Glückspiellizenz?

D_Blade

pfff (¬_¬)ノ
ID: 316129
L
31 März 2008
7.412
382
Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich der Glücksspiele.

Und zwar wenn es Buxseiten oder Paidmailerseiten Glückspiele anbieten, wie in etwa diese 50/50 - er, die man ja fast überall bei jedem Dienst sieht, brauchen die eine Glücksspiellizenz?

Denn theoretisch gesehen, könnte man ja auch gleich Slots, etc. einbauen lassen und keine Einzahlmöglichkeit geben.
Und das einzige was man verlieren würde, wäre einfach nur das erklickte.

Ist so etwas in gesetzlichem Rahmen überhaupt möglich?

Und wenn es möglich wäre, wäre es immer noch, wenn man Einzahlmöglichkeiten mit Klammlosen geben würde?

Und wenn es nicht möglich wäre, warum gibt es dann andere Glückspiele(50/50) und keine Slots (mit Klickmöglichkeiten für einen besseren Verdienst)?
 
Ganz klar: „Ja!“. Man sollte auch eine für eine Loseseite mit Slots haben 8O

Siehe SpielV §6a. Der Bundesverband Automatenunternehmer sagt dazu :

Mit dieser Vorschrift soll der missbräuchliche Betrieb von
Unterhaltungsautomaten ohne Geld-Gewinnmöglichkeit, bei denen in
der Vergangenheit auf unterschiedlicher Weise Bargeldauszahlungen
erfolgt sind, verboten werden. Sämtliche Umgehungsmöglichkeiten,
„auch Umgehungen der Umgehung“, um dennoch
Bargeldauszahlungen zu ermöglichen, z. B. über die Aufsicht, sind
untersagt.

Die Zone in dem sich Loseseiten mit Slots oder ähnlichem bewegen ist also dunkel Grau ;)
 
Sorry aber in §6A geht es um Glücksspiel um Geld.

Es geht in diesem Gesetz um Spielgeräte die Geld als Einsatz haben. Um so genannte Unterhaltungs Geldspieler. Die Einsatz kosten aber keine Gewinne auszahlen dürfen. Dies ist heute meistens in den alten Tokengeräten zu finden. Mit den Unterschied, dass heute keine Token mehr ausgezahlt werden dürfen.

Im weiteren im Bezug auf Loseseiten! Da dir Loseseiten die Gewinne nicht in Geld auszahlen, auch nicht durch umgehen, ist hier sicher nicht die Rede von! Was die Spieler untereinander tun geht die Loseseite wohl nichts an.

So lange die Loseseite die Gewinne nicht in Geld wandelt wird sie wohl nichts illegales tun. Und wenn hier jemand etwas umgeht, dann doch wohl der Spieler und nicht der Loseseitenbetreiber. Der Betreiber nimmt weder Geld an noch zahlt er Geld aus. Noch gibt es die Möglichkeit Geld zu gewinnen oder zu verlieren.

Wenn also jemand etwas umgeht wird es der Spieler sein!

Alleine der Spieler macht Geld zu Lose und Lose zu Geld. Und das geht eben auch nur dann wenn es Abnehmer gibt!

Das Loseseiten grau sind, das weis man schon lange. Aber auf der Blacklist stehen die gesetzlich noch nicht! Und wenn das einmal der Fall sein wird, werden hier die Loseseiten ins Ausland verschwinden. Der Staat hätte sicher nicht viel gegen tun können.

Wäre zum Beispiel für meine Frau gar kein Problem. Die würde die Loseseite auf ihren Firmensitz in GR überschreiben und auf einen Server dort hosten. Dann wäre die Geschichte auch wieder gegessen. In so einmal Fall würde sich der Staat um seine eigene Steuern bringen. Die dann den Griechen in die Hände fallen würden.

Wirklich ilegalisieren kann man Loseseiten gar nicht! Das geht schon auf Grund des WWW nicht. Es gibt im WWW immer noch Casinos die hier verboten sind. Aber was will der deutsche Staat denen, wenn diese nicht im Bundesgebiet niedergelassenes sind?

Wenn also in Zukunft mal Gesetze erlassen werden, die das verbieten, dann wäre das Aus für Loseseiten noch lange nicht in Aussicht. Einzig der Firmensitz würde sich ändern.

