Abmahnung in der Ausbildung

CyberDelia

Well-known member
12 Juni 2006
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Ich arbeite in einem callcenter und mache hier eine Ausbildung.
Wenn wir um 8:00 Schichtbeginn haben, dann muss ich spätestens um 7:40 da sein, da mein PC mindestens 20 Minuten braucht bis er läuft alle Anwendungen gestartet sind etc. Als Arbeitszeit zählt aber erst die zeit ab 8:00, das davor ist wohl Freizeit oder so. Jetzt war ich einige male erst um 7:50 am Platz, so dass ich zu spät in der Line war und habe daraufhin eine schriftliche Abmahnung von meinem Ausbilder erhalten. Darf er das überhaupt? Ich meine bin ich dazu verpflichtet vor Arbeitsbeginn bereits am Platz zu sitzen und meinen pc zu booten etc.???
 
ich würde sagen, das er das NICHT darf, weil du dürftest ja rein tehoretisch erst um 8 da sein...

kannes dir aber nicht sagen. wär aber meine sichweise. denke allerdings, das er, wie gesagt, nicht die befugnis hat, ausserhalb der arbeitszeiten was von dir zu fordern.
 
Bei uns muss man auch bereits um 07.45 Uhr erscheinen um pünktlich ab 08.00 Uhr die Kunden bedienen zu können.
 
also bei mir ist das auch so ich bin immer 5-10 min früher da um pünktlich mit der arbeit zu beginnen, und das ist glaube ich auch rechtens so denn zum arbeitsbeginn muss man alle nötigen erledigungen getätigt haben um auch dann anfangen zu können und wenn das booten (ausführen) deines arbeitsrechners 20 min braucht dann musst du halt dann kommen das alles spätenstens um 8 uhr betriebsbereit ist.
 
Ich muss auch etwas eher am Platz sein, damit ich mit dem Kollegen eine
Vernünftige Übergabe machen kann. Da so eine Übergabe auch mal länger
dauern kann und es für meinen Dienst unerlässlich ist, dass ich ALLE Infos
bekomme, liegt es auch in meinem Interesse, dass ich etwas eher komme.
 
Wegen der Nichtanrechnung der Arbeitszeit würd ich mal bei der Gewerkschaft nachfragen. Die freuen sich immer über solche Fälle. Habt ihr einen BR? Was sagt der dazu?
 
Meiner Meinung nach darf er das schon. Unser Prokurist hat uns vor Jahren ein Schreiben ausgehängt in dem stand so in etwa:

Die Arbeitszeit beginnt um 8 Uhr. Somit muss um 8 Uhr sämtliche Vorbereitung abgeschlossen sein, wie z. B. PC Starten, Arbeitsklamotten anlegen etc.

Du darfst ja auch nicht schon 10 Minuten vor 17 Uhr gehen weil dein Rechner so lange zum runterfahren braucht oder? Das wäre nämlich genau das Gleiche. Allerdings bin ich sehr erstaunt über die 20 Minuten für den PC... ich denke hier ist dein einziger Ansatzpunkt, denn wenn du ne uralte Semmelgurke hast, solltest du hier das Recht auf vernünftige Arbeitsutensilien fordern. Ich brauche für meine Datenbank, 2 eMail-clients mit DLL-Anbindung, 2 Websites plus Kundendatenstamm und dem Warenwirtschaftsprogramm inklusive hochfahren 4 Minuten und mein Pc ist nicht gerade der Neueste.
 
Ob zulässig oder nicht, weiß ich nicht.
Jedoch frage ich mich, was es denn für ein Arbeitgeber ist der den Arbeitern so einen PC hinstellt der 20min zum booten braucht, bzw. muss das so sein?
Gibts nicht einen Kompromiss, man lässt den PC Abends an ( bei uns so, wird nur bei Urlaub oder am Wochenende abgestellt). Oder wenn mehrere Benutzer dran sind, einfach auf die Passwortabfrage stellen.

