Anzeige wegen 3,50€

Xapient

Well-known member
ID: 131258
L
9 März 2007
332
35
Hallöchen Klammgemeinde,

hat einer Erfahrungen in Sachen Internet Betrug? Kenne einen/eine, der/die einen Bug in einem Mailer System ausgenutzt hat (Ein User hat wohl Paidlinks gebucht und dabei seine Session-Id mit übertragen, so war der/die Täter/in mit seinem Account eingeloggt) und hätte somit ~3,50€ fast abgestaubt (Er/Sie wollte auszahlen, aber der Admin hat vorher noch einen Riegel davor geschoben, somit ist eigentlich gar nichts passiert).

Der "Geschädigte" meint jetzt trotzdem Anzeige zu erstatten. Auf welche Rechte beruft man sich denn da und wie hoch ist denn das Stafmaß für 3,50€ "Schaden" (Mutwilliges Hacking ist auszuschließen, aber wer hebt nicht 5€ auf, die man auf der Straße findet?:mrgreen:)?

Wäre dankbar um ein paar Antworten oder Links. :)

mfG
 
Du kannst die Gelben Seiten hoch und runter telefonieren, aber kein Anwalt wird dich wegen eines Streitwertes von 3,50 EUR vertreten. :LOL:
 
Der Geschädigte hat wohl ein Anrecht auf sein Geld , da wird Dir nicht übrigbleiben als zu zahlen.
Denn er kann ja nichts dafür das dein System nicht sicher ist und andere Menschen Zugriff haben. Wirst Du wohl oder übel als Lehrgeld bezahlen müssen.

@Liquid0815:
Man wird sogar von Anwälten vertreten wenn es um noch weniger geht als 3,50.
Einem Anwalt ist es egal wie hoch der Streitwert ist solange Du ihm seine Gebühren zahlst.

aber wer hebt nicht 5€ auf, die man auf der Straße findet
Aufheben darfst Du das Geld musst es aber als Fundsache abgeben und das sogar schon bei einem Betrag von 0,11 €.
Zählt sonst als Fundunterschlagung ;)
 
Du kannst die Gelben Seiten hoch und runter telefonieren, aber kein Anwalt wird dich wegen eines Streitwertes von 3,50 EUR vertreten. :LOL:

Er meinte, dass er nach Rücksprache mit seinem Rechtsschutz zu der Entscheidung gekommen ist, eine Anzeige zu machen :doh:

@MMave: Der/Die ist nicht vorbestraft

@Monster: Anrecht auf sein Geld ja klar, den hat ja jeder..., aber es ist ja nicht einmal etwas abhanden gekommen ;) Ich weiß, der Versuch alleine ist da sicherlich schon strafbar, deswegen fragte ich ja auch nach der Strafe die bei rauskommen könnte.

Btw: Ich bezahl das Lehrgeld nicht, es ist jemand anders, bin da ein ganz lieber :D
 
So wie ich die Sache sehe geht es nicht um den nicht entstandenen Schaden dabei.

Es wurde versucht sich durch Manipulation (ausnutzen von einem Blog(?) ) sich zu bereichern. Ob dabei der entstandene Schaden nur 3,50€ oder deutlich höher liegt spielt erstmal keine Rolle.

Du kannst ja auch nicht durch eine offene Tür in ein fremdes Haus spazieren und wenn man dich erwischt sagen ja klar, aber die hatten da ja eh nix drin. Also ist ja keine Schaden entstanden, Fakt ist das du nichts indem Haus zusuchen hattest.
 
Warum genau ist denn mutwilliges Hacking auszuschließen? ich mein, nichts anderes hat er doch getan? :roll:

Ansonsten nuja, richtig ist dass sich die Kosten nach dem Streitwert richten, aber ich hab grad mal den Rechner ausprobiert, und bei 4 € Streitwert und einem einzelnen Häkchen bei "Vertretung im Klageverfahren" wirst du schon knapp 90 € Gebühren los, die sich wohl kein Anwalt entgehen lassen wird, so einfach wie er die wohl in diesem Fall einstreichen kann.
 
