Haben Brüste S*x und möchten FischVolk?

§ 118 Mangel der Ernstlichkeit ist ja noch sinnvoll, aber § 961ff
Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen... :ugly:

§1300 war auch gut.
§ 1300 BGB lautete:
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.