AGB auf Webiste ?

gam3r93

Well-known member
ID: 337493
L
11 April 2009
1.054
29
Hallo,
ich habe auf meiner Webiste einen Preisvergleich eingebaut. Nun wollte ich fragen, ob meine Webiste AGB's benötigt?

Da man die AGB's ja niergendwo bestätigt, sind sie ja eigentlich nicht wirksam.

Würde mich freuen, wenn jemand von euch auch eine Meinung dazu hätte.


mfg
gam3r93
 
AGB bedeutet Allgemeine Geschäftsbedingungen ...

betreibst du ein Geschäft mit deinem Preisvergleich? verkaufst du durch deine Seite etwas? hast du ein angemeldetes Gewerbe?

das sind Fragen, die sich auf AGB beziehen ...


aber wahrscheinlich meinst du wohl eher Nutzungsbedingungen, diese richten sich, wie es der Name schon sagt, eben nach der Nutzung deines Angebotes...

willst du dich von der Richtigkeit der angezeigten Daten distanzieren? möchtest du sagen, dass du keinen Einfluss auf die Preise hast? möchtest du sagen, dass du kein Vertragspartner bist, wenn jemand ein Angebot auf deiner Seite annimmt?

wenn du solche o.ä. Dinge klarstellen willst, dann solltest du dir Nutzungsbedingungen auf die Seite setzen ;)
 
Nun wollte ich fragen, ob meine Webiste AGB's benötigt?

1.Der Gebrauch des Idiotenapostrophes ist selten korrekt, es heißt AGB :p

2. Du musst niemals AGB haben, dafür gibt es grundlegend schon das BGB oder HGB, dass Du damit quasi nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens ausbauen kannst und meist auch solltest.

3. Wirst Du auf diese Frage hier leider keine sichere Auskunft bekommen.
 
3. Wirst Du auf diese Frage hier leider keine sichere Auskunft bekommen.
Wieso nicht? Die Frage is doch nur, ob die "Webiste" eine braucht. Und da is die Antwort "Nein, braucht sie nicht" (was du ja in 2. schon geantwortet hast).

Wenn dann aber die Frage kommt "Ich will aber trotzdem eine, wie muss die aussehen?", dann kann nur der Anwalt helfen.
 
Wieso nicht? Die Frage is doch nur, ob die "Webiste" eine braucht. Und da is die Antwort "Nein, braucht sie nicht" (was du ja in 2. schon geantwortet hast).

Gemeint war: Vielleicht wäre es dringend anzuraten eine zu haben die ihn genau vor xyz mit der rettenden Formulierung schützt, aber hier weiß halt keiner davon weil wir wenig spezialisierte Anwälte da haben und in diesem Fall würde ich schon von "brauchen" reden.
 
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