(erledigt) Alstermarketing.de - Kein Support, kein Geld!

40cent-mails.de

DHG-Marketing.de
ID: 283620
L
25 Dezember 2007
538
32
Hallo

Ich muss mich leider schon wieder über ein neues Netzwerk aufregen.

www.Alstermarketing.de

Ich warte seit 05.02.11. Die Zahlung hätte bis zum 05.03.11 bei mir eingehen müssen.

Auf meine Support anfrage am 26.03.11 schrieb der Betreiber:

Hallo Herr Grugel

Wie ich ihnen bereits geschrieben haben, geht diese Woche die AZ raus.

Mfg
Reese

Eine Woche später, nix passiert, hab ich nochmal angefragt was mit meinem Geld sei.

Hallo Herr Grugel

Ich warte noch auf meine neue Tanliste,dann geht die AZ raus.Wenn ich nämlich eine Offlineüberweisung mache,dauert das ewig.Ich habe dies leider gerade mit einem anderen User durch.

Mit freundlichem Grüßen
Wolfgang Reese

Leider warn dies auch nur lehre Versprechungen und ich habe wieder nix erhalten. Am 03.05.11 habe ich nochmal angefragt was denn nun mit meinem Geld ist. Betreiber reagiert nicht mehr! Keine Antwort!

Wenn man sich dann mal die Media ansieht:

unbest. Auszahlungen in Euros / Betrag: 346 / 14.160,50 EUR

So wie es aussieht hat der Betreiber Wolfgang Reese von Alstermarketing Probleme mit seinen Auszahlungen.

Ich werde wohl mal wieder Anzeige wegen Betruges machen und ein Inkasso Unternommenen beauftragen.

Ich kann nur empfehlen diesen Dienst nicht mehr zu nutzen, da man hier mit Support und Geld nicht rechnen kann!

MFG
Grugel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Ich muss mich leider schon wieder über ein neues Netzwerk aufregen.

www.Alstermarketing.de

Ich warte seit 05.02.11. Die Zahlung hätte bis zum 05.03.11 bei mir eingehen müssen.

Ich werde wohl mal wieder Anzeige wegen Betruges machen und ein Inkasso Unternommenen beauftragen.
In den AGB von Alstermarketing sind als Dauer 90 Werktage angegeben (https://alstermarketing.de/agb.php#22 ). Das Geld muß demnach erst am 20.05.2011 bei Dir auf dem Konto sein. Werktage sind Montag - Samstag.

Mit dem Betrug ist es so eine Sache - da muß nachgewiesen werden, daß mit Vorsatz gehandelt wurde, d. h. Du bzw. die Staatsanwaltschaft wird nachweisen müssen, daß er von vornherein gar nicht vor hatte, auszuzahlen.
 
In den AGB von Alstermarketing sind als Dauer 90 Werktage angegeben (https://alstermarketing.de/agb.php#22 ). Das Geld muß demnach erst am 20.05.2011 bei Dir auf dem Konto sein. Werktage sind Montag - Samstag.

Mit dem Betrug ist es so eine Sache - da muß nachgewiesen werden, daß mit Vorsatz gehandelt wurde, d. h. Du bzw. die Staatsanwaltschaft wird nachweisen müssen, daß er von vornherein gar nicht vor hatte, auszuzahlen.

90 Tage sind nicht zulässig, das sollte er wissen als Netzwerk Betreiber.

Wie du oben Lesen kannst hat er mir 2 mal geschrieben das er meine Auszahlung bearbeitet, bis heute ist nix passiert und er meldet sich nun auch seit einer weile nicht mehr.
 
Ich bin selbst Netzwerk Betreiber und habe mich bei meinen Anwalt erkundigt da ich anfangs auch 90 Tage in den AGB angegeben hatte. Er sagte mir das ich meine Mitglieder innerhalb von 30 Tagen auszahlen muss, alles andere sei nicht zulässig.
Ja, ne, du hast recht, sorry. Hab's gefunden mit ein bisschen Googlen. Geht auf ein Urteil vom OLG Köln vom 01.02.2006 zurück (11 W 5/06) - für alle hier mal der Link: https://www.ratgeberrecht.eu/vertrag-aktuell/agb-90-tage-zahlungsziel-unwirksam.html

Ja, man lernt halt nie aus:mrgreen:

Klar, dann mal raus mit'm Mahnbescheid:evil:
 
Ja, ne, du hast recht, sorry. Hab's gefunden mit ein bisschen Googlen. Geht auf ein Urteil vom OLG Köln vom 01.02.2006 zurück (11 W 5/06) - für alle hier mal der Link: https://www.ratgeberrecht.eu/vertrag-aktuell/agb-90-tage-zahlungsziel-unwirksam.html

Ja, man lernt halt nie aus:mrgreen:

Klar, dann mal raus mit'm Mahnbescheid:evil:

;) Das stimmt, man lernt nie aus....

Ich werd bis nächste Woche noch warten, sollte er sich dann nicht wenigstens gemeldet haben leite ich weitere schritte ein.

Das macht mich schon zu schaffe, erst Frank Behringer ( da warte ich nun seit über ein Jahr auf mein Geld) und nun Alstermarketing.de. Sponsortown.de offline... ich frag mich echt wie das noch weiter gehen soll...

Solange alle weiterhin fröhlich Werbung abbauen, wirds wohl noch jahre so weiter gehen. Wir müssen diesen Leuten den rücken zuwenden! Sonst spielen Sie das spiel immer weiter!
 
Ich bin selbst Netzwerk Betreiber und habe mich bei meinen Anwalt erkundigt da ich anfangs auch 90 Tage in den AGB angegeben hatte. Er sagte mir das ich meine Mitglieder innerhalb von 30 Tagen auszahlen muss, alles andere sei nicht zulässig.

Nach der gesetzlichen Fälligkeitsregelung des § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Schuldner in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommt.

Bei vielen Netzwerken wird ja nicht sofort eine Rechnung geschrieben, wenn man den Auszahlungsbutton klickt. Bei meinem Mailer bekommt der User sofort nach Auszahliungsantrag eine Rechnungs-PDF und somit treten hier die 30 Tage in Kraft, aber was ist wenn man keine Auszahlungs-PDF vorher bekommt, sondern erst wenn der Betreiber die Auszahlung tätigt?

Keine Angst, ich werd mich da jetzt nicht drauf berufen :mrgreen:
 
Dann zählen trotzdem die 30 Tage, denn mit Klick auf den Auszahlungsbutton hat man dir die Rechnung quasi zugestellt, denn sonst wüsstest du ja nicht, dass User xy eine AZ zu bekommen hat ;)
 
Dann zählen trotzdem die 30 Tage, denn mit Klick auf den Auszahlungsbutton hat man dir die Rechnung quasi zugestellt, denn sonst wüsstest du ja nicht, dass User xy eine AZ zu bekommen hat ;)

na, ob das ein Richter aber anerkennt?

Die 30 Tage greifen eigentlich erst, wenn eine ordentliche Rechnung erstellt wurde.
Was eine ordentliche Rechnung ist, brauch ich wohl nicht erzählen, jedenfalls ist das kein Klick auf ein Auszahlungsbutton.
 
..., aber was ist wenn man keine Auszahlungs-PDF vorher bekommt, sondern erst wenn der Betreiber die Auszahlung tätigt?
Dann zieht der letzte Satz von §286, Abs. 3 BGB:
Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Verstehe ich so, daß dann die 30 Tage auch gelten, und zwar vom Moment der Beantragung der Auszahlung, wenn die Leistung (Klick, Lead...) erbracht wurde.
Du hast dann ja auch noch die Möglichkeit, dem Schuldner eine Mahnung zu schicken, dann kommt der durch die Mahnung in Verzug.
 
ja ok,

aber meine Frage bleibt trotzdem ob dies nicht in einer schriftlichen Form erbracht werden muß.

Also zur Sicherheit für den Zahlungsempfänger um bei rechtstreitigkeiten was in der Hand zu haben.
 
Stephan du hast doch einen Anwalt mit dem du doch ab und an mal drohst, befrag ihn doch und teile uns netterweise das Ergebnis mit.

Danach sind wir alle etwas schlauer meinst nicht?
 
@make-euros

aber meine Frage bleibt trotzdem ob dies nicht in einer schriftlichen Form erbracht werden muß.

Solch eine Frage sollte sich ein Netzwerkbetreiber eher verkneifen, wenn er die Antwort nicht weiß meinst Du nicht auch?

Als Gewerbetreibender sollte Dir die Rechnungsstellungspflicht nicht fremd sein, diese hat innerhalb von 60 Tagen nach Leistungserbringen zu erfolgen.
Da der Abbau von Werbung über einen längeren Zeitraum stattfindet, dürfte die Beantragung der Auszahlung als Leistungszeitpunkt maßgeblich sein. Alternativ kann vereinbart werden, dass auch der Leistungsempfänger eine Gutschrift ausstellt.

Selbstverständlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass Zahlungsverbindlichkeiten innerhalb von 30 Tagen zu tilgen sind, es sei denn der Rechnungssteller definiert sein Zahlungsziel anderweitig.
Ggf kann das Zahlungsziel bei gewissem Verwaltungsaufwand verlängert werden. Wie das dann steuerrechtlich verbucht wird steht auf einem anderen Blatt.

Um gegen die AGB Klauseln mit höher angesetzen Zeiträumen etwas zu unternehmen, solltet Ihr zuvor die von Euch akzeptierten AGB anfechten um den Zahlungszeitraum eventuell zu verkürzen. Oder Ihr schreibt endlich selbst Eure Rechnungen in denen Ihr das Zahlungsziel definiert. Was ist da so schwer dran?


lg Andi
 
@make-euros



Solch eine Frage sollte sich ein Netzwerkbetreiber eher verkneifen, wenn er die Antwort nicht weiß meinst Du nicht auch?

:mrgreen:
Wer sagt denn das ich das nicht weiß?
Es gibt hier aber immer solche oberschlauen google-rechtsanwälte die es ja besser wissen :ugly:


......... Oder Ihr schreibt endlich selbst Eure Rechnungen in denen Ihr das Zahlungsziel definiert. Was ist da so schwer dran?

lg Andi

Da kommt endlich mal jemand auf den Punkt :D



Stephan du hast doch einen Anwalt mit dem du doch ab und an mal drohst, befrag ihn doch und teile uns netterweise das Ergebnis mit.

Danach sind wir alle etwas schlauer meinst nicht?

Was willst du denn jetzt von mir ?

Seit wann drohe ich mit meinem RA?
Der ist nur zum Eigenschutz für bestimmte Besserwisser.

Hör doch endlich auf irgendwo in gewissen Foren einen Streitgegner zu suchen.

Das fängt schon bei deiner Drohung per PN an die absolut ein Witz ist, da deine Daten schon lange nicht mehr bei mir in der DB sind.

Also such dir jemand anderes zum spielen und belästige mich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: