Ab wann gilt eine AGB Änderung?

abraxa

Well-known member
ID: 68419
L
20 April 2006
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78
Darf ein Anbieter eine Auszahlung, die bereits beantragt war, stornieren, nur weil er nachher die AGB geändert hat und die Auszahlungsgrenze hinaufgesetzt hat?

Was kann man dagegen tun? Hilft da eine Rechtsschutzversicherung auch wenn es sich nur um 10 € handelt?

lg

*edit by Zera (Wieso nicht gleich eine neutrale Frage?)
 
die agb änderung bezieht sich auf alles, was ab zeitpunkt des bekanntwerdens der agb erfolgt

alles, was vor der änderung war, ist nicht durch die änderung abgedeckt, ergo muss die auszahlung erfolgen

und deine rechtsschutzversicherung wird den fall nicht übernehmen, weil es unter geringfügigkeit fällt und wahrscheinlich nichtmal zu einem prozess führt

da gilt dann der grundsatz der wahrung der mittel, was durch einen einsatz von anwalt und co nicht gegeben ist
 
... und was habe ich dann für Möglichkeiten zu meiner Auszahlung zu kommen?

lg und danke!
 
Hm.. also ich würde es so machen:
Einen Brief (natürlich Einschreiben, sonst kommt so wichtige Post doch nie an :roll: ) verfassen.. nochmal ausdrücklich drauf hinweisen, dass du nach den alten AGB deine Auszahlung beantragt hast und diese dir somit zusteht. Die Kosten fürs Einschreiben würde ich direkt mit in die Auszahlungssumme aufnehmen.
Reagiert der Webbie nicht drauf, sollte die Möglichkeit des Mahnbescheides durchgezogen werden.

Die AZG wurde 'um einiges' hochgesetzt!?! (um den Post neutral zu halten ;) )
Da schießt mir direkt der Begriff 'Sonderkündigungsrecht' in den Kopf, weil dies nunmal einen entscheidenen Nachteil für dich als User darstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
wittis-web.de schrieb:
die agb änderung bezieht sich auf alles, was ab zeitpunkt des bekanntwerdens der agb erfolgt
Nein! Erstmal muss der Kunde die auch akzeptieren. Vorher nicht.

Beispiel: Wenn vorher Auszahlung ab 5 Euro und per AGB auf 100 Euro erhöht werden soll, dann widerspricht man dieser Änderung, zahlt seine 5 Euro aus und kündigt dann den Account.

Marty
 
andremh schrieb:
sehr witzig!!! Das ist doch nen Anbieter...den man hier nicht erwähnen darf :mrgreen:

Ach, doch nicht etwa der, der die letzten Tage down war wegen rechtlicher Probleme und der so nette Drohungen an seine User verschickt hat?:ugly:
 
Kann schon sein ... Drohungen waren es aber nicht ... wenn man mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann man sich abmelden, stand in der Mail! Von Auszahlungen in diesem Fall stand aber nichts da.

Was ist eigentlich ein Sonderauszahlungsrecht?

lg
 
abraxa schrieb:
Was ist eigentlich ein Sonderauszahlungsrecht?

Sonderkündigungsrecht.. auch 'ausserordentliche Kündigung' genannt.
Wenn ein besonderer Grund vorliegt, kannst du sofort deinen Vertrag 'kündigen' und musst nicht bis zum Ende dieses Vertrages warten, sprich.. bis zur AZG.

Besonderer Grund sollte ein Grund sein, der es beiden Vertragspartnern nicht zumutbar gestaltet, den Vertrag noch länger aufrecht zu erhalten.

In deinem Fall, bzw in diesem theoretischen Fall natürlich ;), die erhöhte AZG. Das gilt natürlich nicht pauschal für jede Erhöhung... dies muss schon eine enorme Verschlechterung für einen Vertragspartner darstellen.(von 1€ auf 10€, von 5€ auf 20€, usw usw.. lässt sich beliebig ausweiten)

Mal abgesehen davon.. du hast deine Leistung erbracht und diese wurde, wenn auch nur virtuell, deinem Guthabenkonto gutgeschrieben. Das Geld steht dir zu, da kann sich der Webbie noch so anstellen ;).

Und da du es zum Zeitpunkt der alten gültigen AGB beantragt hast, kann nicht einfach die geänderte AGB Version herangezogen werden um dich nicht auszuzahlen. Da gibt es nichtsmehr zu diskutieren, der Webbie muss auszahlen
 
abraxa schrieb:
Kann schon sein ... Drohungen waren es aber nicht ... wenn man mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann man sich abmelden, stand in der Mail! Von Auszahlungen in diesem Fall stand aber nichts da.
lg

Dann war's ein anderer Mailer. Den, den ich meine - darf hier auch nicht drüber geredet werden - drohte damit, daß User, wenn sie nich aufhören, Mails zu schicken, wann es wieder los geht, zu löschen und denen noch 29 Euro für die Löschung aus's Auge zu drücken - 29 Euro pro angefangene 15 Minuten, selbstverständlich.......
 
Er muss dich auszahlen. Schließlich hattest du die Auszahlung vor der AGB-Änderung vorgenommen.
 
Pompei.Pit schrieb:
Dann war's ein anderer Mailer. Den, den ich meine - darf hier auch nicht drüber geredet werden - drohte damit, daß User, wenn sie nich aufhören, Mails zu schicken, wann es wieder los geht, zu löschen und denen noch 29 Euro für die Löschung aus's Auge zu drücken - 29 Euro pro angefangene 15 Minuten, selbstverständlich.......

... dürfte doch der selbe Mailer sein, an die Mail kann ich mich auch erinnern, habe ich nur verdrängt ...

lg
 
abraxa schrieb:
Kann schon sein ... Drohungen waren es aber nicht
Naja es kommt darauf an ob man es als Drohung ansieht er wenn er schreibt dass alle User die gegen seine Regeln verstossen haben, ohne Vorwahrnung, gelöscht werden. Wobei zu beachten ist das darunter auch die Diskussionen bei Klamm fallen... :roll:

Bin ich froh nicht mehr bei dem Mailer zu sein, sonst wäre es mir wahrscheinlich schwer gefallen etwas über den Mailer hier zu schreiben.
 
... die sind schon wieder offline

Kann ein Anbieter überhaupt verbieten, dass über ihn gesprochen wird?
Es gilt doch noch immer freie Meinungsäußerung und wenn man die Wahrheit sagt ... ??

lg
 
@abraxa
tja aber leider nicht in einen Forum. Hier gilt das Hausrecht. Der jeweilige Betreiber bestimmt alleine was gepostet werden darf und was nicht.

Ausserdem wenn es um Medien geht kann jeder verlangen das über ihn nicht bzw. anonym berichtet wird. (Man kanns natürlich auch auf einen Rechtsstreit ankommen lasssen mit ungewissen Ausgang)
Das mag man zwar nicht mögen aber so ist nun mal das Recht.