Arbeiten mit 17?

DJ_XXX

Well-known member
ID: 220515
L
21 Mai 2006
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Hallo zusammen.
Vorab erstma:
Ich hoffe, dass das das richtige Forum hierfür is, hab anders nix wirkliches gefunden.

Also ich bin z.Zt. 17 und bin Schüler (jez nächstes Schuljahr 12. Klasse)
und ich möchte mir nebenbei was dazuverdienen (400€ Job, oder auch weniger)
Jetzt habe ich auch was in Aussicht und zwar als Roadie (Auf- und Abbau) bei einer Firma für Veranstaltungstechnik.
Dadurch hab ich allerdings das Problem, dass ich meist nur an Wochenenden arbeiten muss und dies auch meist nach 24 Uhr.
Ich habe gehört, dass früher eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern beim Arbeitgeber dafür ausreichte. Alerdings habe ich auch gehört, dass sich das inzwischen geändert haben soll.
Habe schon im Jugendarbeitsschutzgesetz nachgesehen, hab das aber nicht so ganz verstanden :roll:
Kann mir jemand helfen?

Gruß
DJ_XXX
 
Zuletzt bearbeitet:
Also laut Jugendarbeitsschutzgesetz sieht es damit schlecht aus. Selbst im Schaustellergewerbe dürfen Jugendliche danach nur bis 22 Uhr arbeiten.
:arrow: JArbSchG - Nachtruhe

Hinzu kommt noch die Sonn- und Feiertagsruhe.
 
Also soweit ich weiß gibbet da Ausnahmne.

Gastgewerbe und Bäcker zum Beispiel fangen ja auch ehr an, bzw hören später auf.

Mit dem Wochenende dürfte es da ehr keine Probleme geben dofern du dafür Ausgleichstage bekommst.

Kene das nun auch nur so für die Ausbildung. Weiß net ob das nun alles bei dir auch passen würde. Aber denke mal das sich da auch villeicht der Chef der Firma nach erkundingen könnte.
 
Bei einer grossen Fastfoodkette werden auh erst Menschen ab 18 Jahre eingestellt weil es eben Schichtbetrieb gibt bis Mitternmacht oder auch Nachtschicht. So sieht es wohl auch bei jedem anderen Betrieb aus weil nunmal die gesetzliche Lage so ist. Selbst wenn sie dich für diese Tätigkeit einstellen wollen dürfen sie es offiziell erst wenn du 18 bist.
 
hallo, erstmal vielen dank für die antworten.
also der chef der firma wollte sich auch nochmal genau erkundigen und mir die tage bescheid geben...
und das mit dem bar auf die hand werd ich wohl net machen, weil wenn das auf öffentlichen veranstaltungen ist und man da nachts noch ne bühne oder so abbaun muss, und da dann was passiern würde, wär das verdammt scheiße, wenn da dann iwie rauskommen würde, dass der da minderjährige quasi schwarzarbeiten lässt...
naja, wenigstens aufbau dürfte ich ja, dass is ja wohl immer tagsüber ;)
gruß
DJ_XXX
 
und da dann was passiern würde, wär das verdammt scheiße, wenn da dann iwie rauskommen würde, dass der da minderjährige quasi schwarzarbeiten lässt...

Dein Problem wär dann eher, daß du nicht versichert bist. Über den Rest musst du dir keine Sorgen machen, das sind anderer Leute Probleme.
 
Natürlich sollte man sich daran halten. Aber wenn er gerne bei dieser Firma arbeiten möchte, dann isses ja irgendwie auch blöd, dass er das nicht darf.
Und wenn man im Schaufenster einen tollen Wintermantel für 200 € sieht und man nur 100 € hat kann man den auch nicht einfach mitnehmen. Das ist zwar blöd, dass man das nicht darf, steht aber auch so im Gesetz.

Will sagen: An Gesetze sollte man sich nicht nur, man muss sich sogar an sie halten. Gerade das hier ist ja sehr eindeutig. Wenn Minderjährige bei einem solchen Betrieb nachts nicht arbeiten dürfen dann geht das eben nicht.
 
eben, da muss ich dann wohl noch n paar monate wartn :(
naja, was will man machn, trotzdem danke für alle antworten....

DJ_XXX
 
Naja, aber so ganz aufgeben würde ich nicht. Ich hab mal in einem Lager (Kommissioniererin) gearbeitet, in dem auch 16jährige beschäftigt waren. Die mussten nur um 2000 Uhr schon weg - was aber auch nie ein Problem war...
Du kannst ja auch putzen gehen oder Regale einräumen...