Am Telefon abgeschlossenes Abo kündbar?

Guten Abend,

bekam gerade einen Anruf. Meine Nummer hatte der Verlag durch ein Gewinnspiel an dem ich teilnahm. Wäre nun in die engere Wahl gekommen und weil mein Zettelchen dort so bald dort ankam, bekäme ich schon jetzt mal zwei Reisegutscheine. Da ist man natürlich erstmal mit den Gedanken wo anders.

Wenn du deinen "Gewinn" nicht annimmst, brauchst du auch nichts kündigen - es wird ja immer wieder versucht mit angeblichen Gewinnen Leute zu ködern - :roll:
 
Aber durch die Sätze "Möchten Sie ein Zeitungsabo?" und die Antwort "ja, möchte ich!" ist ein Vertrag entstanden.

Nicht unbedingt!
Weil man sich am Telefon hat "überrumpeln" lassen, kann man IMMER nach 7 - 14 Tagen zurücktreten - gar kein Problem!

Einen Brief hinschicken...

"Hiermit Kündige ich fristgerecht bla bla bla....sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können sie sich gerne mit meinem Anwalt in Verbindung setzen"

Das zieht immer und man hat seine Ruhe vor solchen dubiosen...:roll:
 
Nicht unbedingt!
Weil man sich am Telefon hat "überrumpeln" lassen, kann man IMMER nach 7 - 14 Tagen zurücktreten - gar kein Problem!
Könntest Du dafür mal die rechtliche Grundlage nennen oder eine Quelle, die das bestätigt?

In der mir vorliegenden Fassung des BGB ist das nämlich nicht vorhanden.

Marty
 
den ganzen schwachsinn könnte man sich sparen, wenn man vorher für 10 sekunden das hirn einschaltet und solche telefongespräche einfach nicht führt. wenn ich nen zeitungsabo haben will, dann schließ ich eins mit der entsprechenden zeitung ab, und nich mit sonem depp am telefon...;)

edit: da sind die prämien meistens sogar noch besser, als son super hotlegutschein in einem "luxushotel" in der türkei oder so...
 
Könntest Du dafür mal die rechtliche Grundlage nennen oder eine Quelle, die das bestätigt?

In der mir vorliegenden Fassung des BGB ist das nämlich nicht vorhanden.

Marty

Eine Quelle kann ich dir nicht geben - ich habe das so von meinem Anwalt erfahren - damit kommt man immer durch - sagt er ;)
 
Eine Quelle kann ich dir nicht geben - ich habe das so von meinem Anwalt erfahren - damit kommt man immer durch - sagt er ;)
Ob man damit durchkommt oder nicht, ist ja eine ganz andere Frage. Die Verlage haben wegen der paar Kröten ja auch nicht unbedingt Lust auf einen ewigen Rechtsstreit, deswegen werden die meisten wohl auf so ein Schreiben hin den Vertrag auflösen. Ein Recht darauf hast du aber nicht...