20 Tage krank und dann Rausschmiss!

Colas_Night

Frucht Prickler
21 April 2006
743
45
Hallo Leute,

also meine Schwester geht zurzeit auf das BVJ-C. Das ist irgendsoeine Unterart des BVJ. Dabei hat sie ein Jahr lang unterricht im hauswirtschaftlichen Bereich. Einen Abschluss bekommt man da nicht direkt. Mir gehts aber eher um folgendes.

Am Anfang des Schuljahres bekam sie gesagt, dass jeder Schüler fliegt, wenn er mehr als 20 Tage im gesamten Jahr krank ist. Das hört sich schon so kurios an, aber selbst dann wenn dieser vom Arzt entschuldigt wurde. Wir haben uns nur gedacht: Solche Spinner.. und fertig. Jetzt ist es so: Meine Schwester hatte im November das Pfeifersche Drüsenfieber, was auch vom Arzt festgestellt worden war und jetzt hat sie eine Bronchitis, ebenfalls vom Arzt attestiert und entschuldigt.

Und ich weiß selbst, ihr geht es nicht besonders gut. Deswegen meine Frage: Kann es denn wirklich sein, dass man trotz Entschuldigung von der Schule geschmissen werden kann? Was soll meine Schwester denn bitte machen? In die Schule gehen und die anderen anstecken?! (Mich hat sie übrigens schon angesteckt :p)

Naja, vielleicht kann mir ja einer von euch sagen, ob das wirklich geht. Ärgert mich echt total, dass sowas möglich ist...

VD Sabrina
 
Musste sie am Anfang irgendwas unterschreiben, dass sie so einem Vorgehen zustimmen würde?
Aber selbst dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Ihr solltet euch an einen professionellen Rechtsbeistand wenden.
 
also ich würde auch sagen das ist sehr kurios und würde auch einen Anwalt empfehlen. Ich bin der Meinung wenn sie die Leistungen nacharbeitet und in den Arbeiten und Zeugnissen dementsprechend normale Noten schreibt, Muss Sie das Schiuljahr abschließen dürfen. Man weiß ja nie was passiert! Es kann ja jeder nen schweren Unfall oder eine Krankheit bekommen. Und ein Rausschmiss von der Schule würde den Lebenslauf diener Schwester total versauen. Da achten nämlich spätere Arbeitgeber schon drauf ob eine Schule oder Ausbildung geschmissen wurde... Ich wünsch euch da viel Glüpck und würde mich über nen Post zu Ausgang der Geschichte freun!!!
 
Deswegen meine Frage: Kann es denn wirklich sein, dass man trotz Entschuldigung von der Schule geschmissen werden kann?

Ich kann mir nur vorstellen, dass das vielleicht bei Schülern die alle paar Wochen krank sind, so gehandhabt werden kann. Viele Schulen bestehen auch darauf, spätestens nach dem X Krankheitstag ein Attest vom Arzt vorliegen zu haben, um entsprechend reagieren zu können.

Sollte all das nicht auf deine Schwester zutreffen, würde ich dir ebenfalls anraten, die Sache mal einem Anwalt zu schildern. Rechtsschutzversicherung?
 
das ist in vielen Weiterbildungsmaßnahmen so

Grund:
wer zuviele Tage fehlt, der kann das Kursziel nicht mehr erreichen, und für den ist deshalb der Kurs beendet

stand bei meinem Meisterkurs auch so im Kursleitfaden drin
wobei das nicht so geahndet wurde, den Leuten war egal, wie oft du da warst, Hauptsache, du hast deine Meisterprüfung bestanden
 
Sie kann ja mal fragen, ob sie weitermachen darf, wenn sie bei einer Feststellungsprüfung (oder wie heißt das, wo man über den gesamten Stoff abgefragt wird?) teilnimmt.

Anwalt wird da nicht viel bringen, worauf willst du auch klagen? Zudem sehe ich die Schule sogar im Recht aus von Witti genannten Gründen. Wie es dann gehandhabt wird, sind andere Sachen, ich war bei der Sabel Stiftung, welche in solchen Belangen eigentlich immer sehr kulant war.
 
Prinzipiell würde ich sagen, ist so etwas schon möglich, kenne da aber die näheren Umstände nicht.
Aber, dass der Grund des Fehlens nicht beachtet wird, kann schon sein. Klar isses blöd, da man die Krankheit ja nicht selbst verschuldet hat.

