Nachweisen

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
2.947
106
Hallo hatte gerade eine Disukussion was z.B. beim Gericht anerkannt wird. Einschreiben + Rückschein klar wird anerkannt, dann meinte einer Fax wird anerkannt, aber E-Mail nicht. Da man die Liste mit den gesendeten E-Mails fälschen kann. Meine Standpunkt ist aber das ich auch beim Fax die gesendete Liste fälschen kann.

Habt ihr damit Erfahrung?
 
Fälschen kann man auch den Rückschein vom Einschreiben. Das kann also nicht das Kriterium sein.
 
Das Problem bei einer E-Mail ist, daß du nicht beweisen kannst, daß diese auch angekommen ist.

Bei einem Fax bekommst du einen Sendebericht der besagt, daß das Fax auch fehlerfrei an den Empfänger übermittelt wurde.
Bei einer E-Mail können 2 sek. Serverausfall, Überlast oder eine falsche Einstellung bei Sender oder Empfänger dazu führen, daß die Mail im Datennirvana verschwindet.

Und es reicht eben nicht zu beweisen, das etwas verschickt wurde... Du musst beweisen können, daß es auch beim Empfänger angekommen ist.

Gruß Aru
 
Naja wenn man ein E-Mail-Programm benutzt kann man ja auch eine Empfangsbestätigung anfordern.
 
E-Mail als solches ist in verschiedener Sicht viel zu unsicher...

Beim Fax hast Du zwei Nummern, die fest jemandem zugeordnet sind.

E-Mail Adressen kannst Du wie Sand am Meer anlegen, jeden Tage neue, da gibt es keine eindeutige Zuordnung.

Weiterhin gilt:
Wenn ich irgendwo nen offenen Mailserver finde, verschicke ich beliebige Mails unter beliebigen Absendern an alle möglichen Leute.

Es sei denn man arbeitet mit Signatur/Verschlüsselung.

gruss kelle!
 
Ich glaube es ging eher darum, ob die als Beweis anerkannt wird für den Empfang einer Mail.

Wenn die Lesebestätigung seitens des Empfängers nicht abgeschickt wurde stellt sich die Frage ja erst gar nicht. ;)

Die Empfangsbestätigung ist eine E-Mail. Und jetzt denke mal weiter ;-) Also nix mit anerkennen. Es hat schon seine Richtigkeit...
 
Wenn ich ein Fax bekomme und grad kein Papier drin is und ich dann irgendwas dumm drücke/etwas dumm läuft, sodass ich es nicht mehr drucken kann, hab ichs auch nicht bekommen. Also ich finde Email/Fax kann man schon auf eine Stufe stellen.

Wirklich ernste Sachen IMMER per Einschreiben schicken. Anwälte schicken ja auch IMMER (zusätzlich) per Post, oft *vorab* als Fax nur.
 
Wenn ich jetzt jemandem ein leeres Blatt schicke per Einschreiben mit Rückschein? Es geht nicht nur darum, zu belegen, dass etwas angekommen ist, sonder auch, welchen Inhalt es hatte.
Marty

Genau das ist der springende Punkt ... ;)

Fax, E-Mail, Einwurf- oder Übergabeeinschreiben werden häufig aus unterschiedlichen Gründen von den Gerichten nicht akzeptiert. Wobei es immer auf den Einzelfall ankommt!

Nach meiner langjährigen Erfahrung am sichersten: Schreiben per Boten zustellen!

Der Bote muss unabhängig sein (kein am Verfahren Beteiligter und auch kein Familienmitglied oder ähnliches) und er muss sich vor Zustellung des Schreibens von dessen Inhalt überzeugen!

In der Praxis bedeutet das:
  • dem Boten Schreiben im offenen Briefkuvert + 1 Kopie des Schreibens mitgeben
  • bei Zustellung (z. B. Einwurf Briefkasten) beim Empfänger sollte der Bote auf der Kopie bestätigen, dass er ein Schreiben gleichen Inhalts um XX:XX Uhr am XX.XX.XXXX bei MAX MUSTERMANN, MUSTERSTR. 1 zugestellt hat