Abgeltungssteuer SKR 04

siggi_star

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4 November 2009
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Schonmal drüber nachgedacht was §20(8) bedeuten könnte?
(8) Soweit Einkünfte der in den Absätzen 1, 2 und 3 bezeichneten Art zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen Einkünften zuzurechnen.
Wer zu buchen hat wird also insbesondere 15er oder 18er Einkünfte haben und damit kommt keine Abgeltungssteuer ins Spiel. Dann helfen aber die Konten 7630 ff. weiter.