Bzw. hat da überhaupt mal wer mit dir vorher geredet, oder platsch, einfach so die Abmahnung?
 
ich kenn welche die in ner kleinen lokalen supermarktkette gearbeitet ham. da hatten se 10 min vorher da zu sein und es wurde bis 20 uhr bezahlt
gehen durften sie nachdem se die kasse gemacht ham und das hat 20min gedauert. oft waren se dann um 20:30 fertig, weil bis alle kunden draußen waren war es nicht 20 uhr sonder 20:05/10

aber wie es läuft, egal ob erlaubt oder nicht: wenn du aufmuckst wirst nich übernommen/glei rausgeworfen. neue finden sich schon für sowas

kenn eine die hat a so callcenterzeugs gemacht, arbeitsbeginn 8 uhr...und dann gabs ne beschwerde weil laut protokoll der 1. anruf erst um 8:04 gemacht worden ist. (die hat leute anrufen müssen)
 
MinkyMausy schrieb:
Gibts nicht einen Kompromiss, man lässt den PC Abends an ( bei uns so, wird nur bei Urlaub oder am Wochenende abgestellt).
Das ist aber ne kostengünstige und vor allem umweltfreundliche Lösung :roll:
BTT: Ich glaube auch nicht, dass "um 8 Uhr arbeiten" "um 8 Uhr antanzen" bedeutet.
Sprech dich doch mit nem Kollegen ab und wechselt euch wochenweise ab, sodass immer einer für den anderen den PC mit anmacht etc..
 
pff im einzelhandel ist das gang und gebe...hab mal nebenbei in ner drogerie kassiert, und da musste ich samstags immer ne halbe stunde da sein, da ich noch die alten zeitungen wegschmeißen und die neuen reinsetzen musste, außerdem mussten vor geschäftsbeginn auch die neuen fotos reinsortiert werden. das alles braucht natürlich zeit und wird auch net bezahlt...am ende muss natürlich auch die kasse abgerechnet werden, wenn ne differenz vorhanden war ging schon mal ne halbe stunde drauf (schriftliche erklärung und so)...nuja ist halt nicht toll, aber machen kannst wohl nix.
 
Rade schrieb:
pff im einzelhandel ist das gang und gebe...hab mal nebenbei in ner drogerie kassiert, und da musste ich samstags immer ne halbe stunde da sein, da ich noch die alten zeitungen wegschmeißen und die neuen reinsetzen musste, außerdem mussten vor geschäftsbeginn auch die neuen fotos reinsortiert werden. das alles braucht natürlich zeit und wird auch net bezahlt...am ende muss natürlich auch die kasse abgerechnet werden, wenn ne differenz vorhanden war ging schon mal ne halbe stunde drauf (schriftliche erklärung und so)...nuja ist halt nicht toll, aber machen kannst wohl nix.

Also ich finde sowas lächerlich. Ich lasse mir jede einzelne minute die ich arbeite auch bezahlen ! und wenns nur pc hochfahren ist ! das ist dienst für die firma und die haben mir das zu entlohnen
 
nein,

sie duerfen das nicht, frueher nannte man die leute, die fuer so etwas zustaendig waren, arbeitvorbereiter, maschineneinrichter.
diese leute fingen frueher an und wurden dafuer bezahlt.

bezahlter arbeitsbeginn heisst, du musst fix und fertig fuer deine arbeit dastehen. was umziehen usw, betrifft.

das bereitstellen des arbeitsmaterials, liegt im verwantwortungsbereich des chefs, geschaeftinhabers.

einzelhandel: ja da wird einiges gemauschelt und das bei aeusserst schlechter bezahlung.
rechtlich abgesichert ist das aber auch nicht,
arbeitsbeginn ist arbeitsbeginn und ende, eben ende.

der nachteil in de ist halt, dass alles ueber gehaelter abgerechnet wird, und man im arbeitsvertrtag bestimmt einer disbezueglichen klausel zugestimmt hat.

hier haengt alles an der clock.

kein handstrich vor dem einloggen und keiner nach dem ausloggen :)

peter
 
Also ich finde das eine Frechheit von Deinem Arbeitgeber, Dir die 20 Minuten, die du vor regulärem Dienstantritt zu erscheinen hast nicht zu bezahlen. Wahrscheinlich ist das sogar illegal. Ich muß mich für meine Arbeit umziehen und das zählt ganz klar zur Arbeitszeit. Ich denke daher, dass Du gegen diese Abmahnung angehen könntest.

Auf der anderen Seite stehen wahrscheinlich nach Dir noch 50 andere Bewerber vor der Tür Deines Arbeitgebers und so bleiben einem die Optionen des Märtyrertums oder des "Schwanz einziehen" und weitermachen. Blöde aussicheten, aber Willkommen in der "real world".

