der arbeitnehmer wurde nicht gekündigt, sondern hat gekündigt. Teilzeitstelle hast du ja niedlich ausgedrückt. Es handelt sich um einen werbemittelverteiler-vertrag mit 20 - 30 € monatsgehalt.
nö 50 - 70 €
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der arbeitnehmer wurde nicht gekündigt, sondern hat gekündigt. Teilzeitstelle hast du ja niedlich ausgedrückt. Es handelt sich um einen werbemittelverteiler-vertrag mit 20 - 30 € monatsgehalt.
Meine Aussage war auch weniger auf diesen Fall beschränkt sondern eher allgemein gehalten, da einige davon geredet haben, dass 27 EUR lächerlich wären. Mag sein dass 27 EUR lächerlich sind, aber ein Anwalt kann selbst bei solch kleinen Beträgen noch Wunder bewirken: Zum Beispiel Formfehler in der Kündigung finden, welche diese ungültig machen oder ähnliches. Daher ist es keinenfalls blöd auch bei so kleinen Beträgen, oder selbst wenn gar kein Betrag offen ist, nach einer Kündigung nochmal zum Anwalt zu gehen.Der Arbeitnehmer wurde nicht gekündigt, sondern hat gekündigt. Teilzeitstelle hast du ja niedlich ausgedrückt. Es handelt sich um einen Werbemittelverteiler-Vertrag mit 20 - 30 € Monatsgehalt.
Meine Aussage war auch weniger auf diesen Fall beschränkt sondern eher allgemein gehalten, da einige davon geredet haben, dass 27 EUR lächerlich wären. Mag sein dass 27 EUR lächerlich sind, aber ein Anwalt kann selbst bei solch kleinen Beträgen noch Wunder bewirken: Zum Beispiel Formfehler in der Kündigung finden, welche diese ungültig machen oder ähnliches. Daher ist es keinenfalls blöd auch bei so kleinen Beträgen, oder selbst wenn gar kein Betrag offen ist, nach einer Kündigung nochmal zum Anwalt zu gehen.![]()
Wie gesagt in diesem Fall Bullshit.Jo in seiner eigenen Kündigung von seinem eigenen Anwalt nach Fehlern suchen lassen??
Joa, es ist hier im Forum wohl gängige Meinung, daß Recht bzw. Rechtsprechung irgendwie vom Streitwert abhängt.Nur weil ständig die Diskussion aufkam wegen 27 EUR geht man nicht zum Anwalt.

Wie gesagt in diesem Fall Bullshit.
Nur weil ständig die Diskussion aufkam wegen 27 EUR geht man nicht zum Anwalt.
Ich würde auch nicht Anwalt deswegen, meine Euros würde ich auch ohne Anwalt bekommen.
Na gut ne Überweisung dauert n bissl länger![]()
Eine Überweisung darf maximal 3 Banktage dauern.
Wer sagt das?
Hmmm... und wenn nicht?§676a II BGB. Allerdings sind es drei Bankgeschäftstage, d.h. Feiertage und Wochenenden zählen nicht mit.
2) Soweit keine anderen Fristen vereinbart werden, [...]
Dann hat die Bank den Betrag mit 5% p.a. zu verzinsen (§676b I BGB).Hmmm... und wenn nicht?
Sind diese drei Tage wirklich von Anweisung bis Gutschrift? Denn ich lese da insgesamt schon 4 Tage raus.
Also ich überweise Montag und Donnerstag müsste das Geld gutgeschrieben sein.
cygnus schrieb:Vlt. sind in vielen Verträgen von den Konten andere Fristen vereinbart.