Pe-Su-Ki
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- 20 April 2006
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Hallo,
weiß jemand mehr über das Thema, dass Prepiadguthaben nicht mehr verfallen dürfen, oder dass die Restbeträge ausgezahlt werden müssen?
Am 08.02.06 schrieb Heise.de bereits das erste Mal darüber, dass die Guthaben auf Preipaidkarten nicht verfallen dürfen und die Restbeträge an den Kunden zurück gehen müßten, weil es eine Vorauszahlung des Kunden war.
Seit dem 24.06.06 gibt es einen neuen Artikel: die Verbraucherzentrale wird sich evtl. auch andere Anbieter genauer ansehen, wenn genügend Beschwerden auftreten.
Als Wenigtelefonierer interessiert mich das sehr und bei den heutigen Prepiad-Preisen benötige ich keinen Handy-Vertrag. Ich zahle z.B. nur 5 €-cent je SMS in das T-Mobile Netz und zu meiner Lieblingsrufnummer* (* Schatzi-Tel
). Der Nachteil dieses Tarifes sind jedoch die kurzen 3 Monate Phonetime, wenn ich nicht ständig 5,00 € im Monat verbrauche, sammelt sich mein Guthaben an. Das ist nicht Prepaid, sondern ein Mindestumsatz ohne Vertragsbindung.
Wird uns das Urteil vom Oberlandesgericht München,
ein freiwilliges Einlenken aller Mobilfunk-Anbieter bescheren?
weiß jemand mehr über das Thema, dass Prepiadguthaben nicht mehr verfallen dürfen, oder dass die Restbeträge ausgezahlt werden müssen?
Am 08.02.06 schrieb Heise.de bereits das erste Mal darüber, dass die Guthaben auf Preipaidkarten nicht verfallen dürfen und die Restbeträge an den Kunden zurück gehen müßten, weil es eine Vorauszahlung des Kunden war.
Seit dem 24.06.06 gibt es einen neuen Artikel: die Verbraucherzentrale wird sich evtl. auch andere Anbieter genauer ansehen, wenn genügend Beschwerden auftreten.
Quelle: Heise.de 1. vom 08.02.06. & 2. vom 24.06.06.Quelle Heise.de Link 2.
"Wir werden dann aktiv, wenn konkrete Beschwerden von Verbrauchern eingehen"
Als Wenigtelefonierer interessiert mich das sehr und bei den heutigen Prepiad-Preisen benötige ich keinen Handy-Vertrag. Ich zahle z.B. nur 5 €-cent je SMS in das T-Mobile Netz und zu meiner Lieblingsrufnummer* (* Schatzi-Tel
Wird uns das Urteil vom Oberlandesgericht München,
ein freiwilliges Einlenken aller Mobilfunk-Anbieter bescheren?
Gruß Pim4UAktenzeichen Oberlandesgericht München 29 U 2294/06