Pflichtenheft - Qualitätszielbestimmungen

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hey, bin grad dabei ein Pflichtenheft zu erstellen für einen Arbeitsauftrag.
Im Groben geht es um einen Griff, der an der Außenseite von Türen & Luken von Schiffen verwendet werden soll. Daraus ergibt sich eine notwendige Beständigkeit gegen verschiedene Witterungseinflüsse etc.

Nun meine Frage: Gehören diese Anforderungen am Anfang in die Kategorie Zielbestimmungen -> Mussbestimmungen oder soll ich sie in der Tabelle unter "Qualitätszielbestimmungen" eintragen.
Bsp. https://www.wi.hs-wismar.de/~laemmel/Lehre/LEGO/ProjektSS08/inhalt/pflichtenheft.pdf (Seite 5)

Danköö :p
 
Ich würde es unter die Mussbestimmungen einordnen und gleich die entsprechende(n) Norm(en) anziehen (sollte doch min. eine dafür geben, z.B. DIN 81249 "Korrosion von Metallen in Seewasser und Seeatmosphäre").
 
Hey, danke für die Antwort.

Also ich versuch mal sich so gut wie möglich an die Details heranzutasten ohne, dass ich eben zu sehr ins Detail gehe (da es noch der Sperrklausel unterliegt).

Es geht in diesem Fall um Thermoplaste/Elastomere und es sind mehrere Anforderungen gegeben, die da wären (u.a.) Elastizität, Klebbarkeit, sepz. Gewicht, Wärmebest., Kälteresistenz, Abrieb, Verschließ, Ozonbest, UV-Best., Witterung, Fette/Ölbest., Rutschfestigkeit... etc..

Daher wird es schwierig für alles eine Norm zu finden.
Außerdem sind es soviele Punkte, dass ich eine Einordnung nach Wichtigkeit (siehe Qualitätszielbestimmungen) für nützlich erachte. Allerdings kann ich ja nicht dasselbe dort erwähnen wie am Anfang des Heftes unter dem Punkt "Musskriterien"... Es aber auch wichtig finde, dass die Punkte dadrinstehen, denn es besteht eine Notwendigkeit der Einhaltung.

:-?
 
Naja, es können Eigenschaften schon in beiden Punkten auftauchen.

Bei den Mussbestimmungen werden die Mindestanforderungen angegeben (sofern vorhanden/ermittelbar), damit das Produkt überhaupt eingesetzt werden darf bzw. verkäuflich ist.

Bei den Qualitätszielen gibt man dann evtl. mögliche Überschreitungen der Mindestanforderungen an. Oder aber auch Punkte, für die es keine konkreten Mindestanforderungen gibt.