Abfindung nach Kündung! Wie viel?

UncleChicken

seriöser Klammer
ID: 307236
L
6 Januar 2008
1.315
60
Hi!
Ich wurde vor einigen Monaten gekündigt. Demnächst habe ich die erste Güteverhandlung! Nun wollte ich euch mal fragen, wieviel mir eigentlich von der ganzen Abfindung überhaupt übrig bleiben dürfte?

Angenommen es tritt folgendes in Kraft: (wie bei einem Kolegen)

3 Monatslöhne zu 0,75 - bei einem Bruttolohn von 2100 (netto 1300)

Wäre nett von euch wenn ihr mir eure Einschätzungen vortragen könntet :)
Am besten wäre es für mich, wenn sich jemand mit Erfahrungen in diesem Gebiet melden würde!

Vielen Dank schonmal!

gruß
 
Wie, was übrig bleibt?

Erstmal gehen von der Gesamtsumme die üblichen Abschläge für Steuern und Sozialversicherungen runter.

Daumenwert für die generelle Höhe kenn ich mit 1 Monatsbrutto pro Arbeitsjahr.

gruss kelle!
 
Wie, was übrig bleibt?

Erstmal gehen von der Gesamtsumme die üblichen Abschläge für Steuern und Sozialversicherungen runter.

Daumenwert für die generelle Höhe kenn ich mit 1 Monatsbrutto pro Arbeitsjahr.

gruss kelle!

Genau das meine ich damit. Wieviel ich ca. an Steuern/Abgaben habe! Wieviel mir netto übrig bleiben dürfte (natürlich nur geschätzt)

danke :)
 
Ich wäre Steuerklasse I
Dann kann ich die Abfindung (bzgl. steuerlicher Abzüge) mit meinem Lohn/Gehalt von früher gleichsetzen? Ich hab mal gehört das man mehr zu versteuern hätte..

gruß
 
Durch die höhere Gesamtsumme steigt der Steuersatz.
Aber als Daumenpeilung kannst Du Dein Netto hochrechnen.

gruss kelle!
 
Je länger Du anschließend arbeitslos bist, desto mehr bekommst Du von der versteuerten Summe wieder. Ab einem Jahr Arbeitslosigkeit wird 100% rückvergütet.

Das ist allerdings nur ein schwacher Trost.
 
Ein Jahr lang habe ich ja die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beziehen. (was ich natürlich nicht ausnützen werde) Soweit ich weis darf mir das Arbeitsamt auch nichts von meiner Abfindung abziehen...!?
 
uff kompliziert, danke für den link!

So wie ichs rausgelesen habe, sollte ich meine Abfindung behalten dürfen...
... In dem Text wurde erklärt, das idr. nur dann gekürzt wird, wenn ich meine Kündigungsfrist verkürze... das war bei mir jedoch nicht der fall. Ich hatte einen Monat Kündigungsfrist und bin danach aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.

hoffentlich haut das auch so hin ;)

danke nochmal!