Abmahnung in der Ausbildung

cmdr schrieb:
Und PC hochfahren ist auch Arbeit.
oh ja, dann wären manche hier schon steinreich :ugly:

was ist eigentlich so schlimm kurz vorher zu kommen um einen knopf zu drücken?
ich bin auch jeden tag 30min vorher in der schule um aufzubauen und so weiter... passt auch ganz gut wegen den öffis.(öffentlicher nahverkehr)
 
iNeXtreMo schrieb:
oh ja, dann wären manche hier schon steinreich :ugly:

was ist eigentlich so schlimm kurz vorher zu kommen um einen knopf zu drücken?
ich bin auch jeden tag 30min vorher in der schule um aufzubauen und so weiter... passt auch ganz gut wegen den öffis.(öffentlicher nahverkehr)
Sobald ich einen fremden PC einschalte, ist das Arbeit, denn sonst könnte es der Besitzer selbst machen. Natürlich ist nichts schlimm daran, etwas früher zu kommen. Aber man sollte nicht bestraft werden, wenn man diese freiwillge Leistung einmal nicht erbringt.
 
Eigentlich ist es schon dreist dich dafür abzumahnen, dass du am Tag statt 20min nur 10min am Tag unbezahlt arbeitest. :-? Ich meine, solange du nicht nach 8:00 Uhr gekommen bist...

Am besten du schaust noch einmal in deinen Vertrag.
Ich denk, du musst dieser Vereinbarung zugestimmt haben,
bevor du dafür abgemahnt werden kannst! Vielleicht hat dein Chef das in einen verschachtelten Nebensatz irgendwo eingebaut.

Dagegen unternehmen würde ich aber trotzdem nichts, wie schon geschrieben wurde: Der Chef sitzt am längerem Hebel, da hätt ich viel zu sehr Angst um meinen Job (bzw. die Übernahmenach der Ausbildung).
 
CyberDelia schrieb:
Darf er das überhaupt? Ich meine bin ich dazu verpflichtet vor Arbeitsbeginn bereits am Platz zu sitzen und meinen pc zu booten etc.???
Wenn Du eine genaue Antwort suchst, dann wende Dich am Besten an den Ausbildungsbeauftragten Deiner zuständigen Handelskammer. Die Arbeits- und Ausbildungsmarktsituation, wird seitens der Cheffes gerne missbraucht um Arbeitnehmer und Auszubildende unter Druck zu setzen. Das mußt Du Dir nicht gefallen lassen. Sorge aber vorher für nötige Rückendeckung. Also ab zu Handelskammer oder Rechtsauskunft bei der zuständigen Gewerkschaft einholen. Schiebe das nicht auf die lange Bank, denn auch Abmahnungen haben Widerspruchsfristen.
 
cmdr schrieb:
Sobald ich einen fremden PC einschalte, ist das Arbeit, denn sonst könnte es der Besitzer selbst machen. Natürlich ist nichts schlimm daran, etwas früher zu kommen. Aber man sollte nicht bestraft werden, wenn man diese freiwillge Leistung einmal nicht erbringt.
naja er kann dadurch erst später anfangen zu arbeiten, soll ihn sein chef fürs rumsitzen bezahlen?
 
iNeXtreMo schrieb:
naja er kann dadurch erst später anfangen zu arbeiten, soll ihn sein chef fürs rumsitzen bezahlen?
Äh. Ja? Sobald er "unfreiwillig nicht zuhause rumsitzt", hat er dafür bezahlt zu werden. Entweder ist das hochfahren Teil seiner Arbeit - dann hat er dafür bezahlt zu werden und dann fängt er logischerweise auch schon an zu arbeiten - oder es ist nicht seine Arbeit, dann hat das jemand anderes zu machen.

Wenn er es freiwillig macht, ist das heutzutage sicher ein sinnvolles zusätzliches Engagement, aber sobald ihm dann ein Strick draus gedreht wird, wenn er es lässt, hört der Spaß auf.

Stechuhren stehen normalerweise am Ausgang des Gebäudes. Und genau da beginnt und endet in der Regel auch die Arbeitszeit.