Ansonsten nuja, richtig ist dass sich die Kosten nach dem Streitwert richten, aber ich hab grad mal den Rechner ausprobiert, und bei 4 € Streitwert und einem einzelnen Häkchen bei "Vertretung im Klageverfahren" wirst du schon knapp 90 € Gebühren los, die sich wohl kein Anwalt entgehen lassen wird, so einfach wie er die wohl in diesem Fall einstreichen kann.
Klar, der Anwalt wird sich einige andere Fälle entgehen lassen, dass er seine Zeit einem Fall mit einem Streitwert von 4 EUR widmen kann. :ugly:
Allein das Verfahren an sich kostet dem Anwalt massig Zeit: Anfahrt, evtl. warten vor dem Gerichtstermin, Gerichtstermin, Nachbesprechung, Heimfahrt... und das alles für 90 EUR all inkl.
Der Anwalt muss schon sehr wenig Fälle haben, wenn er das macht, und wenn er so wenige Fälle hat, dann würd ich mich fragen, warum er so wenige Fälle hat.

Meiner Meinung nach gibt es weit aus wichtigere Fälle als diesen. Ich will nicht wissen, wieviele Leute zu unrecht in U-Haft sitzen und auf ihren Gerichtstermin warten, der sie evtl. von ihrer Haft befreit, nur weil unsere Gerichte mit solchem Müll belastet werden.
 
So wie ich das mal hörte, lag der geringste eingeklagte Betrag in Deutschland mal bei 0,90 DM. *g*

Tjo, bei Ebay meldete sich auch jemand ab, nachdem ich das Geld nun überwies. Dabei handelt es sich um 6,30€ und ich wollte das Geld zurückbuchen lassen, das ist aber zu spät, weil es bereits auf seinem Konto eingegangen ist.
Ich würde wahrscheinlich auch darüber nachdenken diese Summe einzuklagen, einfach aufgrund des Prinzips. Solche Leute müssen lernen, dass sie mit so etwas nicht durchkommen. Problem bei mir nunmal: Ich würde mehr Geld zahlen als erhalten, da ich gesetzlich ja nicht dazu berechtigt bin bei Ebay Geschäfte zu tätigen. *g*

Aber mal B2T: So wirklich lohnen würde es sich sicherlich nicht, da für alle Beteiligten nur höhere Kosten entstünden.

Gruß,
...Sandra.
 
Aufheben darfst Du das Geld musst es aber als Fundsache abgeben und das sogar schon bei einem Betrag von 0,11 €.
Zählt sonst als Fundunterschlagung ;)

stimmt auch nicht ganz, soweit ich weiß muss man erst ab einem Wert von 10€ die Sache beim Fundbüro oder wo auch immer melden (§965 BGB)
Ham wir grad in Wirtschaft gemacht ;)
 
Oh man, langsam werden das echt schon Verhältnisse wie in den USA. Alle und alles Anzeigen was nur keucht und fleucht. Letztens hat ja ein Anwalt aus Protest zu diesem Irrsinn Gott verklagt, für die Anschläge am 11. Sept. 2001. In den USA darf man schließlich alles und jeden verklagen. :roll:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,506289,00.html

edit: ok, war kein Anwalt, sondern Senator, aber ich glaube er war mal Anwalt oder ähnliches...
 
Wurde schon versucht den "Geschädigten" von seiner Anzeige abzubringen? Ein kurzes klärendes Gespräch bewirkt oft Wunder.
 
Du kannst die Gelben Seiten hoch und runter telefonieren, aber kein Anwalt wird dich wegen eines Streitwertes von 3,50 EUR vertreten. :LOL:

Genau das ist es ;)

Die Anwaltskosten sind schon mehr als 3.5€ wert :D

Ich glaube kaum das er es wirklich soweit kommen lässt ;)

So sprich einfach mit ihm und erklär ihm die Situation, falls du der "Täter" bist :p

LG alessandro_217
 
Wurde schon versucht, er meinte jedoch irgendwie "aus Prinzip blabla".
Naja abwarten und Tee trinken :D

Nee bin nicht der Täter, hätte das anonymer angestellt :ugly:
 
Also jetzt mal was Grundsätzliches:

Streitwerte gehören in den Bereich des Zivilrechtes, wo es um vertragliche Schäden, Schadensersatz usw. geht. Dort sind wir aber nicht, weil ja gar kein Schaden entstanden ist.

Hier kommt es also allenfalls auf eine eventuelle strafrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes an. Und die ist für den Geschädigten erstmal kostenlos, da er ja nur eine Strafanzeige erstatten muss. Das aber kann er kostenfrei (vor allem auch ohne Anwalt) bei der Staatsanwaltschaft oder jeder Polizeidienststelle tun.

Fraglich ist also nun, ob wir hier einen Straftatbestand erfüllt haben. Das wird wohl so sein, denn Dein Kollege hat durch Verwendung der SessionID des eigentlichen Users vorgetäuscht, dieser User zu sein und wollte sich damit rechtswidrig einen Vermögensvorteil verschaffen (in Höhe der ~ 3,50 €). Das nennt man strafrechtlich Betrug; § 263 StGB.

