Kennt einer einen Anwalt?

Moogliefoot

.:.:.:.:.:.:.
27 Mai 2008
885
86
Hallo ich such ein Anwalt der sich mit Klamm Losen auskennt. Wäre super wen ihr mir einen empfehlen könnt.

Es geht um folgendes ich Verleihe Lose und möchte ein Vertrag (Nicht für jede einzelne Leihe sondern eine allgemeinen das er auch den Wiederbeschaffungswert anerkennt usw.) aufsetzen den der Schuldner vorher unterschreiben muss um von mir Lose zu bekommen. Den Vertrag wollte ich aber durch ein Anwalt prüfen lassen.
 
Da kannst du zu jedem Anwalt im Vertragsrecht gehen. Und was Klammlose sind kannst du jedem Anwalt klar machen. Rechne eben nur die notwendigen 30 Minuten ein bis es begriffen wird.

Ich könnte dir ein paar Anwälte empfehlen. Da diese aber nicht in deiner Stadt sind und du im Notfall nicht einfach darauf zu greifen kannst würde ich dir raten in deiner Stadt oder Umgebung Ausschau zu halten.

Über diese Seite https://www.anwaltssuche.de/ oder auch andere Suchen kannst du einen passenden Anwalt in deiner Nähe finden.

In deinem Fall solltest du einen Anwalt für Vertragsrecht suchen!
 
Hallo ich such ein Anwalt der sich mit Klamm Losen auskennt. Wäre super wen ihr mir einen empfehlen könnt.

Es geht um folgendes ich Verleihe Lose und möchte ein Vertrag (Nicht für jede einzelne Leihe sondern eine allgemeinen das er auch den Wiederbeschaffungswert anerkennt usw.) aufsetzen den der Schuldner vorher unterschreiben muss um von mir Lose zu bekommen. Den Vertrag wollte ich aber durch ein Anwalt prüfen lassen.

Kennt einer einen Anwalt?

Hm, ja, aber will man den weiterempfehlen? :ugly:

Vorabfrage: Kannst du dir einen leisten, die arbeiten eher nicht für Lose. ;)

Du bist geschäftsfähig?

Ok, du bist lt. Nickpage 23. Da stimme ich mal ABC zu. Vertragsrecht wäre nicht schlecht.
Wenn du besser face to face mit Menchen umgehen kannst, wäre auch ein Anwalt vor Ort nicht schlecht.

Wenn du gar nicht mit Menchen umgehen kannst, melde dein Internet ab und gehe Zeitungen austragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso soll er Geschäftsfähig sein? :ugly: Kassiert er Zinsen in Euro und erzielt damit irgend welche Einnahmen? Oder verleiht er Gegenstände oder virtuelle Güter und will vereinbaren was im Fall des Verlustes ersetzt werden soll?

Und wieso sollte man sich einen Anwalt nicht leisten können? Viele Anwälte arbeiten schon unter 30Euro Brutto die Stunde! Um einen Vertrag Leihbetrag zu überschauen wird man keine 50 Euro zahlen. Es sei den man lässt sich auf ein Angebot alter Anwälte ein, und kennt sich gar nicht aus.

Ich würde in ihrem Fall vergleichen!

Nur zum info. Für ein Schreiben zahle ich beim Anwalt ca. 18 Euro zzgl Porto und Versand. Es gibt aber auch Anwälte die Wollen da für einen Schriftwechsel von 3 Briefen 250 Euro haben. Wer nicht vergleicht ist da halt selbst Schuld!
 
Also,

du Athlet, geschäftsfähig zu sein, ist schon mal gar nicht so schlecht.

Nur so kann man Verträge eingehen, unter anderem auch mit einem Anwalt. :biggrin:

Die Purchen achten da schon mal drauf, auch wegen der Rechnung und so. :mrgreen:

Nebenbei: Von so billigen Anwälten halte ich jetzt nicht so furchtar viel. Dafür arbeitet ja kein Kaufmannsgehilfe.

PS.: Es heißt: Zur Info. Ui ui, ich werde jetzt aber nicht wieder einen Deutschkurs auf Klamm einführen.
 
Nö wieso es können die Eltern unterschreiben und haften! Wieso soll das nicht gehen?

Mein Sohn handelt mit Aktien. Geht auch keine Sorge. Er ist gerade mal 7.

Fast alles geht mit der notwendigen Formularität.

Außerdem sich bei nicht Geschäftsfähigen was leihen und nicht zurück zu geben wäre genau so strafbar wie bei Geschäftsfähigen. Ich sehe also keinen Grund warum das nicht möglich sein sollte.

Nicht Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass der nicht geschäftsfähige sich auf Grund der Tatsache aus dem Vertrag herausziehen kann. Aber nicht andersrzum, denn der andere ist Geschäftsfähig.

