Rückforderung von Steuern in der Ausbildung?

Benutzer-1170

abgemeldet
23 April 2006
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Guten Morgen Klamm-Gemeinde,

ich habe eine kleine Frage an euch. Ich bin in der Ausbildung und habe letztes Jahr aufgrund der Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch meinen Arbeitgeber ein paar Euro Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen müssen. Jetzt habe ich schon mehrfach gehört, man könne diese zurückfordern. Habt ihr genauere Informationen für mich? Welche Vorrausetzungen müssen für eine Rückzahlung gegeben sein? Wie muss ich das zurück fordern? Danke für eure Hilfe!
 
Eventuell hätte er in der Dezemberabrechnung nen Lohnsteuerjahresausgleich* machen können/müssen. Nachträglich ginge das aber wohl nicht mehr und es kommt auch auf die Zahl der Arbeitnehmer und die persönlichen Voraussetzungen an. Ist

(* Ja, das Wort hat durchaus noch seine Verwendung, aber eben nicht im folgenden Zusammenhang.)

Du kannst ganz einfach eine Steuererklärung machen und diese einreichen. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 7.680€ liegt, bekommst du alle gezahlten Quellensteuern (Lohnsteuer, Zinsabschlagsteuer usw., jeweils + Soli) wieder. Ist das zu versteuernde Einkommen höher, wird der Anteil der Erstattung entsprechend niedriger bzw. die mögliche Nachzahlungspflicht größer, doch das klingt bei dir ja nicht so.

Um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen fragst du am besten mal Papa Google nach einem entsprechenden Rechner. Ganz grob gesagt rechnet man Bruttolohn - 920€ - 50% der Arbeitnehmer-Sozialabgaben*.

(* Wegen 100%-Verrechnung des Arbeitgeber-RV-Beitrages und Höchstgrenze für die restlichen Arbeitnehmer-Beiträge, mal vorsichtig nur 50%)
 
Mach einfach eine ganz klassische Steuererklärung. Hol Dir zur Not Software, die das beherrscht (gibt es ganz günstig). Gib da auch alle Werbekosten kann (die Programme helfen Dir dabei). Und reich das beim Finanzamt ein. Wenn Du berechtigt bist, bekommst Du das Geld zurück.
 
Mach einfach eine ganz klassische Steuererklärung. Hol Dir zur Not Software, die das beherrscht (gibt es ganz günstig). Gib da auch alle Werbekosten kann (die Programme helfen Dir dabei). Und reich das beim Finanzamt ein. Wenn Du berechtigt bist, bekommst Du das Geld zurück.

laufe ich dadruch gefahr evtl. statt was zu bekommen was zahlen zu müssen?
 
Kommt zwar auf den Einzelfall an, aber wenn du außer deinen Arbeitseinkünften keine weiteren Einkünfte hast und nicht verpflichtet bist eine Einkommensteuererklärung abzugeben (-> §46 EStG), dann ist mit dem Lohnsteuerabzug normalerweise alles richtig berechnet und abgezogen. Ausnahme könnte aber wieder sein, wenn du z.B. einen geldwerten Vorteil bekommst und der Arbeitgeber den zu niedrig angesetzt hat etc., dann könnte es natürlich schon zu einer Nachzahlung kommen.

Kindergeld wäre natürlich wieder ein ganz anderes Thema. Ich sag's (aus vielfacher Erfahrung) lieber gleich mit dazu :mrgreen:
 
Die 4 Jahre gelten erst für Erklärungen ab 2005. Vorher waren es 2 Jahre und laut Übergangsregelung bestehen - soweit ich die richtig verstanden habe - diese für Altjahre immer noch. Allerdings gab es ja mal ein Urteil (BFH? BVerfG?), wegen dem es überhaupt erst die Gesetzesänderung gab. Für Altjahre könnte es also durchaus Chancen geben, wobei das aktuell nicht so im Gesetz steht.

Im Falle einer - warum auch immer nicht erfolgten - Pflichtveranlagung, kommen (auch immer schon) noch (bis zu) 3 Jahre dazu.