem sei, und ich mich selbst drum kümmern müsste".
Gibt es einen Paragraphen, Gerichtsurteil o.ä. welches den AG zum Ausfüllen in einem festgelegten Zeitraum verpflichtet - oder kann ich die 14 Tage "Leistungsausfall" vom AG einklagen ?
Solang ich das blöde Formular nicht habe, kann ich nichts beantragen - weder den ALG I Anspruch noch die Trennkostenbeihilfe die ich bräuchte um weiterhin meinem "neuen" Job nachgehen zu können ...
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