Ich denke: Ärger runterschlucken und weitermachen, es gibt Schlimmeres im Leben (glücklicherweise auch Besseres)

So far, alles Gute
 
Auch wenn es wirklich illegal ist, was dein Chef da macht, sitzt er trotzdem am längeren Hebel. Grade bei dem heutigen Mangel an Ausbildungsplätzen würde ich mir gut überlegen, ob ich da was gegen tue und meine Stelle riskiere, oder lieber die Füße still halte! ;)
 
Ich bin auch der Meinung, das ist ganz klar nicht rechtens. Stechuhren stehen ja nunmal auch meistens am Eingang/Ausgang und ab da wird gearbeitet. Und PC hochfahren ist auch Arbeit.
Der Chef sitzt zwar am längeren Hebel, aber ich würde gegen die Abmahnung protestieren. Nicht dass die dann nochmal irgendwann weitere Konsquenzen hat (z.B. wenn es noch eine zweite geben sollte) und dann heißt es "Ja, warum haben Sie denn dann damals noch nicht widersprochen?"... :-?
 
Gab es denn vor dieser Abmahnung, die schriftlich erfolgen müsste und von dir unterschrieben, denn eine mündliche oder schriftliche Ermahnung??
So wäre nämlich der korrekte Weg.
Zudem steht es dir frei die Abmahnung zu unterschreiben oder nicht; oder mit einem Zusatz zur Verteidigung zu versehen.

Hast du mal in deinem Vertrag nachgesehen, was dort unter Arbeitsbeginn steht??

Z.B. gehört bei uns das Umziehen mit in die Arbeitszeit, d.h. wenn Arbeitsbeginn um 6.30 Uhr ist, reicht es wenn ich mich um 6.30 Uhr einchippe und mich dann umziehe.


Sunny
 
Sunny einer schriftlichen Abmahnung muss kein mündliches "Du-Du"
vorrausgehen. Moralisch wäre das sicher richtig, so als Schuss vor den Bug aber das war's dann auch. Rechtlich hast du keinen Anspruch darauf.
DAS weiß ich aus eigener Erfahrung:roll:
 
CyberDelia schrieb:
Ich arbeite in einem callcenter und mache hier eine Ausbildung.
Wie lange schon?
Wenn wir um 8:00 Schichtbeginn haben, dann muss ich spätestens um 7:40 da sein, da mein PC mindestens 20 Minuten braucht bis er läuft alle Anwendungen gestartet sind etc. Als Arbeitszeit zählt aber erst die zeit ab 8:00, das davor ist wohl Freizeit oder so.
Das ist nicht zulässig. Die Vorbereitungen für die Arbeitsaufnahme sind als Arbeitszeit zu vergüten. Dazu gehört bei Berufen, die eine spezielle Arbeitskleidung erfordern, sogar das Umziehen. Viele (gerade im Einzelhandel oder bei unqualifizierten Jobs) lassen sich aus Angst um den Arbeitsplatz aber gefallen. Ob Du das möchtest, musst Du selber wissen.

Jetzt war ich einige male erst um 7:50 am Platz, so dass ich zu spät in der Line war und habe daraufhin eine schriftliche Abmahnung von meinem Ausbilder erhalten.
Schreibe eine Stellungsnahme zu der Abmahnung und verlange, dass diese Stellungnahme mit in der Personalakte abgelegt wird. Du kannst gegen eine Abmahnung zwar jetzt nicht vorgehen, wenn es aber zum Rechtsstreit kommt, dann ist wichtig, dass da auch Dein Standpunkt mit dabei liegt.

Darf er das überhaupt? Ich meine bin ich dazu verpflichtet vor Arbeitsbeginn bereits am Platz zu sitzen und meinen pc zu booten etc.???
Nein, es sei denn, der Arbeitgeber legt den Arbeitsbeginn auf 7:45 fest. Dann muss er aber auch früher Arbeitsende machen. Und das Runterfahren ist ebenfalls Arbeitszeit.

Wenn Du die Probezeit schon hinter Dir hast und ihr einen Betriebsrat habt, dann wende dich an den. Wenn kein BR da ist, dann wende Dich an deine zuständige Gewerkschaft und lasse dich da beraten.

Auch, wenn das bei der jetzigen Arbeitsmarktlage lächerlich klingen mag: Wenn Du es einmal mit dir machen lässt, machen sie es immer wieder mit dir. Wehre Dich, wenn Du dich ungerecht behandelt fühlst.

Marty