[S] Brenprogramm wie CloneCD

Phantasialand

Well-known member
4 Mai 2006
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Hallo,
suche ein Brenprogramm wie CloneCD (CD wird ausgelesen und kann danach wieder gebrannt werden).

Kennt jemand eins?

Gruß Tim
 
Kommt halt immer darauf an, ob du die CD genau klonen willst, oder nicht. zum cd kopieren langt auch z.b. feurio! oder sowas.
Zum genauen Auslesen mit datenspurmessung etc. empfehle ich Alcohol 120%
 
Kommt halt immer darauf an, ob du die CD genau klonen willst, oder nicht. zum cd kopieren langt auch z.b. feurio! oder sowas.
Zum genauen Auslesen mit datenspurmessung etc. empfehle ich Alcohol 120%

Laut deiner Beschreibung würde mir Feurio reichen, aber er will ständig nur 8 von 17 Liedern kopieren und braucht für diese 8 angeblich 72 Minuten, ich probiers mal mit Alcohol 120%.

Warum nimmst du nicht CloneCD?

Dann hätte ich hier nicht gefragt :roll:
 
Danke an Crack_David, Alcohol geht problemlos.

Und der negative Renoer: Wenn ich eine original CD besitze und brenne sie einem Freund ist das keine Raubkopie sondern eine legale Weitergabe...

Quelle: https://www.stern.de/tv/sterntv/599656.html?p=2&nv=ct_cb&backref=/tv/sterntv/599656.html?nv=ct_mt

SternTv.de schrieb:
Nebenbei: Kopien von CDs für den privaten Gebrauch sind nach wie vor erlaubt, sofern dafür kein Kopierschutz geknackt werden muss. Diese Privatkopien darf man auch an enge Freunde oder Verwandte weitergeben.
 
Danke an Crack_David, Alcohol geht problemlos.

Und der negative Renoer: Wenn ich eine original CD besitze und brenne sie einem Freund ist das keine Raubkopie sondern eine legale Weitergabe...

Quelle: https://www.stern.de/tv/sterntv/599656.html?p=2&nv=ct_cb&backref=/tv/sterntv/599656.html?nv=ct_mt


stimmt, pauschal ist das falsch

denn sobald der Hersteller auf einen Kopierschutz hinweist, und dein Programm zwar in der Lage ist, diesen zu umgehen, was Alcohol zB macht, ist das nicht mehr legal!

also nicht alles pauschalisieren ...
 
stimmt, pauschal ist das falsch

denn sobald der Hersteller auf einen Kopierschutz hinweist, und dein Programm zwar in der Lage ist, diesen zu umgehen, was Alcohol zB macht, ist das nicht mehr legal!

also nicht alles pauschalisieren ...

Stimmt, das hatten sie auch in Stern TV gesagt, sobald ein Kopierschutz vorhanden ist und man diesen bewusst umgeht macht man sich ebenfalls strafbar, sorry für die voreilige (etwas) falsche Behauptung.
 
Stimmt, das hatten sie auch in Stern TV gesagt, sobald ein Kopierschutz vorhanden ist und man diesen bewusst umgeht macht man sich ebenfalls strafbar, sorry für die voreilige (etwas) falsche Behauptung.

nunja, "pflücke" ich das mal auseinander.
Im Gesetz steht was von einem WIRKSAMEN Kopierschutz !

Wenn Dein OS den nicht erkennt und kopiert ist diese Kopie LEGAL !

Wenn Du aber eine Knacksoftware einsetzt weil Dein OS nicht in der lage ist den Kopierschutz nicht zu erkennen ist diese Kopie NICHT legal !

Ob Du nun aber ein OS einsetzt welches den Kopierschutz NICHT erkennt oder Du Hardware einsetzt welches den ebenfalls nicht erkennt....

Solange Du nichts mit Kopierschutzprogrammen UMGEHST !
Ist alles was Hardwareseitig geschieht nach der Rechtsprechung LEGAL.

Achtung ! Das ist nur auf Musik CD´s bezogen !!

Bei Software und DvD´s gelten andere "REGELN"
 
nunja, "pflücke" ich das mal auseinander.
Im Gesetz steht was von einem WIRKSAMEN Kopierschutz !

Wenn Dein OS den nicht erkennt und kopiert ist diese Kopie LEGAL !

Wenn Du aber eine Knacksoftware einsetzt weil Dein OS nicht in der lage ist den Kopierschutz nicht zu erkennen ist diese Kopie NICHT legal !

Ob Du nun aber ein OS einsetzt welches den Kopierschutz NICHT erkennt oder Du Hardware einsetzt welches den ebenfalls nicht erkennt....

Solange Du nichts mit Kopierschutzprogrammen UMGEHST !
Ist alles was Hardwareseitig geschieht nach der Rechtsprechung LEGAL.

Achtung ! Das ist nur auf Musik CD´s bezogen !!

