Am Telefon abgeschlossenes Abo kündbar?

eggman

Well-known member
ID: 70062
L
21 Mai 2006
216
8
Guten Abend,

bekam gerade einen Anruf. Meine Nummer hatte der Verlag durch ein Gewinnspiel an dem ich teilnahm. Wäre nun in die engere Wahl gekommen und weil mein Zettelchen dort so bald dort ankam, bekäme ich schon jetzt mal zwei Reisegutscheine. Da ist man natürlich erstmal mit den Gedanken wo anders.

Lief nun darauf hinaus dass ich wohl ein damit verknüpftes Zeitschriftenabo abgeschlossen habe, zu Sonderkonditionen... Ich hasse das Telefon -.-

Bekomme demnächst einen Brief wo alles drinsteht, zusammen mit den Gutscheinen. Die hätte ich zwar gerne - das Abo aber nicht.

Muss ich der ganzen Sache nun erst nochmal zustimmen oder können die gleich loslegen mit der Abzocke? Bankdaten sind bekannt. Wisst ihr, welche oder ob ich überhaupt eine Widerrufsfrist habe?

Danke...

eggman
 
Also, wenn du die Gutscheine haben möchtest, mache nichts. Das bedeutet aber, du nimmst das Abo an und kriegst die Ware. Da du das Abo nicht haben willst, wird es mit den Reisegutscheinen auch nichts. Der Vertrag ist gültig den du am Telefon abgeschlossen hast(Mündlicher Vertrag)), aber du hast da eine Frist, in der du widersprechen kannst (meist 7 -14 Tage, nach abschluss des Vertrages).

Dieser widerspruch sollte per Einschreiben an diesen Verlag rausgehen, sofern du deren wideruffrist nicht überschritten hast, da solltest du auch diese 2 Reisegutscheine mitsenden, weil diese sind ja mit dem Abo geknüpft. (Es gibt ausnahmen, aber ich gehe mal davon aus, das die Reisegutscheine nicht dazugehören).

Gruß
Trooper1976
 
Bei einem Zeitschriftenabo hat man kein gesetzliches Wiederrufsrecht.

Haben die am Telefon was über Mindestlaufzeit gesagt? Wenn nicht kannst Du ja einfach sofort wieder kündigen.

Marty
 
§ 312 d BGB
....

4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
 
aaaaaaaahja... hmm... ok, seh zwar ned ganz ein, warum die davon ausgeschlossen sind, im Gegensatz zu Pizzas und Co. aber nunja... :roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
aaaaaaaahja... hmm... ok, seh zwar ned ganz ein, warum die davon ausgeschlossen sind, im Gegensatz zu Pizzas und Co. aber nunja... :roll:
Vermutlich, weil der Gesetzgeber nur Produkte eingeschlossen hat, die Du im Laden vorher testen könntest. Ein Abo einer Zeitschrift kannst Du vorher nirgendwo testen...

Marty
 
das würde ja aber bedeuten, daß jeder xbeliebige telefonverkäufer ein abo für mich abschließen kann und ich habe nicht die möglichkeit zu sagen, nö ich will das nicht?

@threadsteller: wenn du das abo nicht willst, behaupte du hättest es nicht abgeschlossen. dann müssen die beweisen, daß du es doch getan hast. du unterschreibst ne eidesstattliche versicherung, daß du es nicht warst und gut ist. nicht die feine art, aber die einzige möglichkeit da rauszukommen. oder nimm halt das abo und schenk es irgendwem zum geburtstag.
 
das würde ja aber bedeuten, daß jeder xbeliebige telefonverkäufer ein abo für mich abschließen kann und ich habe nicht die möglichkeit zu sagen, nö ich will das nicht?
Moment, die Aussage, dass der Vertrag nicht dem Wiederrufsrecht unterliegt, bedeutet nicht, dass der Verkäufer einen Vertragsschluss beweisen muss, wenn er dazu aufgefordert wird.

@threadsteller: wenn du das abo nicht willst, behaupte du hättest es nicht abgeschlossen. dann müssen die beweisen, daß du es doch getan hast.
Die Telekom z.B. zeichnet solche "Verkaufsgespräche" einfach mal auf, damit können sie es beweisen. Natürlich weisen sie den Kunden auf die Aufzeichnung hin.

du unterschreibst ne eidesstattliche versicherung, daß du es nicht warst und gut ist.
Eine eidesstattliche Versicherung hat gegenüber einer Firma ausgesprochen genausoviel Wirkung wie ein Brief.

Marty
 
Ganz genau. Fast alle dieser CallCenter im Outbound oder sonstigen Telefonverkäufer zeichnen ihre Telefongespräche auf. Zwar i.d.R. nur für eigene Zwecke (z.b. den Verkäufer evtl. zu feuern wenn der nicht gut genug ist :evil: ).

Naja, ich habe ja schon gelernt wie man mit denen umzugehen hat. Ne Zeitlang habe ich über Wochen jeden Tag im Schnitt so 3-4 Anrufe von irgendwelchen Firmen gehabt... Und das auch nur, weil ich mal so dumm war und alle Gewinnspiele mitgemacht habe, die es irgendwo gab. Mein Postfach ist auch noch nicht sicher vor dem ganzen Müll. Naja Vi***a und Co. sind ohnehin täglich dabei. ;- )
 
Hallo,

da ich Kauffrau für Dialogmarketing bin und auch mit solchen Dingen zu tun habe, möchte ich der ganzen Sache Klarheit verschaffen.
Ich denke das die Telefonverkäufe schon sehr verrufen sind jedoch muss man die ganze Sache auch nach dem Aspekt sehen, dass sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden und es natürlich auch ehrliche Leute am Telefon gibt !!