Wenn also ein 18Jähriger einem 17Jährigen einen Leihvertrag unterschiebt, kann sich nur der 17Jährige aus dem Vertrag herausziehen. Der 18Jährige schuldet den Vertrag dem dem Vollmund des 17Jährigen (zum Beispiel seinen Eltern) denn die haften für den 17Jährigen. Nur der 17Jährige hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sein Vollmund muss aber für den Schaden dennoch haften! Andersrum ist das nicht möglich! Denn der 18Jährige ist Geschäftsfähig und kann deshalb einen Vertrag jeder Zeit eingehen, auf den dann der Vollmund des 17Jährigen bestehen kann.

Der 17Jährige ist immerhin Teil geschäftsfähig und kann deshalb sehr wohl was verleihen. In Teilbereichen erhält der 17Jährige sogar die volle Geschäftsfähigkeit siehe zum Beispiel in diesen Fällen:

https://www.mindpicnic.com/cardbox/geschaeftsfaehigkeit/10/

Und Schadensersatz stünde dennoch zu!
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh weia,

erkundige dich mal über den Unterschied zwischen Rechtsfähig und Geschäftsfähig, den gibt es nämlich durchaus.

Nö wieso es können die Eltern unterschreiben und haften! Wieso soll das nicht gehen?

Auch dazu: Ich gebe keine Rechtsauskünfte. :mrgreen:

Manchmal mögen sie es können, manchmal auch eben nicht. Manchmal muss sogar das Vormundschaftsgericht angerufen (nein, kein Telefonat) werden.
 
Nach was für Kriterien wählt ein 7Jähriger die Aktien aus?
Ob die Firma sein Lieblingseis herstellt oder sein Lieblingsspilzeug :LOL: ?

OT off


Ganz einfach. Minderjährige dürfen nur Aktien / Fonds halten die von den Behörden in einen Gewissen Risikogruppe eingestuft haben. Welche davon genau gekauft werden kann der Vollmund bestimmen, oder der 7Jährige sucht sich was raus (wegen mir mit dem Würfel) und der Vollmund stimmt zu.



Mal ganz einfach gesagt. Du leihst dir bei meinen 7Jährigen Sohn etwas aus. Dort unterzeichnest du einen Vertrag der besagt bei nicht Rückgabe bekommt er den Gegenwert erstattet. Du aber behauptest der Rechtsvertrag ist ungültig, weil du den Vertrag mit einem Minderjährigen unterzeichnet hast. Dann hast du bis genau da hin Recht, bis ich behaupte, ich habe die meinen Sohn erlaubt!


Wirskamkeit eines rechtlich nachteiligen Geschäfts, das ohne Einwilligung vorgenommen wird, hänt gemäß § 108 I BGB von der Genehmigung ab.

* -> Bis zur Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam.
* ->§ 108 II BGB: Vertragspartner kann den gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordern.
* ->§109 BGB: Vertragspartner kann bis zur Genehmigung des Vertrages seine Willenserklärung widerrufen, wenn er die Minderjährigkeit nicht kannte
* ->§ 111 BGB: Einseitige Rechtsgeschäfte des Minderjährigen sind immer unwirksam, wenn sie ohne Einwilligung erfolgen (keine Genehmigung möglich).

Wie du siehst kannst du dich dann einen feuchten aus den Vertrag herausziehen. Mein Sohn aber schon in dem ich behaupte ich hätte den ganzen nicht zugestimmt! ;)


Ist doch recht einfach zu verstehen!

Wenn die Einwilligung da ist, kann mein Sohn unterzeichnen was er will. Denn hinter der Einwilligung hafte ich und nicht mein Sohn!

Ausnahme wäre in dem Fall, dass du nicht darauf hingewiesen wurdest, dass du einen Vertrag mit einem 7 Jährigen eingehst. Zum Beispiel weil dieser Fernunterzeichnet wurde oder dieser gar behauptete Volljährig zu sein. Aber das ist immer ganz schwer zu beweisen!

Der Geschäftsfähige kommt mit Einwilligung des Vollmundes niemals aus dem Vertrag raus (Ausnahme Vollmund lehnt ab, oder man kann beweisen, dass man im Alter getäuscht wurde). Andernfalls bestimmt die Einwilligung! Die kann der Geschäftsfähige nur erfragen.

Im Vertragsrecht ist geregelt sich von der Geschäftsfähigkeit zu vergewissern. Also bringt nur eine Vorsätzliche Täuschung das Recht mit vom Vertrag zurücktreten zu dürfen. Bsp: Minderjährige behauptet 18zu sein.

Der Geschäftsfähige Vertragspartner hat nur das Recht den Vertrag bis zur Willenserklärung des Vollmundes auszusetzen.

Problematischer wird es wenn 2 Minderjährige einen Vertrag abschließen. Weil dann wiederum beide zurück treten dürfen, wird so verfahren, dass dann nur der Schaden ersetzt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest dir mal dringlich anwältlichen Rat suchen. Im Augenblick bin ich allerdimgs am rätslelen, ob evtl. ärztlicher Rat auch nicht ganz verkehrt wäre.