Bei Software und DvD´s gelten andere "REGELN"

Okay, dank dir für die Info :)
 
genau das wurde von den anwesenden Anwälten bei Jauch widerlegt!

sofern ein Kopierschutz vorhanden ist, muss der Hersteller auf diesen hinweisen
wenn ich nun ein Linux-OS nutze, was keien der bekannten Kopierschutzmaßnahmen wirklich nutzt, könnte ich danach legal kopieren, genau das wurde per Urteil untersagt

dazu müssen seit dem Urteil die Hersteller hinweisen, dass ein Kopierschutz, ganz gleich welcher, genutzt wurde.
ist do ein Hinweis auf einem Medium im AUslieferungszustand, ist eine Kopie, auch wenn dein Programm es zufällig umgehen würde, illegal!

glaub es mir, mach dich dazu mal schlau



nunja, "pflücke" ich das mal auseinander.
Im Gesetz steht was von einem WIRKSAMEN Kopierschutz !

Wenn Dein OS den nicht erkennt und kopiert ist diese Kopie LEGAL !

Wenn Du aber eine Knacksoftware einsetzt weil Dein OS nicht in der lage ist den Kopierschutz nicht zu erkennen ist diese Kopie NICHT legal !

Ob Du nun aber ein OS einsetzt welches den Kopierschutz NICHT erkennt oder Du Hardware einsetzt welches den ebenfalls nicht erkennt....

Solange Du nichts mit Kopierschutzprogrammen UMGEHST !
Ist alles was Hardwareseitig geschieht nach der Rechtsprechung LEGAL.

Achtung ! Das ist nur auf Musik CD´s bezogen !!

Bei Software und DvD´s gelten andere "REGELN"
 
einmal ein langes Zitat, unten stehend:

es wird eindeutig besagt, dass auch unter Nutzung von Linux zur Umgehung des Schutzes dieser weiter als wirksam zu betrachten ist und somit die Kopie illegal
der Hersteller wurde bei neueren Medien ja nun dazu verdonnert, das Vorhandensein eines solchen Schutzes dann anzugeben!



4. Darf ich zukünftig einen Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?
Eindeutige Antwort: nein!
§§ 95 a ff. UrhG sieht einen 'Schutz technischer Maßnahmen' vor. Gemäß § 95 Abs. 1 UrhG dürfen technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit zukünftig auch zum Zwecke der Privatkopie nicht mehr geknackt werden.
5. Was sind 'wirksame technische Maßnahmen'?
Der Begriff der wirksamen technischen Maßnahmen ergibt sich aus § 95 a UrhG. Eine Definition findet sich in § 95 a Abs. 2 UrhG. Technische Maßnahmen im Sinne des Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechteinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch Sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen, nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechteinhaber durch eine Zugangskontrolle ein Schutzmechanismus, wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzzieles sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird (Originalzitat aus § 95 a Abs. 2 UrhG).
Technische Maßnahmen sind somit insbesondere Maßnahmen, die nicht genehmigte Handlungen des Rechtsinhabers (auf deutsch: Kopien) verhindern oder einschränken.
6. Wann sind technische Maßnahmen wirksam?
Man könnte auf die Idee kommen, technische Maßnahmen zum Schutz eines Werkes als nicht mehr wirksam anzusehen, wenn diese geknackt sind. Eine Diskussion über die Frage, ob eine technische Maßnahmen durch relativ einfache Mittel oder nicht, verbietet sich jedoch.
Im Gesetzentwurf wird zutreffend darauf hingewiesen, dass technische Maßnahmen grundsätzlich auch dann wirksam sein können, wenn ihre Umgehung möglich ist. Andernfalls würde das Umgehungsverbot jeweils mit der Umgehung technischer Maßnahmen in Folge der dadurch erwiesenen Unwirksamkeit obsolet. Dies war nicht im Sinne des Gesetzgebers und würde auch keinen Sinn machen. Nur eine absolut unfähige technische wirksame Maßnahme, die bspw. durch den Nutzer nicht einmal bemerkt wird, wenn er Kopien vornimmt, wäre somit nicht wirksam. Überspitzt formuliert könnte man sagen, dass selbst äußerst primitive technische wirksame Maßnahmen nicht umgangen werden dürfen unabhängig davon, dass die mit Standardkopierprogrammen problemlos umgangen werden können.
7. Was ist mit kopiergeschützten Audio CDs, die unter anderen Betriebssystemen wie Linux bzw. problemlos kopiert werden können?
Schwierig zu beantworten. Liegt eine wirksame technische Maßnahme vor, wenn diese nur unter dem am meisten genutzten Betriebssystem funktioniert? Eine Frage sollte man nicht mit einer Gegenfrage beantworten. Es verdeutlicht jedoch, dass eine Antwort nicht eindeutig ist. Der Einsatz von Linux könnte eine Umgehung einer Kopierschutzmassnahme darstellen, was von der Argumentation nur schwer zu vertreten wäre. Wie jedoch bereits oben erwähnt, verbietet sich eine Diskussion über die Frage der Wirksamkeit von technischen Maßnahmen. Hinzu kommt die Verpflichtung, kopiergeschützte Medien zu kennzeichnen. Auch eine Kopie unter Linux ist daher nicht erlaubt.