Steuererklärung: Wo trage ich Fahrkosten zur Schule/Weiterbildung ein?

Benutzer-1170

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23 April 2006
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Hallo,

ich sitze gerade über meiner ersten Steuerklärung, die ich für 07 und 08 machen muss. Nun stellt sich mir die Frage, wo ich die Fahrkosten zur Berufsschule und zu IHK-Kursen eintragen kann, insbesondere, weil bei diesen ja Hin- und Rückweg angerechnet wird und nicht nur die einfache strecke. Trage ich das einfach bei Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ein oder unter Reisekosten?
 
[...] Nun stellt sich mir die Frage, wo ich die Fahrkosten zur Berufsschule und zu IHK-Kursen eintragen kann, insbesondere, weil bei diesen ja Hin- und Rückweg angerechnet wird und nicht nur die einfache strecke. [...]
Wie kommst du darauf, dass Hin- und Rückweg angerechnet werden?

Gem. § 9 (1) Nr. 4 S. 2 EStG kann nur eine "Entfernungspauschale" für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden. Und auch bei doppelter Haushaltsführung kann gem. § 9 (1) Nr. 5 S. 4 EStG nur eine "Entfernungspauschale" für die wöchentlichen Heimfahrten angesetzt werden. Nur wenn eine Behinderung gem. § 9 (2) S. 3 EStG vorliegt, können die "tatsächlichen Aufwendungen" angesetzt werden.

[...] Trage ich das einfach bei Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ein oder unter Reisekosten?
Bei § 9 (1) Nr. 4 und Nr. 5 EStG einfach die Angaben unter "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" eingetragen. Für die tatsächlichen Aufwendungen gem. § 9 (2) S. 3 EStG ebenfalls die Angaben unter "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" ausfüllen oder, wenn du die tatsächlichen Kosten mittels Fahrtenbuch nachweisen kannst, einfach den Betrag unter "weitere Werbungskosten" eintragen.
 
Wie kommst du darauf, dass Hin- und Rückweg angerechnet werden?

Wie gesagt können für Fahrten zwischen Schule und Weiterbildungsstätte Hin- und Rückfahrt angerechnet werden bei den Werbungskosten. Es ist nicht von Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte die Rede (Quelle: Finanzbeamter). Und auch dafür frage ich, wo diese eingetragen werden sollen und als was, weil dort ja keine weiteren Bezeichnungen wie Schule oder IHK zu tätigen sind.
 
[...] Es ist nicht von Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte die Rede (Quelle: Finanzbeamter). [...]
Dann erübrigt sich doch die Frage, ob du diese Aufwendungen unter "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" eintragen kannst. Was hat denn der Finanzbeamte gesagt, wo du sie eintragen sollst?

Im Zweifel würde ich sie einfach unter "weitere Werbungskosten" eintragen.
 
Mal ganz blöd gefragt: Hätte dir das deine Quelle nicht auch gleich zeigen können? :think:

Weil ich über die Sache vor über einem Jahr mit ihm gesprochen habe und es damals noch nicht um eine Steuerklärung ging, sondern andere Gründe hatte.


Jacky schrieb:
Dann erübrigt sich doch die Frage, ob du diese Aufwendungen unter "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" eintragen kannst.

Nicht unbedingt, vielleicht zählt ja die Berufsschule mit zur Arbeitsstätte, hängt ja unmittelbar zusammen und im Steuerrecht ist bei uns ja so einiges möglich. Deshalb meine Frage.
 
[...] vielleicht zählt ja die Berufsschule mit zur Arbeitsstätte, [...]
Sorry, aber jetzt blicke ich nicht mehr durch. Oben meintest du doch noch, dass der Finanzbeamte deine Berufsschule als Weiterbildung eingestuft hat und nicht als Arbeitsstätte?

Ich würde an deiner Stelle nochmal zu diesem Finanzbeamten gehen und ihn fragen, wie er diese Aufwendungen einstuft und wo du sie in deiner Steuererklärung eintragen sollst. Ohne deine beruflichen und evtl. auch privaten Lebensumstände zu kennen, kann hier ohnehin niemand diese Aufwendungen genau zuordnen. Daher ist es am besten, wenn du das mit deinem Sachbearbeiter klärst.
 
Natürlich kann man die volle Fahrtstrecke ansetzen. Auch die 20 km-Kürzung wäre hier nicht zur Anwendung gekommen. Ebenso sind Verpflegungsmehraufwendungen möglich.

Da ich immer nur das Programmhandling kenne, habe ich es mit Formularzeilen etwas schwer, aber so wie es ausschaut sollten es sein:
  • Fahrtkosten Zeile 53 (2007), Zeilen 55-56 (2008)
  • Verpflegungsmehraufwendungen Zeilen 61-65 (2007, 2008)
Für die Fahrkosten könnte sich eine eigene Anlage lohnen, in der man die eingetragene Summe erläutert. Aber definitiv gehört das nicht in den Bereich der Fahrten Wohnung-Arbeit.
 
Hallo joschilein, schön das du endlich da bist. :biggrin:

Zählt eigentlich die Berufsschule zur Weiterbildung? Also wenn man im Rahmen einer Berufsausbildung eine Berufsschule besucht, kann dies doch eigentlich keine "Weiterbildung" sein, oder etwa doch? :think:

Habe nur das BFH Urteil vom 10.04.2008, VI R 66/05, zur Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme gefunden. Aber aus diesem konnte ich dies leider nicht raus lesen.
 
Berufsschule dürfte in der Regel keine Weiterbildung sein, sondern wird im Zusammenhang mit einem Ausbildungsdienstverhältnis besucht und in dessen Zusammenhang sind alle Fahrtkosten Werbungskosten, wobei alle Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absolviert werden, wie Dienstreisen zu behandeln sind (Besonderheiten wie Familienheimfahrten etc. mal ignoriert). Als selbst "(Ex-)Betroffener" weiß ich das ;) (hoffentlich richtig 8))

Ich könnte ja noch eine weitere Besonderheit erwähnen*: Für Krankenschwestern gibt es keine Berufsschule, dafür gibt es dann Schwesternschulen, die i.d.R. vom jeweiligen Krankenhaus in quasi hoheitlicher Stellvertretung für den Staat geführt werden. Und jetzt mach mal insbesondere der Familienkasse klar, warum hier Reisekosten mit doppelter Fahrstrecke anzusetzen sind, obwohl es sich um ein "Gebäude", aber keine Arbeitsstätte des Arbeit-/Ausbildungsgebers handelt, auch wenn keine Schul- mit Arbeitstagen vermengt werden.
*Jedenfalls für den Geltungsbereich Hessen, kann ggf. für andere Bundesländer abweichen.
 
Vielen Dank für die tolle Erklärung, joschilein! Wann etwas als Arbeitsstätte gilt und wann nicht, werde ich wohl nie wirklich verstehen. :-?

Und zu den Krankenschwester ... das ist doch typisch für Bürokraten. :LOL:

Edit: @MK8587
Sorry, dann habe ich dich einfach nur falsch verstanden. Aber joschilein hat dich richtig verstanden und es dir auch sehr schön erklärt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Och das Thema Arbeitsstätte ist nahezu unerschöpflich. Obwohl sich mit den Richtlinien 2008 endlich mal was Richtung Normalität verändert hat, kann man sich immer noch in Details verirren. Gerade Kombinationen mit Firmenwagen und mehreren Arbeitsstätten sind sehr "schön".

Aber das tut hier nichts zur Sache und außerdem könnte man es eh nicht einfach mal so erläutern :ugly: (jaja, Steuervereinfachung :roll: )