An die (angehenden) Juristen

KeinKommentar

Stolzer Webbi :-)
ID: 8090
L
13 Juni 2006
2.077
190
Wenn ihr eine kleine, zweistündige Klausur vor der Brust hättet und wählen könntet zwischen

- Verfassungsrecht
- Bürgerlichem Recht
- Strafrecht

Bisher konnte ich mich irgendwie nicht recht entscheiden. Selbst eine Art Checkliste hat mir nicht weiter geholfen. So habe ich z.B. gerade bei dem, was man für am "einfachsten" halten könnte, bei den Vorleistungen nicht unbedingt überzeugt...

Ist natürlich auch immer von der Person, den Neigungen etc. abhängig, aber vielleicht helfen mir eure Argumente und Erfahrungen ja doch weiter. Schließlich muß ich mich ja mal entscheiden und anfangen zu lernen - und das lieber gestern als morgen. :LOL:
 
puhh kann dir da nicht weiterhelfen, aber viel glück morgen ;)

spontan würd ich strafrecht sagen - ohne begründung
 
In welchem Semester bist du? Verfassungsrecht deutet darauf, dass du noch ziemlich am Anfang stehst. Die meisten Anfänger bevorzugen Strafrecht, weil es "so schön einfach" ist.
Das stimmt nur bedingt, den generell gilt, je vermeintlich leichter eine Klausur ist, um so strenger wird sie bewertet.
Trotzdem hat Strafrecht seinen Reiz: die ganzen Theorien kannst du für die Klausur eigentlich vergessen. Wichtig ist - wie du sicher schon mal gehört hast - die SORGFÄLTIGE Arbeit MIT dem Gesetzestext; Gutachtenstil bis zum Erbrechen soweit es die Zeit zuläßt und keine im Sachverhalt angegebenen Punkte neu durchgekaut werden. Einer meiner Profs meinte dazu mal, dass, wenn im SV steht, der Himmel ist rosa, dann ist er es auch und muss nicht erst geprüft werden.
Wenn du dich in der Lage fühlst den Gutachtenstil durchzuziehen und vielleicht noch die eine oder andere Standartstreitigkeit drauf hast (wenn nicht, musst du dir halt was aus den Fingern saugen - klappt auch fast immer), wäre wohl Strafrecht die richtige Wahl für dich.
Andererseits, wenn du dir Shemata gut einprägen kannst, ist Ö-Recht ganz gut. Dafür spricht auch, dass Verfassungsrecht "eigentlich" der leichteste Teil davon ist. Und dann hättest du die schonmal weg.
Zivilrecht kann ich persönlich nicht besonders viel abverlangen, daher kann ich dir auch kaum dazu raten ;-)

Als "Notnagel" würde ich mir an deiner Stelle aber zumindest noch ein paar Seiten zu den anderen Themen ansehen. Kommt dann ein Sachverhalt mit dem du nicht viel anfangen kannst, hast du so noch die Möglichkeit bei einem der anderen was rauszureißen.

Viel Glück (<- ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der ganzen Sache)
für die Prüfung!
 
Danke für die Antwort. Und sorry. Merke an Deinem Text, daß meine dürftig zu mangelhaft waren.

Also: Es handelt sich um die Zwischenprüfungsklausur Magister Nebenfach (Ja, das gibt es. :LOL:). Zudem kann / muß ich schon bei der Anmeldung das Themengebiet angeben. Bin dann freilich auch auf das festgelegt.

Bei den Leistungsscheinen hatte ich nun gerade bei Verfassungsrecht so meine Probleme. Aber da - wie Du richtig angemerkt hast - man das am Anfang durchkaut, waren da auch einige methodische Fehler bei, die ich später nicht mehr gemacht habe.

Meine Alternative wäre eigentlich nun gerade Bürgerliches Recht. :LOL:

Am besten, ich lose. Dann kann ich wenigstens anfangen zu lernen. Und das muß ich ja eh.^^