Rechnung - unberechtigte Forderungen enthalten

wie oft soll ich es noch sagen? Der Vertrag wurde beim Monteur unterschrieben, in der Haustür bevor er das Kabel angeklemmt hat.
Steht in diesem Vertrag ein Hinweis auf die AGB und deren Akzeptanz? Wenn nicht, gelten die AGB für Dich auch nicht und Du musst die Gebühr nicht zahlen.

Und legitim ist es immer noch nicht, solang die Gebühr nicht im Vertrag erwähnt wird.
Sonst mach ich einen Fachhandel auf und jeder der auf Rechnung bestellt, dem hau ich 150 Euro drauf. Merkste was? Genau, geht nicht...
Sicher kann das legitim sein, wenn es in den AGB steht und die AGB wirksam eingebunden wurden.

Marty
 
Hallo nochmal,

also ich hab auch nochmal genau in die Dokumente geschaut. Normalerweise akzeptierst du automatisch die AGB, wenn du einen Vertrag unterschreibst (ist da irgendwo im Kleingedruckten erwähnt). In den AGB (Absatz 3.1) wird eindeutig auf die Preisliste verwiesen. Also ist die Rechnungsposition auch nicht unberechtigt.

Jetzt hast du folgende Möglichkeiten: Entweder du zahlst das einfach und nimmst halt demnächst am Lastschriftverfahren teil, was dir dann diese Kosten ersparen würde. Oder du versuchst einen Anwalt zu finden, der dich in dieser Sache vertritt. Aber ich schätze, damit wirst du kein Glück haben. Sorry!
 
Hallo nochmal,

also ich hab auch nochmal genau in die Dokumente geschaut. Normalerweise akzeptierst du automatisch die AGB, wenn du einen Vertrag unterschreibst (ist da irgendwo im Kleingedruckten erwähnt). In den AGB (Absatz 3.1) wird eindeutig auf die Preisliste verwiesen. Also ist die Rechnungsposition auch nicht unberechtigt.
Prinzipiell stimme ich dir da zu.
Wenn du das ganze aber nicht online oder so machst, sondern tatsächlich an der Haustüre mit Originalunterschrift und allem, müssten doch die AGB beiligen, bzw. klein auf die Rückseite gedruckt sein.
Er muss doch die Möglichkeit haben, sie einzusehen. Im Onlinehandel gibt es immer das Bestätigungshäkchen wo man zumindest die Möglichkeit hat, die AGB zu lesen. Folglich müssen sie doch auch irgendwo nachzulesen sein, wenn man einen echten Papiervertrag hat. Oder soll man vor dem Unterschreiben erstmal Googlen gehen? Das kann ich mir nicht vorstellen.
 
Er muss doch die Möglichkeit haben, sie einzusehen.
Würdest du nachfragen, ob du die AGB einsehen kannst und dich dann an der Haustür durch 20 Seiten Kleingedrucktes wühlen?
Im Onlinehandel gibt es immer das Bestätigungshäkchen wo man zumindest die Möglichkeit hat, die AGB zu lesen.
Da klicken auch 99% der Leute das Häkchen einfach an, ohne den Link dahinter zu lesen ;)
 
Wer blind unterschreibt und damit alles akzeptiert, was dort steht, der hat halt Pech gehabt und darf sich dann hinterher nicht beschweren.

In allen Quellen, die man bisher hier ersehen konnte, scheint es ja zu stehen, nur der TE hat es anscheinend nicht gelesen, was aber eben nichts bringt.
 
Da klicken auch 99% der Leute das Häkchen einfach an, ohne den Link dahinter zu lesen ;)
Na klar, aber dann *sollte* man sich auch nicht beschweren, wenn man etwas "übersehen hat"... :)
Würdest du nachfragen, ob du die AGB einsehen kannst und dich dann an der Haustür durch 20 Seiten Kleingedrucktes wühlen?
Vermutlich nicht, ich würde es mir aber zuhause durchlesen, zumindest überfliegen und die Stellen wo Zahlen, Eurozeichen oder ähliches stehen, nochmal genauer lesen und im Notfall den Vertrag widerrufen oder eben dem Lastschriftverfahren zustimmen.
Möglicherweise würden auch viele Leute den Zettel einfach mit dem Vertrag in irgendeinem Ordner verschwinden lassen. Kommt dann aber die Rechnung blättert man nach und sieht, dass man genauer hätte lesen sollen...
Ich will hier den Threadersteller auch nicht als unschuldig hinstellen, es hätte auch mit AGB passieren können.
Ich finde nur, dass die schon hätten beiliegen müssen.

