Hi Leute,
ich habe mir nun den Traum vom ersten eigenen Auto verwirklicht, und mir nen 19 Jahre alten Nissan gekauft. Da man ja ein Auto das 20 Jahre oder älter ist als Youngtimer anmelden kann, hab ich mich diesbezüglich ein wenig kundig gemacht, aber irgendwie check ich das nicht.
Auf der Internetseite meiner Zulassungsstelle steht folgendes für Youngtimer:
Und für Oldtimer steht da:
Irgendwie ist das für mich wiedersprüchlich. Für angemeldete Youngtimer zwischen 20 und 30 Jahre darf ich also ausschließlich zu Auto-Veranstaltungen, Probe- und Reperaturfahrten usw. fahren während ich angemeldete Oldtimer ab 30 Jahren quasi uneingeschränkt nutzen darf!?
Normal müßte das doch umgekehrt sein oder?
ich habe mir nun den Traum vom ersten eigenen Auto verwirklicht, und mir nen 19 Jahre alten Nissan gekauft. Da man ja ein Auto das 20 Jahre oder älter ist als Youngtimer anmelden kann, hab ich mich diesbezüglich ein wenig kundig gemacht, aber irgendwie check ich das nicht.
Auf der Internetseite meiner Zulassungsstelle steht folgendes für Youngtimer:
Die Zuteilung von roten Kennzeichen ist auf Antrag möglich für Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind und an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen, für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur.
Und für Oldtimer steht da:
Das Oldtimerkennzeichen H wurde am 22.07.1997 eingeführt. Es kann auf Antrag für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist, vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gem. 21 c StVZO eine Betriebserlaubnis als Oldtimer hat.
Irgendwie ist das für mich wiedersprüchlich. Für angemeldete Youngtimer zwischen 20 und 30 Jahre darf ich also ausschließlich zu Auto-Veranstaltungen, Probe- und Reperaturfahrten usw. fahren während ich angemeldete Oldtimer ab 30 Jahren quasi uneingeschränkt nutzen darf!?
Normal müßte das doch umgekehrt sein oder?