Zu deiner Sache: Klar gibt es jetzt wirklich nur die Gutscheine im Zusammenhang mit dem ABO. Willst du kein Abo, dann warte auf deine Auftrag- bezw. Bestellbestätigung und nehme dein 14 tägiges Widerrufsrecht in Anspruch.

Ich denke das ist kurz und knapp.

Viele Liebe Grüße Gina
 
Vermutlich, weil der Gesetzgeber nur Produkte eingeschlossen hat, die Du im Laden vorher testen könntest. Ein Abo einer Zeitschrift kannst Du vorher nirgendwo testen...

Marty


nicht ganz korrekt

seriöse Verlage warten 14 Tage mit der ersten Lieferung, damit du eventuell widerrufen kannst, denn du hast in der Regel Widerruf bis zur Erstlieferung, ab da an liefe das Abo zum vereinbarten Vertragszeitraum.

Unseriöse Verkäufer werden dir hier natürlich sofort das erste Heft zukommen lassen, um da rauszukommen

aber zum Thema Telefonverträge gibt es sogar einige gute Abhandlungen, auch im Inet, in denen auch steht, wie man rauskommt ...
 
nicht ganz korrekt
Meine Wiedergabe des Gesetzes war "nicht ganz korrekt"?

seriöse Verlage warten 14 Tage mit der ersten Lieferung, damit du eventuell widerrufen kannst, denn du hast in der Regel Widerruf bis zur Erstlieferung
Gesetzlich bei einem Zeitschriftenabo hast Du kein Wiederrufsrecht, unabhängig von der ersten Lieferung.

Und Vertragspartner als unseriös zu betiteln, nur weil sie den geschlossenen Vertrag erfüllen, finde ich nicht in Ordnung. Wer zwingt den den Abonnenten, das Abo abzuschliessen? Ist ein Nein, Danke am Telefon so schwer?

Marty
 
Wurdest du am Telefon eindeutig über die Kosten und Bedingungen informiert?

Wenn ja, schlecht.
Wenn nicht, ist deren Telefonmitschnitt für die Tonne.

Hatte das mal mit der NKL und hab die Kohle über meine Bank zurückbuchen lassen. Nie nen Bescheid bekommen.
 
Wurdest du am Telefon eindeutig über die Kosten und Bedingungen informiert?
Rechtlich gesehen ändert das ja erst mal nichts an dem Vertrag. Es gilt für den Vertrag das, was vereinbart wurde. Wenn am Telefon z.B. nichts über eine Laufzeit besprochen wurde, dann gilt dafür die Regelung des BGB. Wenn nichts über den Preis gesagt wurde, dann ist das eben noch nicht Vertragsbestandteil. Wenn man sich später nicht über einen Preis einigt, dann ist der Vertrag eben nicht erfüllbar.

Aber grundsätzlich muss man am Telefon nicht alles erklären.

Marty
 
du kannst doch nich jemanden anrufen, ihm sagen.... ich schick dir nen paar zeitungen und buchst dann fleißig Geld bei ihm ab ohne drüber gesprochen zu haben.
Ich wage zu bezweifeln, dass es dafür ne rechtliche Grundlage gibt :roll:
 
du kannst doch nich jemanden anrufen, ihm sagen.... ich schick dir nen paar zeitungen und buchst dann fleißig Geld bei ihm ab ohne drüber gesprochen zu haben.
Wo habe ich das denn geschrieben... Aber durch die Sätze "Möchten Sie ein Zeitungsabo?" und die Antwort "ja, möchte ich!" ist ein Vertrag entstanden.

Du hast gesagt, wenn nicht alle Bedingungen und Preise genannt worden wären, gäbe es keinen Vertrag. Das ist falsch.

Du hast in Deinem Leben bestimmt schon hunderte Verträge geschlossen, ohne vorher alle Bedingungen genau zu kennen. Trotzdem waren die Verträge gültig.

Marty
 
Die Bedingungen eines Vertrages müssen genannt werden, so wie sie bei nem schriftlichen Vertrag auch aufgeführt werden müssen, ob ich das dann lese oder nicht zuhöre ist dann mein Problem.
Aber was nicht aufgeführt ist, ist auch nicht Bestandteil des Vertrages, egal ob mündlich oder schriftlich. Das will ich damit sagen.
Und wenn am Telefon grundlegende Aspekte wie Preis oder Laufzeit bewusst nicht erwähnt werden, dann hat man gute Chancen den Vertrag nicht erfüllen zu müssen.
 
Mir wurde auch mal mit der selben Masche...Gewinnspiel-bla ein Abo am Telefon aufgeschwatzt. Sogar noch dreister, weil die da einfach behauptet haben, dass Sie mir ein "Angebot über ein Abo" schicken wollen...naja dann kamen 1 Wochen später die erste Zeitschrift mit ner hübschen Rechnung für ein Jahresabo 8O
Peinlicherweise hab ich das damals aus Faulheit und weil ich die Zeitschrift gerne lese mit mir machen lassen und mich nicht beschwert etc :roll:...das sollte man aber auf keinen Fall denke ich^^