Arbeitslos und Geld verschenken

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Manenough

Active member
ID: 40045
L
4 Mai 2006
40
4
Hallo;
Erst einmal ein frohes neues Jahr an Alle hier und nu zu Folgendem:
Meine Bekannten (Er) bekommt Arbeitslosengeld, bzw sie geht einem Minijob nach.
Nun wollen sie ihren Kindern 15 000 Euro schenken, wobei nicht zu vergessen wäre, dass er ab Oktober diesem Jahres Hartz IV bekommt. Sie besitzen ein Haus mit Einliegerwohnung, mit großem Grundstück und eine kleine Eigentumswohnung.
Dürfen sie überhaupt solche großen Geschenke machen oder holt sich das Arbeitsamt den Betrag zurück?
Wenn "JA", gibt es einen anderen legalen Weg das Geld zu verschenken??
Vielen Dank im Voraus!
 
*kopfschüttel* *ich könnte kotzen*

arbeiten gehen dann muss man sein geld auch nicht auf illegaleweise vor dem staat verstecken.
 
Sorry hier wirst Du wohl keine Qualifizierte Auskunft bekommen. (eigene Erfahrung :( )
Versuche es doch mal in so einem oder ähnlichen Forum
:arrow: google
:arrow: Arbeitsamt Forum

z.B. Klick mich

:edit: Meinen letzten Thread hab ich vom Mod löschen lassen :(
 
Nun wollen sie ihren Kindern 15 000 Euro schenken, wobei nicht zu vergessen wäre, dass er ab Oktober diesem Jahres Hartz IV bekommt. Sie besitzen ein Haus mit Einliegerwohnung, mit großem Grundstück und eine kleine Eigentumswohnung.
Dürfen sie überhaupt solche großen Geschenke machen oder holt sich das Arbeitsamt den Betrag zurück?
[\QUOTE]

Hmm, das Arbeitsamt duerfte bei ALG Beziehern in der Regel nichts dagegen
haben. Die Interessieren sich nur fuer (laufende) Einkuenfte.

Wie das bei den Herrschaften ist, kann sehr unterschiedlich sein.
Standartmaessig werden die Kontobewegungen von hartz Antragstellungen
wohl 3 Monate rueckwirkend kontrolliert.

Wenn aber wirklich ein Haus mit Einliegerwohnung und Grundstueck vorhanden ist
.. kann ich mir nicht wirklich Vorstellen das ueberhaupt ein Anspruch besteht.
-> Verwertung von Vermoegen.
 
Solche "Geschenke" müssen auf Aufforderung des Amtes zurückgefordert werden. Keine Chance.

Marty
 
Hallo;
Erst einmal ein frohes neues Jahr an Alle hier und nu zu Folgendem:
Meine Bekannten (Er) bekommt Arbeitslosengeld, bzw sie geht einem Minijob nach.
Nun wollen sie ihren Kindern 15 000 Euro schenken, wobei nicht zu vergessen wäre, dass er ab Oktober diesem Jahres Hartz IV bekommt. Sie besitzen ein Haus mit Einliegerwohnung, mit großem Grundstück und eine kleine Eigentumswohnung.
Dürfen sie überhaupt solche großen Geschenke machen oder holt sich das Arbeitsamt den Betrag zurück?
Wenn "JA", gibt es einen anderen legalen Weg das Geld zu verschenken??
Vielen Dank im Voraus!
Geld vom Konto abheben :arrow: den Kindern bar in die Hand drücken. Fragt das Arbeitsamt wo das Geld ist, gibt es viele Dinge die man nicht nachvollziehen kann, z.B. Urlaub, Casino, ...


Champ
 
Geld vom Konto abheben :arrow: den Kindern bar in die Hand drücken. Fragt das Arbeitsamt wo das Geld ist, gibt es viele Dinge die man nicht nachvollziehen kann, z.B. Urlaub, Casino, ...
Die Sachbearbeiter sind nicht blöd. Ein Leistungsempfänger muss das im Zweifel darlegen. Und Urlaub und Kasino sollte man belegen können, sonst wird da mal ganz schnell vermutet, dass eine Leistungserschelichung vorliegt.

Im Übrigen finde ich Tipps zum Sozialschmarotzen nicht sonderlich gut.

Marty
 
Also eine genaue Auskunft kann dir da bestimmt das Arbeitsamt geben...

Tips, wie man das am ehesten "hintenrum" deichseln kann finde ich auch eher unangebracht. Von daher...

*close*

Gruß Aru
 
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