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Nein das stimmt nicht. Wie in der verlinkten Anleitung erklärt, werden Kryptowährungen als privates Wirtschaftsgut und nicht als Kapitalerträge wie Einnahmen aus Aktien, Zinsen und Dividenden behandelt. Das heißt es gelten ganz andere Regeln (Freigrenze, Haltefrist, Steuersatz).
Ich bin gerade dabei die Steuererklärung für letztes Jahr zu machen. Da ich mit Kryptowährungen gehandelt habe (überwiegend Staking) fällt sie dieses mal um einiges komplexer aus als sonst. Ich halte mich an die Anleitung von krypto-versteuern.com und hangele mich jetzt nach und nach durch, will...
Ich hab gerade auf diesem Kalenderwochen Ding nach der aktuellen Kalenderwoche geschaut (wer hat sich bitte diesen Schwachsinn ausgedacht, als könnte man nicht einfach ein normales Datum von bis hin schreiben. So wird man dazu genötigt ständig danach zu Googeln was Leute überhaupt meinen).
Hab letztens einige gelesene Bücher über rebuy verkauft, hat gut funktioniert und sich auch noch gelohnt, Stressfaktor war gering da man denen eine ganze Kiste voller Bücher schicken kann.