Ausstattung Studentenbude - steuerlich absetzbar?

MarleneGeselle

Well-known member
12 November 2007
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Guten Morgen,

meine Tochter will demnächst auswärts studieren und braucht dementsprechend eine kleine Wohnung. Meine Frage nun: Können wir, die Eltern, die anfallenden Kosten für Möbel, Hausrat, Makler, Kaution usw. steuerlich absetzen?

Danke im Voraus.
Marlene
 
Also reine Laienmeinung...

Wenn ihr noch unterhaltspflichtig seid, könnt ihr den Unterhalt auch absetzen.

Ob es da irgendwelche Obergrenzen, Pauschalen o.ä. gibt und ob diese im genannten Fall evtl. erweiterbar sind, kann euch sicher ein Steuerberater genauer erklären.

Gruß Aru
 
Alles was direkt für den Schulbedarf gebraucht wird kann Sie absetzen , alles andere bin ich nicht so sicher.
Auch denk ich mal, wird das dann wenn Sie schon 18 ist auf Ihre Steuererklärung laufen.
Umzugsosten sind auch absetzbar.
Kaution sowieso nicht, die bekommt Ihr ja wieder.
Makler einschalten ist rausgeschmissenes Geld ;)
Angaben Ohne Gewähr.
 
Warum sollte sie als Studentin eine machen?

Je nach Einkommen bei einem Studentenjob, macht es Sinn. Aber in der Regel wird sie keine machen, wenn sie sogar noch von den Eltern unetrstützt bzw. finanziert wird.

Zur Grundfrage kann ich nur sagen, dass meiner Meinung nach von den Eltern keine Kosten für die grundlegende Ausbildung der Kinder abgesetzt werden können. Würde auch wenig Sinn machen, warum sollte der Staat Eltern übers Kindergeld hinaus bedenken, wenn sie ihr Kind ausstatten?
 
Selbst bei meinen 1000 Euro Doktorandengehalt wären nicht mal 50 Euro am Ende rausgekommen. Ob das den Aufwand lohnt?

Ab knapp 900 Euro wird Lohnsteuer fällig und auch nur wenig. Das ist richtig. Allerdings gibt es diverse Studenten hier, die in Grafikagenturen 40-50 Euro die Stunde verdienen und dann kommt man schnell darüber.

Ich selbst habe auch während meines Studiums ca. 1200 Euro netto im Monat gehabt

Aber wie gesagt, ist es in den meisten Fällen anders und wenn sie sogar von den Eltern ihre Sachen bekommt, wird es wohl nicht zutreffen.
 
die Möbel usw. kann nur die Tochter als Ausgaben mit ansetzen, wobei es monentan noch strittig ist das die Kosten fürs Erststudium als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Sollte man auf jeden Fall versuchen und bei Ablehnung Einspruch dagegen einlegen und abwarten wie sich die laufenden Verfahren in der Sache entwickeln. Als Eltern könnt ihr nur den Sonder-Pauschbetrag für auswärtige Unterbringung selber geltend machen (auf Anlage K). Zur Gewährung kommt es aber auf das Einkommen des Kindes an. Max. wären 924 Euro dabei absetzbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst bei meinen 1000 Euro Doktorandengehalt wären nicht mal 50 Euro am Ende rausgekommen. Ob das den Aufwand lohnt?

halbe Stunde ---> 50 Euro , annehmbarer Stundenlohn
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Was hält sie davon ab in nen Studentenwohnheim zu ziehen? kostet normal <200 Euro mit Internet, Strom, Heizung, Wasser, günstiger kann man es eigentlich nicht haben
 
Was hält sie davon ab in nen Studentenwohnheim zu ziehen? kostet normal <200 Euro mit Internet, Strom, Heizung, Wasser, günstiger kann man es eigentlich nicht haben

Ich bewohne ein 12/13m² Zimmer in einem Studentenwohnheim, welches vom Studentenwerk mit einem großen Schreibtisch+Schubladen (die sehr viel Stauraum bieten), einem Regal, einem Kleiderschrank und einem Waschbecken ausgestattet ist.

Kosten:
165€ Warmmiete
+ 5€ Etagenbeitrag/Semester
+ 12€ Vereinsbeitrag/Semester
___________________________

167,83€/Monat

Das ist jetzt die günstigste und schlichteste Zimmerwahl.

Es gibt z.B. auch Einzelapartments mit ca 18/20m² Fläche, kleiner Kochnische und eigenem Bad, welche dann knapp 220€/Monat kosten.

Im großen und ganzen also immer noch eine sehr sparsame Lösung.
 
Bei den Eltern ist so ziemlich gar nichts zu machen. Bis auf den schon angesprochenen Ausbildungsfreibetrag (§33a(2)) oder falls es für das Kind wegen zu hohen Alters oder zu hoher Einkünfte kein Kindergeld mehr gibt, dann dafür den Ausbildungs-/Unterhaltsfreibetrag (§33a(1)). Beide werden aber sehr schnell von eventuellen Einkünften, Zuschüssen oder gar eigenem Vermögen des Kindes aufgezehrt. Im Normalfall bleibt nur bei der zweiten Varianten noch ein Restfreibetrag übrig, den man auch erst mal mit Aufwendungen füllen müsste.

Aus Sicht des Kindes gibt es einige Fallstricke. Wohnung gar nicht, höchsten über eine doppelte Haushaltsführung, aber da scheitert es oft am zweiten Haushalt (Kinderzimmer zu Hause reicht dafür nicht). Einzig die Möglichkeit eines Arbeitszimmer, wenn man mal annimmt, dass das BVerfG dem Gesetzgeber das Arbeitszimmer genau so an die Backe klatscht wie die Entfernungspauschale. Möbel (soweit nicht Arbeitszimmer) garantiert nicht. Alle allgemeinen Wohnungskosten (einmalige zum Einzug außer natürlich Kaution, wie auch laufende wie Miete) nur anteilig zur Wohnfläche und dann wegen der Fraglichkeit des Arbeitszimmers nicht garantiert.
Materialien im direkten Zusammenhang des Studiums voll, entsprechende Fahrtkosten nach Pauschalregelungen.
Den sich ergebenden Betrag packt man dann entweder bis zu 4000€ in die Sonderausgaben und kann dann Grundfreibetrag + max(4000€) steuerfrei verdienen oder man packt auch mehr in die Werbungskosten und kann so negative Einkünfte generieren, die man dann in der Zukunft verwenden kann. Wird aber selbst etwas verdient, schmälert jeder Euro Einkommen die möglichen negativen Einkünfte. Verdient man im umgekehrten Fall bereits sehr viel, könnten man in der Variante Grundfreibetrag + komplette Studienkosten steuerfrei verdienen.

Sind also noch einige Fragezeichen eingebaut, über die erst das BVerfG entscheiden muss, aber es könnte sich im Einzelfall lohnen dafür zu kämpfen. Nur Allgemein lässt sich dazu keine Aussage machen.
 
Guten Morgen,

und allen meinen herzlichen Dank. Jetzt bin ich schon mal ne Nummer klüger und kann mich fürs Erste ans Belegesammeln machen. Mal sehen, was rumkommt.

Nochmals Danke
Marlene