Vielleicht taten sie das ja sogar.... Man steckt nicht drin.... ;)
 
...müssten doch die AGB beiligen, bzw. klein auf die Rückseite gedruckt sein.


Hab nochmal den Thread überflogen. Da steht nirgends, dass der TE die AGB nicht erhalten hat. Und die Frage, ob im Vertrag auf die AGB hingewiesen wird, wurde auch nicht beantwortet.
Desweiteren werden die AGB, die man auf Papier ausgehändigt bekommt, die gleichen sein, die man auch online abrufen kann. Von daher is das schonmal wurscht.

Solange wir hier alle die Dokumente nicht leibhaftig gesehen haben, können wir hier lange hin und her vermuten. Letztendlich hilft es nur, wenn der TE nochmal alles genau durchsieht, ggf. die Kundenbetreuung anruft oder im Zweifelsfall einen Anwalt aufsucht. Hier im Forum kann ihm nunmal niemand helfen.
 
Auf der Rückseite des Vertrages sind die AGB aufgedruckt.

In denen wird aber weder auf irgendeine Preisliste verwiesen, noch gibt es einen Hinweis auf Gebühren (die nichts mit Mahnungen etc. zu tun haben).

Laut Rückantwort des Unternehmens wird die GEbühr für die Papierrechnung auf Grund der Kosten für Papier unt Porto erhoben.
Da ich ja aber laut Rechnung keine Weitere bekomme, da diese nur einmalig zugestellt wurde und für jeden neuen Monat gilt, ist der Hinweis auf Papierkosten etc. ja hinfällig.
 
Mal ehrlich, ich frage mich, woraus Unternehmen die Motivation ziehen, solche Dinge zu berechnen? Sie erbringen eine vereinbarte Leistung und wollen Geld dafür. Dafür müssen sie nunmal eine Rechnung erstellen. Für dieses Erstellen wollen sie dann auch wieder Geld. Wann steht wohl auf der Rechnung:

"7.2 15 Minuten Zigarettenpause des Sachbearbeiters während des Tippens der Rechnung: 22 Euro"

Ich rege mich seit Jahren über Überführungskosten bei neuen PKW auf, die ich in einem Autohaus kaufe, jetzt treiben andere das auf die Spitze.

Irgendwann zieht mir mein Arbeitgeber 1,25 Euro pro Monat vom Gehalt ab für das Erstellen einer Abrechnung. Und im Aldi berechnen die 5 Cent für das Erstellen des Kassenzettels.

Wir wären alle gut beraten, dieses Treiben nicht mitzumachen und solche Anbieter konsequent zu meiden.

Marty
 
Vorallem würde ich sagen, "hier hast meine Emailadresse für die Rechnung."
Ja gut, aber das will man auch nicht immer.
Meine Internetflatrate-Rechnung, die jedesmal gleich hoch ist, erhalte ich per Mail und das ist ok so.
Meine Handyrechnung, die jedesmal anders ist, die ich anschauen und überprüfen möchte, möchte ich gerne in der Hand halten.
Mal ganz davon abgesehen, dass der Anbieter es nie geschafft hat, mir die Rechnung online zukommen zu lassen und dann irgendwelche Beträge von meinem Konto abgebucht hat.
Darum: Papier-Rechnung und selber überweisen...

Wenn man mir ein gutes Angebot macht, was ich spare, wenn ich die Rechnung per Mail erhalte, denke ich nochmal darüber nach. ;)
 
Ein Mailserver werden die bereits haben, und eine Signatur wird wohl nicht mehr nötig sein.

Vielleicht bräuchten wir ein Gesetz, das besagt das die erstmalige Rechnungsschreibung (auf Wunsch) kostenlos zu erfolgen hat!?
 
Soweit ich gelesen habe will die EU das abschaffen um es zu vereinfachen, aber vielleicht habe ich mich verlesen, war nur überflogen...
Das klingt sehr gut.

Die Signatur wäre eh nicht nötig, da die Rechnung ja hier nicht an einen Unternehmer geht, und nur da wäre es wegen der USt (VorSteuer) nötig!?
Ich dachte immer, ich brauche sie immer, wenn ich Rechnungen irgendwo verwenden möchte, z.B. als Werbungskosten bei der Steuererklärung. Gefragt hat zwar noch nie jemand danach... Wie auch, man sieht dem Druck ja nicht an, ob er nun auf meinem Drucker oder dem des Lieferanten erstellt wurde.

Marty
 
Hatte mich bisher damit nicht so beschäftigt, aus dem Artikel hörte es sich nur so an, weil ja von der Umsatzsteuer die Rede war. Denn auch nur für die Umsatzssteuer gibt es ja Vorschriften wie die Rechnung auszusehen hat.

Kenne sonst keine Vorschriften.