Arbeitgeber hat den letzten Lohn nach Kündigung nicht gezahlt...

Der Arbeitnehmer wurde nicht gekündigt, sondern hat gekündigt. Teilzeitstelle hast du ja niedlich ausgedrückt. Es handelt sich um einen Werbemittelverteiler-Vertrag mit 20 - 30 € Monatsgehalt.
Meine Aussage war auch weniger auf diesen Fall beschränkt sondern eher allgemein gehalten, da einige davon geredet haben, dass 27 EUR lächerlich wären. Mag sein dass 27 EUR lächerlich sind, aber ein Anwalt kann selbst bei solch kleinen Beträgen noch Wunder bewirken: Zum Beispiel Formfehler in der Kündigung finden, welche diese ungültig machen oder ähnliches. Daher ist es keinenfalls blöd auch bei so kleinen Beträgen, oder selbst wenn gar kein Betrag offen ist, nach einer Kündigung nochmal zum Anwalt zu gehen. ;)
 
Meine Aussage war auch weniger auf diesen Fall beschränkt sondern eher allgemein gehalten, da einige davon geredet haben, dass 27 EUR lächerlich wären. Mag sein dass 27 EUR lächerlich sind, aber ein Anwalt kann selbst bei solch kleinen Beträgen noch Wunder bewirken: Zum Beispiel Formfehler in der Kündigung finden, welche diese ungültig machen oder ähnliches. Daher ist es keinenfalls blöd auch bei so kleinen Beträgen, oder selbst wenn gar kein Betrag offen ist, nach einer Kündigung nochmal zum Anwalt zu gehen. ;)

Jo in seiner eigenen Kündigung von seinem eigenen Anwalt nach Fehlern suchen lassen??
 
ja....




ich warte immer noch auf meine Bezahlung, obwohl ich vor einer Woche dort angerufen habe und die mir gesagt haben, dass das gemacht wird

Na gut ne Überweisung dauert n bissl länger ;)
 
Was bisher noch nicht angemerkt wurde ist, dass es auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit gibt, einen Mahnbescheid zu beantragen.

Wenn das Geld weiter auf sich warten lässt, kannst Du ja mal damit "winken". Vielleicht werden die dann schneller.

Edit: Sowas geht mittlerweile auch online:

https://www.rotemahnung.de/content.php?id=faq
 
Zuletzt bearbeitet:
Na gut ne Überweisung dauert n bissl länger ;)

Du wirst es nicht glauben, das ist aber wirklich so. Ich kenn das von meinem Unternehmen. Wir haben 2x die Woche (Dienstag, Freitag) nen Zahlungslauf, wo das ganze Geld für Lieferanten, etc. rausgeht.
Und für Terminsachen wie Grundstückskäufe, etc. gibts dann Blitzgiro, da ist das Geld am nächsten oder sogar am selben Tag da. Aber ich glaube kaum, dass die hierr ne Blitzgiro Überweisung tätigen. Die Kosten dafür sind im Verhältnis zum versendeten Geld echt hoch.
 
Eine Überweisung darf maximal 3 Banktage dauern. In der Regel sind es 1 - 2 Tage, bis das Geld bei mir auf dem Konto ist bzw. beim anderem drauf.
 
§676a II BGB. Allerdings sind es drei Bankgeschäftstage, d.h. Feiertage und Wochenenden zählen nicht mit.
Hmmm... und wenn nicht?
Wenn ich Geld von meinem Konto (Sparkasse) auf das Konto meiner Frau (Postbank) überweise dauert das i.d.R. 4-5 Tage.

Sind diese drei Tage wirklich von Anweisung bis Gutschrift? Denn ich lese da insgesamt schon 4 Tage raus.
Also ich überweise Montag und Donnerstag müsste das Geld gutgeschrieben sein.

Wobei viele Banken nur bis/zu bestimmten Uhrzeiten buchen.

Gruß Aru
 
@Arusiek: Das dauert aber echt lange. :ugly: Egal, zu wem ich das Geld überweise oder geschickt bekomme... bisher waren es in der Regel immer 2 Banktage, maximal die 3 Tage.
 
Hmmm... und wenn nicht?
Dann hat die Bank den Betrag mit 5% p.a. zu verzinsen (§676b I BGB).

Sind diese drei Tage wirklich von Anweisung bis Gutschrift? Denn ich lese da insgesamt schon 4 Tage raus.
Also ich überweise Montag und Donnerstag müsste das Geld gutgeschrieben sein.

So ist es, die Frist beginnt nämlich erst "...mit Ablauf des Tages, an dem der Name des Begünstigten, sein Konto, sein Kreditinstitut und die sonst zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben dem überweisendem Kreditinstitut vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist." (§676a II 3)
Also wenn du Montag anweist, beginnt Dienstag 00:00 die Frist, welche Donnerstag 23:59 endet.

cygnus schrieb:
Vlt. sind in vielen Verträgen von den Konten andere Fristen vereinbart.

Geht grundsätzlich nicht, §676c III. Dort stehen auch die drei Ausnahmefälle, in denen von der Frist doch abgewichen werden darf.


Grüße,
logarino