Das Beispiel hakt evtl. ein bisschen, aber fürn Führerschein braucht man ja z.B. nen Erste-Hilfe-Kurs. Wenn man den nicht hat, gibts keinen Führerschein, warum man ihn nicht hat, ist egal. Nur ist es da eben nicht so schlimm, weil es genug Möglichkeiten gibt diesen nachzuholen. Sollte nur zur Verdeutlichung dienen, dass dieses Vorgehen durchaus seine Gründe haben kann.
 
das klingt ja sehr blöd, aber habt ihr schonmal mit der schule oder den lehrern gesprochen? weil wie schon gesagt wurde muss natürlich auch das kursziel erreicht werden und dann kann sie ja vielleicht von zu hause was arbeiten und sich mit den lehrern absprechen.. =( sonst hilft nur der rechtsbeistand..
 
Leider fehlen viele wichtige Angaben um dir zu helfen. (Bundesland, Alter der Schwester, ...)

BVJ, steht zumindest bei uns für berufsvorbereitendes Jahr. Gedacht für Schüler ohne Ausbildungsplatz, die meist noch minderjährig sind und somit der Schulpflicht unterliegen.

Somit greift in diesem Fall das jeweilige Schulgesetz, solche "Verträge" schließen mittlerweile viele Schulen teils aus berechtigtem Anlass. Allerdings lassen sich diese meist nicht mit dem Schulgesetz vereinbaren.

Wenn deine Schwester nun also von der Schule fliegt, dann kenne ich es so:

1. Brief mit Androhung der Ausschulung
2. Brief über die Ausschulung, ist ein normaler VA (Verwaltungsakt, somit hat man 30 Tage zeit bei der zuständigen Widerspruchsbehörde Widerspruch einzureichen, die Adresse muss im Schreiben in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.

Einen Anwalt brauchst du vorerst nicht, wichtig ist nur, das der Ausschulung binnen der 30 Tage wiedersprochen wird. Der Widerspruch muss erstmal nichtmal begründet sein, zur Fristwahrung reicht es ihn einzureichen. (wie das geht steht in der Rechtsbehelfsbelehrung). Die Wiederspruchsbegründung kann direkt angegeben werden oder muss halt zeitig nachgereicht werden.

Ob der Wiederspruch nun aufschiebende Wirkung hat, da bin ich mir in diesem Fall nicht sicher. Sollte es so sein, ist es wichtig das deine Schwester sich weiterhin krank meldet mit Attest oder die Schule besucht.

Die zuständige Stelle wird dann den Wiederspruch prüfen und eine Entscheidung fällen, gegen die kann dann wiederrum binnen 30 Tagen Klage durch die Schule oder euch eingereicht werden.

Spätestens jetzt würde ich mir dann doch einen kompetenten Anwalt suchen.

----

Das was Witti geschrieben hat, wird die Begründung im Ausschulungsschreiben sein.

----

Letztlich würde ich aber auch erstmal das Gespräch mit der Schule suchen, denn was bringt es sich in eine Schule einzuklagen, wenn man dann die A-Karte hat.
 
Also ich denke sie wollten euch nur einschüchtern... Denke nicht das sie das wirklich machen... den die Schule bekommt vom Staat dafür Geld das sie die Leute aufnimmt ;)
 
Ja genau ich glaube dass ist pure Angstmacherei.
Ich würde einmal die Eltern zum Klassenvorstand schicken und über die Momentane Situation berichten und fragen was in ihrem Fall gemacht werden soll und ich bin mir sicher dass der Klassenvorstand eine gute Lösung anbieten wird.
 
Antwort

Guten Abend,

das ist einfach mal eine Frechheit von der Schule, da Deine Schwester einfach das Recht hat sich auskurieren zu dürfen. Wenn sie trotz Krankheit zur Schule geht werden nur noch mehr Leute angesteckt. Auch wenn es keine ansteckende Krankheit ist, hat sie ein Recht auf Linderung im häuslichen Bereich.

Ich kann Dir da gut nachempfinden, da ich auch 2 Wochen aus der Schule bleiben musste. Es war attestiert, da ab dem 3. Tag, wenn man krank ist ein Attest reinreichen muss. Meine Lehrerin meinte zu mir, dass es nur gravierend sein würde, wenn ich von der gesamten Unterrichtszeit 50% fehlen würde. Hätte die Schule anders reagiert, wäre ich dagegen rechtlich vorgegangen.

Ich wünsche Dir alles Gute