Außerdem kannst du natürlich die Schule für eine Ausbildung abbrechen, da du dann die Berufsschule besuchen musst.
Ich habe lediglich ausgesagt, dass er nicht bis zu seinem 18. Lebensjahr zur (allgemeinbildenden) Schule gehen muss, was laut dem Gesetzesausschnit korrekt ist.Gratuliere, du bist heute schon der zweite der einen Link postet, den er scheinbar nichtmal selbst liest.......
Ja es gibt eine staatliche Schulpflicht die sich vom Grundgesetz ableiten lässt. Ja anschließend gibt es eine Berufsschulpflicht, welche auch Deutschlandweit erfüllt werden muss.
Seine Frage war, ob er die Schule für diese Ausbildung abbrechen kann, trotz Schulpflicht, was mit dem Verweis auf die Berufsschule beantwortet ist.
Aber sehr unglücklich formuliert, ja ...
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