Folgender Sachverhalt: Person XY hat ein Delirium (kann man das haben, oder befindet man sich in einem Delirum? egal...). Dabei verpügelt Person XY die Person AB, ohne sich später daran zu erinnern, und ohne dies jemals absichtlich getan zu haben. Gemäß §20 StGB besteht eine Schuldunfähigkeit. Strafrechtliche Konsequenzen sind also nicht zu erwarten.
Nun kommt Person AB auf die Idee zivilrechtlich Schmerzensgeld einzuklagen, da die Schuldunfähigkeit nur im strafrecht gilt, müsste noch festgestellt werden ob Person XY deliktsfähig war.
Habe mal bei Wikipedia geschaut und dort steht nur, dass "psychisch kranke Menschen" deliktsunfähig sind.
Die Frage ist nun, ob das o.g. auch unter "psychische Krankheit" fällt
Möchte keine Rechtsberatung, sondern nur eure Meinungen / Erfahrungen ;-)
Nun kommt Person AB auf die Idee zivilrechtlich Schmerzensgeld einzuklagen, da die Schuldunfähigkeit nur im strafrecht gilt, müsste noch festgestellt werden ob Person XY deliktsfähig war.
Habe mal bei Wikipedia geschaut und dort steht nur, dass "psychisch kranke Menschen" deliktsunfähig sind.
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