Die USA hat das im übrigen schon einmal versucht. Die hat viele OCs verboten. Und was war das Ende der Geschichte? Heute operieren die OCs auf Südseeinseln. Auch das Sperren der Transaktionen auf deren Konten (Banktransfersperren) hat nichts gebracht. Da wurden dann Dienste wie Webdollar etc in Anspruch genommen. Das Ende ist. Die USA hat sich selbst um wichtige Steuern gebracht.

Und genau so würde es auch mit Loseseiten sein!

Das WWW ist International. Und keiner zwingt im Fall der Fälle euch in Deutschland zu operieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
wie oft wurde das Thema hier schon durchgekaut?
Reine Loseseite - kein Problem. Problem würde es aber bereits geben wenn Auszahlung in Primera möglich ist, da diese einen festen Gegenwert in Euro hat. Das bedenken derzeit einige Loseseiten nicht wenn sie dieses Auszahlungsform anbieten.

Aber wie immer, wo kein Kläger da kein Richter.

LG Laemmi
 
Das Thema wurde mehrfach durchgekaut. Wenn Lose einen Wert haben, dann ist es anbieten von illegalem Glücksspiel, wenn sie keinen Gegenwert haben, dann nicht.

Ob Lose einen Gegenwert haben wurde hier schon häufig diskutiert. Einige Gerichte werden sich in Zukunft damit sicherlich noch beschäftigen, wenn es um Euroklagen wegen geplatzen Loseleihen geht.

Die Teilnahme wäre dann übrigens auch strafbar, wobei die Verfahren alle eingestellt werden würden. Auf die Betreiber kämen dann jedoch erhebliche Strafen zu, da meist auch Minderjährige auf den Seiten spielen. Im Gegensatz zu der bloßen Teilnahme handelt es sich hier dann um ein Verbrechen und nicht mehr um ein Vergehen.

Die Seitenbetreiber können sich dann jedoch versuchen auf einen Verbotsirrtum zu berufen, da sie davon ausgingen únd dies wohl auch bei einer so umstrittenen Frage durften, dass Lose keinen Gegenwert besitzen. Wenn sie damit Erfolg hätten, würde die Schuld entfallen und somit keine Strafe zu erwarten sein.
In jedem Fall geht man jedoch sicher, wenn man sich von einem Rechtsanwalt eine Auskunft eingeholt. Bei erfolgter Rechtsauskunft eines Juristen ist immer ein Verbotsirrtum anzunehmen (st. Rspr. BGH).

MfG, Thomas
 
Im weiteren im Bezug auf Loseseiten! Da dir Loseseiten die Gewinne nicht in Geld auszahlen, auch nicht durch umgehen, ist hier sicher nicht die Rede von! Was die Spieler untereinander tun geht die Loseseite wohl nichts an.

ich frag mal einfach so blöd in die Runde ;)
bei Klammgeil z.Bsp. ist einer der ersten Menüpunkte *Lose kaufen*.
Ich kann mir also bei Biehls webmasterebesucher Lose zum zocken kaufen, oder wofür auch immer.
Ebenso sieht man auf der Seite, dass man sein Guthaben in Euro eintauschen kann.
Über einen sehr kurzen Umweg zahlt er mir mögliche Gewinne also doch in Geld aus!?

:think: ich weiß, euch langweilt das Thema, aber mich interessiert das wirklich ;)
 
Vorneweg, das Folgende ist rein konstruktiv und ohne persönlichen Angriff gemeint. (Ich möchte nicht falsch verstanden werden.)


Sorry aber in §6A geht es um Glücksspiel um Geld.

Eindeutig Falsch! Die Spieleverordnung ist auch für sogenannte Unterhaltungsautomaten und Fun-Games. SpielV §6a hat unter anderem den Betreibern von Tokenautomaten das Genick gebrochen.

Im weiteren im Bezug auf Loseseiten! Da dir Loseseiten die Gewinne nicht in Geld auszahlen, auch nicht durch umgehen, ist hier sicher nicht die Rede von! Was die Spieler untereinander tun geht die Loseseite wohl nichts an.

Das ist leider auch nicht ganz richtig, früher in den Spielehallen wurden die Token unter den Spielern gehandelt. Das war/ist verboten, die Spielehallenbetreiber wurde dazu aufgefordert dies zu Beaufsichtigen.