Da dies jedoch durch den wachen Admin vereitelt wurde, sind wir nun mehr in der Prüfung eines strafbaren Betrugsversuchs. Grundsätzlich ist der versuchte Betrug strafbar. Auch dürften hier die wesentlichen Schritte der Betrugshandlung begangen worden sein, weshalb auch wohl ein versuchter Betrug bejaht werden muss.

Nun muss ein Staatsanwalt diese ganze Prüfung auch noch mit Internetprotokollen oder wie auch immer nachweisen, den Fall zur Anklage bringen, ein Richter muss den Fall prüfen, es müsste eine mündliche Verhandlung stattfinden usw. usw.! Deshalb dürfte es hier wohl auf eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Absatz 1 StPO hinauslaufen, da bereits der Nutzen im Vergleich zu den Kosten dieses Verfahren nicht mehr im öffentlichen Interesse sein dürften. Zudem ist kein Schaden entstanden.

Ich kann dem "Geschädigten" nur raten diesen Beitrag mal zu lesen. Die Staatsanwaltschaften haben gewiss besseres zu tun.

Dem Täter kann man allerdings auch nur raten dies zu lesen, denn wenn der Schaden tatsächlich entstanden wäre, wäre von einer Verfolgung trotz des geringen Wertes womöglich nicht abzusehen, weil das öffentliche Interesse an der Sicherheit im Internet ziemlich groß geworden ist. Bei dieser geringen Summe käme er wahrscheinlich immer noch davon, aber wenn wir uns bei 35,00 € oder mehr bewegen würden, sähe das Ganze womöglich schon wieder anders aus. Der Strafrahmen bei § 263 StGB ist übrigens Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren!

Gruß

Baffi
 
Also jetzt mal was Grundsätzliches:

Streitwerte gehören in den Bereich des Zivilrechtes, wo es um vertragliche Schäden, Schadensersatz usw. geht. Dort sind wir aber nicht, weil ja gar kein Schaden entstanden ist.

Hier kommt es also allenfalls auf eine eventuelle strafrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes an. Und die ist für den Geschädigten erstmal kostenlos, da er ja nur eine Strafanzeige erstatten muss. Das aber kann er kostenfrei (vor allem auch ohne Anwalt) bei der Staatsanwaltschaft oder jeder Polizeidienststelle tun.

Fraglich ist also nun, ob wir hier einen Straftatbestand erfüllt haben. Das wird wohl so sein, denn Dein Kollege hat durch Verwendung der SessionID des eigentlichen Users vorgetäuscht, dieser User zu sein und wollte sich damit rechtswidrig einen Vermögensvorteil verschaffen (in Höhe der ~ 3,50 €). Das nennt man strafrechtlich Betrug; § 263 StGB.

Da dies jedoch durch den wachen Admin vereitelt wurde, sind wir nun mehr in der Prüfung eines strafbaren Betrugsversuchs. Grundsätzlich ist der versuchte Betrug strafbar. Auch dürften hier die wesentlichen Schritte der Betrugshandlung begangen worden sein, weshalb auch wohl ein versuchter Betrug bejaht werden muss.

Nun muss ein Staatsanwalt diese ganze Prüfung auch noch mit Internetprotokollen oder wie auch immer nachweisen, den Fall zur Anklage bringen, ein Richter muss den Fall prüfen, es müsste eine mündliche Verhandlung stattfinden usw. usw.! Deshalb dürfte es hier wohl auf eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Absatz 1 StPO hinauslaufen, da bereits der Nutzen im Vergleich zu den Kosten dieses Verfahren nicht mehr im öffentlichen Interesse sein dürften. Zudem ist kein Schaden entstanden.

Ich kann dem "Geschädigten" nur raten diesen Beitrag mal zu lesen. Die Staatsanwaltschaften haben gewiss besseres zu tun.

Dem Täter kann man allerdings auch nur raten dies zu lesen, denn wenn der Schaden tatsächlich entstanden wäre, wäre von einer Verfolgung trotz des geringen Wertes womöglich nicht abzusehen, weil das öffentliche Interesse an der Sicherheit im Internet ziemlich groß geworden ist. Bei dieser geringen Summe käme er wahrscheinlich immer noch davon, aber wenn wir uns bei 35,00 € oder mehr bewegen würden, sähe das Ganze womöglich schon wieder anders aus. Der Strafrahmen bei § 263 StGB ist übrigens Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren!

Gruß

Baffi

EDIT: Naja, ist vielleicht ein wenig lang geworden...