07er/H- Kennzeichen

TeVator

Well-known member
ID: 140891
L
3 Mai 2006
339
23
Hi Leute,
ich habe mir nun den Traum vom ersten eigenen Auto verwirklicht, und mir nen 19 Jahre alten Nissan gekauft. Da man ja ein Auto das 20 Jahre oder älter ist als Youngtimer anmelden kann, hab ich mich diesbezüglich ein wenig kundig gemacht, aber irgendwie check ich das nicht.

Auf der Internetseite meiner Zulassungsstelle steht folgendes für Youngtimer:
Die Zuteilung von roten Kennzeichen ist auf Antrag möglich für Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind und an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen, für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur.

Und für Oldtimer steht da:

Das Oldtimerkennzeichen H wurde am 22.07.1997 eingeführt. Es kann auf Antrag für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist, vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gem. 21 c StVZO eine Betriebserlaubnis als Oldtimer hat.

Irgendwie ist das für mich wiedersprüchlich. Für angemeldete Youngtimer zwischen 20 und 30 Jahre darf ich also ausschließlich zu Auto-Veranstaltungen, Probe- und Reperaturfahrten usw. fahren während ich angemeldete Oldtimer ab 30 Jahren quasi uneingeschränkt nutzen darf!?
Normal müßte das doch umgekehrt sein oder?
 
Moin.

Irgendwie ist das für mich wiedersprüchlich. Für angemeldete Youngtimer zwischen 20 und 30 Jahre darf ich also ausschließlich zu Auto-Veranstaltungen, Probe- und Reperaturfahrten usw. fahren während ich angemeldete Oldtimer ab 30 Jahren quasi uneingeschränkt nutzen darf!?
Normal müßte das doch umgekehrt sein oder?

Nö, finde ich nicht. Es soll schlicht verhindern, dass sich nun alle wie wild auf die alten Dreckschleudern von 1986 werfen, nur weil sie steuerlich günstiger sind ;-)

Für den Gesetzgeber "kulturell besonders unterstützenswert" wird ein Auto halt erst nach 30 Jahren.

Grüße,
Markus
 
Aber die Autos ab 30 Jahre sind doch viel seltener als Youngtimer ab 20 Jahren. Von daher sollten für mich diese Oldtimer eben (wie du schon sagtest) mehr als "kulturell besonders unterstützenswert" angesehen werden als die Youngtimer; sprich einen Oldtimer sollte man gerade deswegen nicht als Alltagsauto fahren dürfen :-?
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja das hat der Gesetzgeber so mal festgelegt, find ich auch gut so!
In 1 1/2 Jahren darf ich meinen mit H Kennzeiche fahren :)

Und falls du wirklich vor hast dir ein 07er kennzeichen zu besorgen, würde ich vorher einmal gucken, ob du nicht einen Erstwagen vorweisen mußt...
Außerdem würde ich mich beeilen, denn ab 2007 kriegt man 07er Kennzeichen nur noch bei 30 Jahre alten Autos.