Das Klammlose keinen Wert haben ist als Argument nicht zuhalten, diese werden Gewerbsmäßig sowie Privat öffentlich gehandelt, und dieser Handel wird ganz klar geduldet und unterstützt. (Unterstützt in dem Sinne das es im Forum ein eigens eingerichtet Handelsplattform dafür gibt.)

Wäre zum Beispiel für meine Frau gar kein Problem. Die würde die Loseseite auf ihren Firmensitz in GR überschreiben und auf einen Server dort hosten. Dann wäre die Geschichte auch wieder gegessen. In so einmal Fall würde sich der Staat um seine eigene Steuern bringen. Die dann den Griechen in die Hände fallen würden.

Achja, so einfach ist das? Ich glaube du vertust dich da gewaltig.

Dem Staat gehen keine Steuern verloren, du bist mit deiner Geschäftsführung in DE ansässig und trittst mit der Gesellschaft in DE auf, dann hast du auch Steuern in DE zu zahlen. Um das zu umgehen gibt es das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen den beiden Ländern, darin sind einige Dinge geregelt die es zu beachten gibt um einem jeweiligem Land steuerlich zugeordnet werden zu können. Um als in Griechenland steuerpflichtig zu werden gilt es erstmal das der Großteil der geschäftlichen Aktivitäten in Griechenland stattfinden, und das die geschäftlichen Entscheidungen in Griechenland getätigt werden. (Was schwer mit einem Wohnsitz in DE zu realisieren lässt, aber dennoch möglich ist)

In der Beweispflicht bist dabei du und nicht der Staat.

Das hab ich alles erst vor ein paar Monaten selbst durchgemacht...

Wirklich ilegalisieren kann man Loseseiten gar nicht! Das geht schon auf Grund des WWW nicht. Es gibt im WWW immer noch Casinos die hier verboten sind. Aber was will der deutsche Staat denen, wenn diese nicht im Bundesgebiet niedergelassenes sind?

Ich meine was in Erinnerung zu haben das eine Website die sich ausschließlich an deutsch Anwender richtet auch an deutsche Rechte halten muss. (Ich bin mir dessen aber nicht mehr sicher und werde nochmal nachfragen)

Das WWW ist International. Und keiner zwingt im Fall der Fälle euch in Deutschland zu operieren.

Stimmt! Aber die Geschäftsleitung auszusetzen wenn diese in DE ansässig ist, ist das kleinste Problem.

Die meisten großen Firmen ziehen nur mit Sack und Pack in das jeweilige Land. Und die Verfolgung in andere Länder ergibt sich häufig als schwierig. Daher wird dieser Aufwand meist nicht betrieben wenn die Gesetzeslage nicht 100% klar ist.

Ich nimm mir mal vor mit einem Fachanwalt dieses Thema direkt und vertraulich zu besprechen. Bin gespannt was er dazu sagen wird. Wie gesagt ich denke 100% klar ist die Gesetzeslage für solche Seiten nicht aber ich denke wenn es einen Prozess geben würde gegen so eine Seite, dann würde würde die Partei der Loseseite diese Klage verlieren.
 
In meinen Augen kommt es darauf an ob es Werbung ist oder eben eine Abhilfe. Ich finde dort nur den Link "Lose kaufen" das ist insofern in Ordnung weil es sich hier um ein Unternehmen handelt, das seine Steuern zahlt. Ich selbst sehe da kein Problem darin.

Wäre aber ein Link "Lose verkaufen" dann wäre das schon ein Problem.

Wobei wirklich zu unterscheiden ist was Werbung und was eine Abhilfe ist!

.....
Dem Staat gehen keine Steuern verloren, du bist mit deiner Geschäftsführung in DE ansässig und trittst mit der Gesellschaft in DE auf, dann hast du auch Steuern in DE zu zahlen. Um das zu umgehen gibt es das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen den beiden Ländern, darin sind einige Dinge geregelt die es zu beachten gibt um einem jeweiligem Land steuerlich zugeordnet werden zu können. ....

Ach ne du machst Witze oder?

Nach deutschem Recht vielleicht schon. Aber nach griechischem nicht! Was interessiert meine Frau was die deutschen dazu sagen? Die deutschen haben über ihre Grenze hinaus nichts zu bestimmen. Und zwar rein gar nichts.

