Arbeitserlaubnis in Deutschland

Ein Bekannter von mir ist gebürtiger Amerikaner, hat dort zusammen mit seiner Freundin - eine deutsche- für ca 1 1/2 Jahre im selben Hotel gearbeitet.
Danach wurde beiden im selben Hotel ein Arbeitsverhältnis angeboten,
beide hätten zugesagt, doch wurde der Deutschen das Arbeitsvisum verwehrt.


das,

kann ich so nicht glauben.

wenn sie da einundeinhalbes jahr gearbeitet hat, muss sie ja eine arbeitserlaubnis gehabt haben die gleichermassen ein aufenthaltsrecht beinhaltet.
diese dinger werden immer fuer ein 1 jahr ausgestellt und sind, sowie man beim alten arbeitgeber bleibt, problemlos zu erneuern. ich spreche da aus eigener erfahrung.

was die deutsche sache betrifft, das auslaenderamt arbeitet da voellig legal, eine arbeitsgenehmigung muss vorliegen, bevor der angestellte das arbeiten anfaengt und nicht waehrend sein besuchervisa laeuft.

jedes country, hat seine eigenen regeln und die muss man einfach akzeptieren.

peter
 
Ja, die werden für ein Jahr ausgestellt, sie hatte 2 Jahre Arbeitserlaubnis.

Da das nachfolgende Arbeitsverhältnis für weitere 2 Jahre ausgelegt war,
wurde ihr keine weitere Arbeitserlaubnis gegeben.

Klar, das Auslaenderamt hat nichts falsch gemacht,
aber naja, that's life ;)

LG
 
was die deutsche sache betrifft, das auslaenderamt arbeitet da voellig legal, eine arbeitsgenehmigung muss vorliegen, bevor der angestellte das arbeiten anfaengt und nicht waehrend sein besuchervisa laeuft.

peter

genau das ist der Punkt....ein Besuchervisum ist auf eine begrenzte Zeit für den Besuch gedacht....es macht schon Sinn vorher zu prüfen ob für den Job genügend deutsche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen