40 Euro Bußgeld für zu laute Musik im Auto?

News-Bot

klamm-Bot
25 April 2006
7.489
209
Folgende News wurde am 24.10.2007 um 19:31:00 Uhr veröffentlicht:
40 Euro Bußgeld für zu laute Musik im Auto?
Shortnews

Das Bundesverkehrsministerium plant, im Zuge einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Lärmsünder ein Bußgeld von 40 Euro und mindestens ein Punkt in Flensburg für zu laute Musik im Straßenverkehr einzuführen. Begründet wird dies mit der Ablenkung durch laute Musik vom Straßenverkehr und die damit erhöhte Unfallgefahr. Auch die zunehmenden Beschwerden von Anwohnern über den Lärm aus den Autos werden mit aufgeführt. Es sei schon vorgekommen, dass Fahrer unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen haben, da sie wegen der zu lauten Beschallung einen Unfall schlicht nicht bemerkt hätten. Der Vorschlag wird zurzeit noch geprüft.
 
Denke schon, dass das Sinn macht, weil manche Leute, insbesondere Teenies, die ihre ersten beiden Jahre am Steuer verbringen, übertreiben es echt manchmal ziemlich! Da würde man den größten Unfall nicht mehr höhren fürchte ich...und normale Einsicht von denjenigen ist kaum zu erwarten denke ich^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann muss aber "zu laut" erstmal wieder definiert werden. Was dem einen normal, ist dem anderen zu laut. Man stell sich mal vor, was da dann wieder an Einsprüchen und Gerichtsverhandlungen anstehen würde. Ist ja in Zeiten der Rechtschutzversicherungen nen Volkssport geworden.
 
Ich würde sagen, zu laut ist alles was einen daran hindert, das man Sirenen von Krankenwagen und co. hört.

Da hast du grundsätzlich recht, aber trotzdem liefern solche Formulierungen doch andauernd Gründe für Streitigkeiten, welche nicht zuletzt vor Gericht landen. Eine genaue Definition, mit z.B. einer Dezibelangabe etc., wäre da sicher besser und rechtlich sicherer.
 
Da hast du grundsätzlich recht, aber trotzdem liefern solche Formulierungen doch andauernd Gründe für Streitigkeiten, welche nicht zuletzt vor Gericht landen. Eine genaue Definition, mit z.B. einer Dezibelangabe etc., wäre da sicher besser und rechtlich sicherer.

Und demnächst muss dann die Polizei am Strassenrand stehen, mal eben alle Umgebungsgeräusche ausschalten und mit einem (natürlich geeichten) Messgerät messen?

Da bin ich einfach mal dafür, dass zwei Beamte als Zeugen völlig reichen, so wie bei einem Rotlicht-Verstoss etc. auch.

Marty
 
Und schon haben wir das nächste Problem, dass wenn ich das Auto voll habe, habe ich genug "Gegenzeugen" und es landet doch wieder vor Gericht.
 
Und schon haben wir das nächste Problem, dass wenn ich das Auto voll habe, habe ich genug "Gegenzeugen" und es landet doch wieder vor Gericht.
Dann entscheidet eben ein Richter, wem er mehr glaubt. Ich verstehe schon, dass Du mit Deiner Aussage solche Gerichtsentscheidungen verhindern möchtest, damit das nicht soviel Aufwand verursacht.

Aber was bringt es, der Polizei vorzuschreiben: Rotlichtverstoss muss mit Kameras aus zwei Winkeln photografiert sein, Lautstärke mit geeichtem Messgerät aus x Metern Abstand etc... Das kann die Polizei nicht, dann kann man sich die passenden Gesetze direkt sparen und jeder fährt über Rot, wann er will und jeder dreht die Musikanlage auf, wie er will und niemand muss sich mehr anschnallen...

Marty
 
Genau, ich will eben nur ausdrücken, dass wenn man alles klar und deutlich formuliert, es weniger "Angriffspunkte" für gewisse Entscheidungen gibt. Wir haben in Deutschland ja schon diverse Gesetze und Verordnungen, welche stellenweise ziemlich schwammig formuliert sind.
 
Genau, ich will eben nur ausdrücken, dass wenn man alles klar und deutlich formuliert, es weniger "Angriffspunkte" für gewisse Entscheidungen gibt. Wir haben in Deutschland ja schon diverse Gesetze und Verordnungen, welche stellenweise ziemlich schwammig formuliert sind.

Du kannst doch selbst nachdenken oder? Unter "zu laut" wird alles verstanden, was andere Menschen belästigen, behindern und/oder stören könnte. Wenn Die Musik nicht außerhalb des Wagens zu hören ist, ist sie für deine Mitmenschen nicht zu laut. Wie auch, wenn sie sie nicht hören?

Hörst du aber trotzdem dann die Sirenen nicht, dann ist sogar diese "Zimmerlautstärke" im Auto noch ZU laut. Wo ist das Problem?
 
Du kannst doch selbst nachdenken oder? Unter "zu laut" wird alles verstanden, was andere Menschen belästigen, behindern und/oder stören könnte. Wenn Die Musik nicht außerhalb des Wagens zu hören ist, ist sie für deine Mitmenschen nicht zu laut. Wie auch, wenn sie sie nicht hören?

Hörst du aber trotzdem dann die Sirenen nicht, dann ist sogar diese "Zimmerlautstärke" im Auto noch ZU laut. Wo ist das Problem?

Liest du dir auch die vorherigen Beiträge mal durch? Es ging hier mehr um die rechtliche Definition von "zu laut". Du hast vollkommen recht, is ja auch logisch. Aber wenn dann doch mal jemand diesbezüglich belangt werden soll, is doch der Weg zum Anwalt schon fast vorprogrammiert. Darauf wollte ich nur hinaus. Wie gesagt, für den gesunden Menschenverstand ist deine Feststellung auch vollkommen richtig und wird von mir auch "unterschrieben". ;)
 
Die einzige Lösung wäre, die maximal mögliche Schallentwicklung des Fahrzeuges regelmäßig überprüfen zu lassen. Das Auto müßte also bei der HU in eine Schall-Meß-Kammer, dort würde das Radio voll aufgedreht und der Motor im kompletten Drehzahlbereich durchgeorgelt. Man könnte so also die maximale Lautstärke, die von Motor und Soundanlage ausgehen kann ermitteln.

Wenn nun eine Krachmaschine einem Polizisten zu laut erscheint, müßte der das Fahrzeug beschlagnahmen und unverzüglich (also auf Normalsterblichendeutsch: "ohne schuldhafte Verzögerung) einer solchen Schallmessung zuführen. Würde sich das Fahrzeug dort als zu laut erweisen, wäre das eine nicht genehmigte Bauliche Veränderung am Fahrzeug und könnte mit den bestehenden Gesetzen geahndet werden.

Wer ein besonders lautes Radio einbauen will, kann das tun und damit zum TÜV fahren (natürlich ausgeschaltet). Dort kann die Geräuschentwicklung gemessen und ggf. als zu laut entlarvt werden.