Was will den der deutsche Staat meiner Frau wenn die ihr Unternehmen nach Griechenland verlegt? Will der deutsche Staat die in Griechenland verklagen? Wäre doch ein Witz!! Was das deutsche Recht ist interessiert doch die Griechen einen feuchten! Und anders rum genau so!

Wenn meine Frau ihr Unternehmen verlegen würde hätte sie das Recht des neuen Landes beachten und ausführen müssen. Und nicht das der deutschen!!!

Die deutschen können noch so viel mit Verwaltungsbezirk schreiben. Das ist in Griechenland nicht gültig, sondern nur in Deutschland! Und da ist der Hacken begraben!

Las dir das ruhig mal durch den Kopf gehen. Was will der Staat den mit einem ausländischen Unternehmen im Ausland bewirken, wenn deutsch Gesetze anders sein sollten? Was soll da geschehen? Der Staat kann deutsches Recht im Ausland nicht durchsetzen. Insofern könnte meine Frau über diesen § Pasus getrost lächeln. Der ist eben in GR nicht gültig. Und da gibt es kein Wenn und kein Aber!

Keines Falles will ich dich damit verspotten. Viel mehr will ich dir damit sagen was der Staat dagegen gar nichts tun kann. Wenn du dein Unternehmen ins Ausland verlegst mag das vielleicht der deutsche Staat anders sehen. Aber was will der dir im Ausland tun?

Zu deinen Ansichten mit der Loseseite möchte ich nicht drauf eingehen. Ich teile da eine ganz andere Erfahrung!


P.s. der Staat würde sich nur Eigentore schießen wenn er das verbieten würde!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ach ne du machst Witze oder?

Nein ganz sicher nicht, ich habe Erfahrung mit so etwas und diese liegt nicht einmal 6 Monate zurück.

Nach deutschem Recht vielleicht schon. Aber nach griechischem nicht! Was interessiert meine Frau was die deutschen dazu sagen? Die deutschen haben über ihre Grenze hinaus nichts zu bestimmen. Und zwar rein gar nichts.

Ach deine Frau wohnt in Griechenland? Hat dort ihren Wohnsitz und hält sich dort auf? Dann ja, sollte Sie allerdings sich in DE aufhalten und dann auch noch mit Wohnsitz in DE hat Sie sich 100% an die deutschen Gesetze zu halten.

Das beste Bsp. ist doch dieser Marco der nur als Tourist in der Türkei war, und trotzdem nen verlängerten Urlaub dort verbringen musste (Weiss net 6 Monate waren das doch, oder?). Er war auch deutscher doch z.Z. war er in der Türkei und dort wird ihm auch der Prozess gemacht.

Was will den der deutsche Staat meiner Frau wenn die ihr Unternehmen nach Griechenland verlegt? Will der deutsche Staat die in Griechenland verklagen? Wäre doch ein Witz!! Was das deutsche Recht ist interessiert doch die Griechen einen feuchten! Und anders rum genau so!

Nichts hindert Sie daran, nur sollte sie um 100% sicher zu gehen direkt mit nach Griechenland ziehen. Ansonsten ist es schwer Tragbar sich Steuerlich zu Griechenland zuteilen zu lassen. Denn das Unternehemen ist nicht in Griechenland wenn es in DE auftritt und die Geschäftsführung in DE ist. Frag bei Finanzamt nach wirst die gleiche Information bekommen.

Das DBA ist nicht von Deutschland aufgesetzt worden das ist ein Abkommen zwischen beiden Ländern, das gilt in Land A wie in Land B

Im Prinzip ist mir das egal was du machst, ich hab genauso ignorant und blauäugig gehandelt und bin voll auf die Fresse gefallen. Das hat ganz schön viel Geld gekostet. Ich wollte egtl. damit nur meine Erfahrung mitteilen, wer Sie lesen möchte ok, wer nicht soll Sie selbst machen.


Sorry hatte das noch nicht editierte Posting Zitiert:

Keines Falles will ich dich damit verspotten. Viel mehr will ich dir damit sagen was der Staat dagegen gar nichts tun kann. Wenn du dein Unternehmen ins Ausland verlegst mag das vielleicht der deutsche Staat anders sehen. Aber was will der dir im Ausland tun?

Nichts und aber wenn die Geschäftsführung in DE ist (jede Firma hat einen Geschäftsführer/Direktor) dann holen die sich diese zu Brust. Deswegen mein Rat, wenn Firma im Ausland dann sollte die Geschäftsführung auch einen Wohnsitz im Ausland haben.

Ich bin kein Verfechter dieser Praxis, im gegenteil, will egtl nur die Problematik aufführen.

P.s. der Staat würde sich nur Eigentore schießen wenn er das verbieten würde!

Manchmal scheint es Ihm egal, siehe Fall: „bwin.de“ wieviele Steuern sind dem da durch die Lappen gegangen? Aber ein Konkurrent weniger ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht der Wohnsitz ist entscheidend sondern die Leitung! So lange das Unternehmen nicht aus Deutschland aus geführt wird bleibt es auch legal. Und das ist erst einmal zu beweisen.

DENN nach EU Recht ist das Niederlassungsrecht frei wählbar und das EU Recht steht über dem deutschen Recht.

Wie du siehst kann der Staat nichts! Steuern zahlt man dort wo man arbeitet! Siehe EU Recht.

Der Pasus der deutschen ist schon aus dem Grund so viel Wert wie ein Stück Toilettenpapier.

So muss jetzt erstmal meinen kleinen vom Kindi holen!
 
Nicht der Wohnsitz ist entscheidend sondern die Leitung!

Richtig, und wenn der Geschäftsführer in Wohnhaft in DE hat, dann wird davon ausgegangen das die Leitung des Unternehmen in DE stattfindet. Und das regelt das DBA und dies gilt in beiden Ländern.

Das DBA ist ja egtl gut denn Grundsätzlich ist es so wenn eine Gesellschaft in DE auftritt (Einige Rechnung an einen deutschen Kunden schreibt oder ein Produkt in DE verteibt) diese in DE steuerpflichtig ist das DBA (Doppelbesteurungsabkommen) verhindert dann das man nicht in beiden Ländern Steuern zahlen muss, nur in welchem du diese Zahlen musst wird vom DBA das DBA ist in beiden Ländern gleich und findet in beiden Ländern Anwendung.

Zum Thema „Glücksspiel oder nicht“: Ich hab heute Nachmittag einen Termin bekommen. Ich werde über das Ergebniss berichten.
 
Das kann ich mit Leichtigkeit wiederlegen:

EuGH Urteil vom 6.11.2003, C-243/01

Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs.

Demnach dürfen sich auch ausländische Wettbüros die keine Glücksspiellizenz haben und hier zu Lande keine Steuern zahlen in Deutschland niederlassen und Wetten an die im EU Ausland tätigen Unternehmen übermitteln.

Beschlossen in

EuGH Urteil Placania (2007)

Die Urteile sind unanfechtbar!


In beiden Fällen bestätigte der EuGH, dass es durchaus dem europäischen Recht entspricht, wenn ein in einem EU-Land legal lizenzierter Sportwettenanbieter seine Dienste über die nationalen Grenzen hinweg in einem anderen EU-Land anbietet.

Das zur legalen Seite!

Dabei haben die deutschen Wettbüros einen deutschen Firmensitz zahlen aber die Steuern dort wo der Sitz des Wettanbieter ist. (Meistens Malta).

Das ist nach EU Urteil Legal!

Im selben kann man sich das auf die Loseseiten übertragen. Wenn ich eine legale Loseseite in Griechenland habe, habe ich das freie Recht hier in Deutschland Kunden zu werben und zu bedienen. Auch dann wenn in ich Griechenland Steuern zahle und auch dann wenn ich hier gemeldet bin!

Das Niederlassung Recht ist in den EG Richtlinien klar geregelt. Der deutsche Passus widerspricht dem EG Richtlinien. Jedes ausländische EG Unternehmen hat das Recht im EG Raum Kunden zu bedienen. Das heißt auch anders herum. Ein deutsches Unternehmen darf auch in Italien fungieren und anders herum. Das Recht gilt für alle Staaten gleicher Maßen.