Ups, einer meiner Standardfehler: ärztztlich, wie peinlich, aber die bekomme ich einfach nicht los.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich suche auch schon ein Medikament das gegen Andere-Meinung-Sein-gitis hilft. Leider hab ich da schon Ärzte aufgesucht die mir auch nicht weiter helfen konnten. ;)

Aber wenn man andere Meinung nicht vertragen kann soll fast jedes Beruhigungsmittel helfen. ^^ Zumindest habe ich das aus solchen Ratschlägen empfohlen bekommen, und kann es dir hiermit wärmsten weiter empfehlen.

Es gibt sogar solche Psychodoktoren die bestätigen, dass eine Meinungsverschiedenheit etwas gesundes ist! Wer alles in sich frisst was er aufnimmt oder aufnehmen soll der soll angeblich dauerhaft einen sicheren Schaden davon tragen.^^

Ist so ehrlich! Du kannst dir den ärztlichen Rat oder den anwätlichen auch holen, wenn du möchtest. Schaden wird dir das ja nicht. Es wird dich eher dovor schützen zu erkranken.^^

/Ein Bisschen Ironie mit Gewissen Anteil an Wahrheit!

Wenn du fremde Meinungen nicht verkraftest Use the Ignore Function!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne,

da mach dir mal nicht in's Höschen, mit mir kann man durchaus Meinungsverschiedenheiten haben, ohne dass ich dir gleich an die Gurgel möchte. ;)

Bei ein paar Sachen geht es aber leider nicht ohne entschiedenen Gegenspruch.
 
Ne,
Bei ein paar Sachen geht es aber leider nicht ohne entschiedenen Gegenspruch.

Und die entscheidende Sache wäre wenn....? Du eventuell merkst dass du dich in etwas rein geritten hast, wo du ursprünglich nicht rein wolltest...? Und versuchst dich dann mit coolen Sprüchen auszuwerten? Oder meinst du du wärst was besseres weil du grün bist?

Du bist in den Thread gekommen um dich über den Threadersteller zu belustigen:
Kennt einer einen Anwalt?

Hm, ja, aber will man den weiterempfehlen? :ugly:

Vorabfrage: Kannst du dir einen leisten, die arbeiten eher nicht für Lose. ;)

Du bist geschäftsfähig?
In meinen Augen suchst du Streit oder bist einfach nur Arrogant!

Sei mir nicht böse aber ich glaube du brauchst den Arzt dringlicher! Ich weis nicht wie man die Krankheit nennt wenn man Streit sucht. Aber ich bin mir sicher das man das auch aufklären könnte.

Ich mag nicht über dich als ganzes Urteilen. Aber in diesem Thread war es wohl so! Denk mal nach!

P.s. Tut mir Leid aber ich bin hier auch schon lange und du müsstest schon lange wissen, dass die Nummer bei mir nicht zieht. Ich sag jedem meine Meinung und beharre darauf wenn es sein muss!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist ja eine Richtige Diskussion entstanden:biggrin:

Aber werde jetzt mal ein Anwalt im Vertragsrecht suchen aber vorher Fragen was es kostet!
 
Mach das mal, Erstberatungskosten müssen übrigens angerechnet werden, falls es weitergeht. ;)

Glaub mir mal einfach, obwohl, ich bin kein Anwalt. ;) Ups.

Na ja, Fachanwälte findet man doch tatsächlich in den Branchenbüchern.

Edit: Ich könnte dir einen empfehlen, aber wir haben uns immer noch nicht über meine Provision geeinigt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du bei einem Anwalt warst, und du Infos hast, würde es mich freuen wenn du mir diese dann auch mitteilen würdest :)

Interessiert mich auch :)
 
Wenn du bei einem Anwalt warst, und du Infos hast, würde es mich freuen wenn du mir diese dann auch mitteilen würdest :)

Interessiert mich auch :)

Werde mal die nächsten Tage ein Vertrag aufsetzen und ihn dan mal Prüfen lassen.

Und dann hier berichten was der Anwalt dazu gesagt hat gerne stelle ich eich den Vertrag dann auch zu Verfügung!
 
Hallo... wie verhält sich das denn immer mit diesem Wiederbeschaffungswert? der dürfte ja gleich 0 sein oder warum sollte jemand Geld für etwas ausgeben, was es auf 100en Seiten kostenlos gibt? Kenn mich da leider nicht aus...merkt man das? :)
 
Hallo... wie verhält sich das denn immer mit diesem Wiederbeschaffungswert? der dürfte ja gleich 0 sein oder warum sollte jemand Geld für etwas ausgeben, was es auf 100en Seiten kostenlos gibt? Kenn mich da leider nicht aus...merkt man das? :)

Ich schreibe ja einen Wiederbeschaffungswert in den Vertrag den dan der Gläubiger akzeptiert!