Also auf gut deutsch, auch du darfst mit deinem Loseverkauf in Griechenland Lose verkaufen in Deutschland Steuern zahlen und dir kann kein Grieche was tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würd mal sagen, wo kein kläger da kein richter...

es muss schon jemand wirklich ernst nehmen. mal als bsp:

jemand wird durch die lose glücksspielsüchtig und verliert sein ganzes vermögen, sagen wir 3k euro. Jetzt muss er so intelligent sein und die Losesetie verklagen, die ja wegen illegalem Glücksspiel ihn in die Pleite getrieben hat.

a) braucht er die nötige intelligenz (hätte er dann davor alles verzockt)
b) Kapital um Anwalt etc. vorzuschießen

genauso ist es bei den leuten die sich über loseleihen in noch größere schulden gestürzt haben wieder gilt a) und b) - auch da rechtl. grauzone.

alles in allem: legal nicht, aber die betreiber können das natürlich aufgrund der lage (allgemeine akzeptanz der klammlose hier) ohne verklagt zu werden durchziehn.
 
Das kann ich mit Leichtigkeit wiederlegen:

EuGH Urteil vom 6.11.2003, C-243/01

Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs.

Richtig kannst dich ja auch Niederlassen wo du willst, in welchem Land du als Steuerlich erachtet wirst sag dieses Urteil nichts aus.

Demnach dürfen sich auch ausländische Wettbüros die keine Glücksspiellizenz haben und hier zu Lande keine Steuern zahlen in Deutschland niederlassen und Wetten an die im EU Ausland tätigen Unternehmen übermitteln.

Beschlossen in

EuGH Urteil Placania (2007)

Wenn dieses Wettbüro keine Steuern in Deutschland zahlt, dann wird es alle Bedingungen die für das DBA zwischen den beiden Ländern gibt erfüllt haben um eben Steuerlich zu dem anderem Land gehören. Nur darum geht es doch. Ich sag nicht das dies unmöglich ist aber es ist sehr viel Aufwand.

Wir unterscheiden ja zwischen Straf und Steuergesetz.


Im selben kann man sich das auf die Loseseiten übertragen. Wenn ich eine legale Loseseite in Griechenland habe, habe ich das freie Recht hier in Deutschland Kunden zu werben und zu bedienen. Auch dann wenn in ich Griechenland Steuern zahle und auch dann wenn ich hier gemeldet bin!

Bis auf das mit den Steuern zahlen und hier gemeldet sein. Es ist nicht auszuschließen das du Steuerlich zu Griechenland dann zugeordnet wirst. Solange du alle Forderungen der DBA zwischen Deutschland und Griechenland erfüllst (nochmal diese DBA gilt in DE sowie in GR).

Nur erkläre dem Finanzamt mal das du als Geschäftführer in DE wohnst, egtl. nie nach Griechenland fährst dort auch keine Mitarbeiter hast, deine Website von zuhause in DE oder in einem Büro in DE pflegst und aufbaust und der Support auch in DE stattfindet. Alle geschäftlichen Verträge werden in DE geschlossen und eigtl. die Komplette Leitung in DE steht aber du hast nen Büro in Griechenland mit einem Anrufbeantworter und einer Faxumleitung.

Dann legen die dir das DBA zwischen GR und DE vor und zeigen dir mind. 4 Gründe warum du nun deine Steuern in DE zahlen musst. Rechtlich kann es sein das die Seite dann O.K. weil sie in Griechenland nicht verboten ist aber steuern zahlen.... das ist heikel.

Naja ich denke wir haben das Thema „Steuern, DBA und Firma im Ausland“ nun genug diskutiert (zumindest komm ich mir so vor als wenn ich mich wiederhole). Jeder kann selbst recherchieren, sich an einen Steuerberater oder Unternehmensberater wenden und selbst raus finden wie der Hase läuft.
 
Heißt also das Paid4Dienste mit solchen 50/50 o. Ä. also mehr oder weniger illegal handeln, weil sie Glücksspiele ohne Glücksspiellizenz bieten?

Wie bieten Sie diese denn an bzw. womit werde die bespielt? Mit dem Guthaben?

Dann (meiner Meinung nach): Ja. Denn das Guthaben wird ja ausgezahlt und somit hat man sich einen geldwerten Vorteil verschafft.

alles in allem: legal nicht, aber die betreiber können das natürlich aufgrund der lage (allgemeine akzeptanz der klammlose hier) ohne verklagt zu werden durchziehn.

So siehts aus :mrgreen:
 
:think: Theoretisch gesehen, wenn ich jetzt ein Anwalt wäre, welcher durch Abmahnungen viel Einkommen erzielen kann... kann ich also jede Paid4Seite und Loseseite verklagen :evil:?

Das wäre dann wohl (fast) das totale Aus für Paid4 und Lose, oder?